Teuer, teurer, am teuersten: Nein, dies ist keine Sprachübung, sondern beschreibt die Entwicklung der Gebühren für ausländische Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland an einer Kenntnisprüfung teilnehmen müssen.
Zwar werden von vielen Krankenhäusern händeringend Assistenzärzte gesucht, aber für nahezu alle ausländischen Ärzte, die aus sogenannten Drittstaaten kommen, steht eine Kenntnisprüfung an.
Die Kenntnisprüfung wird durch das jeweilige Landesprüfungsamt organisiert und verantwortet. In den Bundesländern werden unterschiedliche Einrichtungen vom Landesprüfungsamt mit der Durchführung beauftragt. Die teils sehr hohen Gebührensätze wurden schon als lukratives Geschäftsfeld von einem Kursanbieter entdeckt, der ein Geschäftsmodell über Sprachkurse, Fachsprachkurse, Vorbereitungskurse bis hin zur Prüfungsabnahme durch von ihm beauftragte Dozenten etablieren wollte. Hier haben die Landesprüfungsämter zu Recht einen Riegel vorgeschoben.
Die beauftragten Universitäten hatten eine gute Routine ausgebildet. In NRW hatte die Bezirksregierung Düsseldorf beispielsweise angeregt, Kenntnisprüfungen für ausländische Ärzte in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu Prüfungen des dritten medizinischen Staatsexamens an Universitäten durchzuführen. Dann wurde aber für dieses Bundesland entschieden, die Ärztekammern mit der Durchführung zu beauftragen.
Dabei wurden die Prüfungsgebühren in NRW von ursprünglich 650 € auf nunmehr 1.050 € angehoben. Teurer sind die Prüfungsgebühren nur noch in Hessen und Rheinland-Pfalz. In Schleswig-Holstein beispielsweise beträgt die Gebühr für die Kenntnisprüfung 350 €. In Thüringen werden die Gebühren für die Überprüfung eines gleichwertigen Ausbildungsstandes je nach Aufwand ermittelt und können bis zu 400 € betragen, folgt noch eine Kenntnisprüfung, sind zusätzlich 450 € fällig.
Eine sehr gute Übersicht zu den Prüfungsgebühren im gesamten Bundesgebiet hält das Auslandsreferat des Marburger Bunds Bundesverband bereit.
Zu diesen Prüfungsgebühren kommen dann noch Vorbereitungskosten hinzu. Es ist mit Kosten für die notwendige Literatur zu rechnen sowie mit Kursgebühren, da es erfahrungsgemäß wenig ratsam ist, sich ohne gezielte Vorbereitung der Prüfung zu stellen.
Sind Gutachten nun ein Ausweg?
Der Weg über ein Gutachten wird häufig gewählt, da eine Prüfung nachvollziehbarerweise als aufwendig angesehen wird. Aber auch die Kosten für das Gutachten müssen übernommen werden. Auch hier sind die Beträge unterschiedlich, umfassen aber ebenfalls mehrere hundert Euro. Da zudem das Gutachten im Ergebnis oft aussagt, dass eine vollständige Gleichwertigkeit nicht konstatiert werden kann, bleibt nur der Weg über die Kenntnisprüfung, und man zahlt dann zweifach hohe Gebühren.
Wenn in Deutschland ausländische Ärztinnen und Ärzte eingeworben werden sollen, muss dieses System überprüft werden.
Wenn Körperschaften öffentlichen Rechts prüfen, stellt sich die Frage, warum eine Facharztprüfung etwa 130 € kostet, eine Fachsprachprüfung beispielsweise 350 €, eine Kenntnisprüfung aber teilweise mehr als 1.000 €, im Wiederholungsfalle dann mehr als 2.000 €.
Hinzu kommen noch Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Anfahrten, Übernachtungen und vieles mehr. Dankenswerterweise hat der Bund mit der Einrichtung des Anerkennungszuschusses eine Hilfe eingerichtet, aber auch diese Fördermöglichkeit muss erst gefunden werden.
Ein einheitlicher, transparenter und nachvollziehbarer Gebührensatz sowie die Möglichkeit der Unterstützung durch den zukünftigen Arbeitgeber oder durch öffentliche Förderung wären hier hilfreich und wünschenswert.