Die sprachlichen Anforderungen an den Arztberuf sind hoch, damit die Qualität in der Patientenversorgung gewährleistet werden kann. Mittlerweile haben fast alle Bundesländer die Landesärztekammern beauftragt, für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte eine Fachsprachenprüfung durchzuführen. 2012 wurde die erste Fachsprachenprüfung durch die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz entwickelt und durchgeführt, jetzt haben die Ärztekammern ein bundesweites Angebot etabliert.
Viele Ärztinnen und Ärzte, die einen Antrag auf Approbation stellen, wissen nicht, welche Zertifikate anerkannt werden. Antragstellende bezahlen teilweise viel Geld und investieren viel Zeit in der Hoffnung, die als anspruchsvoll geltenden Fachsprachenprüfungen vor den Landesärztekammern zu »umgehen«. Sie erwerben dann Bescheinigungen und erfahren im Nachhinein, dass diese in ihrem Bundesland durch die Approbationsbehörden nicht anerkannt werden.
Es ist sehr wichtig, sich in seinem Bundesland bei der Approbationsbehörde zu erkundigen, welche Zertifikate anerkannt werden. Hilfreich ist es immer, sich über die Website der zuständigen Approbationsbehörde zu informieren.
Dieser Link führt Sie zur aktuellen Übersicht 2022.
- Baden-Württemberg
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg erforderlich - Bayern
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Bayern erforderlich - Berlin
Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Berlin erforderlich - Brandenburg
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Brandenburg erforderlich - Bremen
Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Bremen erforderlich - Hamburg
Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Hamburg erforderlich - Hessen
Fachsprachprüfung einer Landesärztekammer oder anerkanntes Sprachzertifikat, mindestens Niveau B2 / C1 - Mecklenburg-Vorpommern
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern erforderlich - Niedersachsen
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Niedersachsen erforderlich - Nordrhein-Westfalen
Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Nordrhein bzw. durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe erforderlich - Rheinland-Pfalz
Fachsprachprüfung durch die Bezirksärztekammer Rheinhessen erforderlich - Saarland
Fachsprachprüfung einer Landesärztekammer oder anerkanntes Sprachzertifikat, mindestens Niveau B2 / C1 - Sachsen
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen erforderlich - Sachsen-Anhalt
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen-Anhalt erforderlich - Schleswig-Holstein
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Schleswig-Holstein erforderlich, in Verbund abgenommen mit der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern - Thüringen
Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Thüringen erforderlich
In allen Bundesländern muss ein allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat B2 (GER) eines anerkannten Sprachinstitutes vor der medizinischen Fachsprachprüfung vorgelegt werden.
