Einwanderung von Fachkräften ermöglichen, Qualitätsstandards der Berufsausübung sichern und Arbeitgeberinteressen berücksichtigen, die über die Lobby der Kammern und Verbände an den Gesetzgeber herangetragen werden: In diesem Spannungsfeld bewegt sich der jetzt vorgelegte Referentenentwurf des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat mit der zentralen Aussage »Im Mittelpunkt stehen entsprechend des wirtschaftlichen Bedarfs qualifizierte Fachkräfte.«
Verfahrensbeschleunigung (»Sichtung auf Vollständigkeit der Unterlagen in vier Wochen, Bescheid bei Vollständigkeit innerhalb weiterer drei Monate«) und Zentralisierung
sind anspruchsvolle, aber nicht neue Vorgaben, wenig findet sich im Entwurf zur Bereitstellung
von Ressourcen bei den »Anerkennungsbehörden«. Deutsche Sprachkenntnisse sollen bereits im Ausland erworben werden (»verstärkte Förderung des Erwerbs der deutschen Sprache im Ausland«), das geforderte Sprachniveau der Deutschkenntnisse wird eher gering eingestuft: »Gute deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.« Teilweise wird als ausreichender Nachweis das Niveau A2 gefordert für eine Anerkennungsqualifizierung nach festgestellter Teilanerkennung.
Ein Vergleich zu den »Kernforderungen« des bpa bietet sich an.