Ärztinnen und Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und hier ihren Beruf ausüben möchten, müssen eine ärztliche Fachsprachprüfung bestehen. Wenn sie den Antrag auf Approbation bei ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und die Voraussetzungen erfüllen, meldet die Behörde die Ärztinnen und Ärzte zur Fachsprachprüfung bei der zuständigen Landesärztekammer an.
Folgende Ärztekammern bieten eine Fachsprachprüfung an:
- Baden-Württemberg
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg - Bayern
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Bayern - Berlin
Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Berlin - Brandenburg
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Brandenburg - Bremen
Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Bremen - Hamburg
Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Hamburg - Hessen
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Hessen - Mecklenburg-Vorpommern
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern - Niedersachsen
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Niedersachsen - Nordrhein-Westfalen
Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Nordrhein bzw. durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe - Rheinland-Pfalz
Fachsprachprüfung durch die Bezirksärztekammer Rheinhessen - Saarland
Fachsprachprüfung einer Landesärztekammer oder Sprachzertifikat - Sachsen
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen - Sachsen-Anhalt
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen-Anhalt - Schleswig-Holstein
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Schleswig-Holstein, in Verbund abgenommen mit der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern - Thüringen
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Thüringen
- mibeg-Institut
Bundesweite, öffentlich geförderte Vorbereitungskurse auf die Fachsprachprüfung vor den Ärztekammern bietet das mibeg-Institut in Kooperation mit dem Marburger Bund an.
Lediglich die Ärztekammer Saarland verfügt über kein eigenes Prüfverfahren, aber dieses Bundesland akzeptiert ein Fachsprachzertifikat, das vor einer anderen Ärztekammer erfolgreich erworben wurde.
In allen Bundesländern sollten Prüfungsteilnehmer vor der medizinischen Fachsprachprüfung über ein allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat mindestens auf dem Level B2 (GER) eines anerkannten Sprachinstituts verfügen.