Gute Nachrichten auch für viele Hebammen, die aus dem Ausland kommen und ihre berufliche Anerkennung suchen: Der Bundesgesundheitsminister setzt eine EU-Richtlinie um, die spätestens 2020 erfüllt sein muss. Der Ausbildungsstandard von Hebammen wird gehoben, und im Rahmen eines dualen Studiums können theoretische und praktische Studieninhalte miteinander verknüpft werden.
Bislang zeichnete sich die Ausbildung in Deutschland durch einen besonders geringen Umfang an Theoriestunden in der Ausbildung aus. Aus dem Ausland kommende Bewerberinnen hatten da oft deutliche Vorsprünge durch eine akademische Vorbildung. Allerdings fehlte im Vergleich zur deutschen Ausbildung oft der Nachweis der erforderlichen praktischen Kompetenz. Die Folge: Eine Gleichwertigkeit konnte nicht konstatiert werden, viele Stunden praktischer Assistenz mussten nachgeholt werden. Da der Hebammenberuf in Deutschland überwiegend freiberuflich und in Teilzeit ausgeübt wird, war es nahezu unmöglich, eine zugelassene Praxisanleiterin zu finden, die bereit war, eine ausländische Kollegin (oder einen Kollegen) zur Anerkennung zu begleiten. Weiterlesen