Anerkennung: Ministerium für Arbeit Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen

Stand der Anerkennungsberatung und -qualifizierung: Das mibeg-Institut Medizin referiert auf Einladung der G.I.B. NRW

Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung G.I.B. NRWZahlreiche Anerkennungsberater/innen aus ganz Nordrhein-Westfalen folgten der Einladung zu einer Tagung der G.I.B. NRW.

Marion Graf, Heike Ruelle und Anne Berteld hatten die Anerkennungsexpert/innen aus ganz NRW eingeladen, um gemeinsam aktuelle Fragen zur Anerkennung, insbesondere für Gesundheitsfachkräfte, zu erörtern und wichtige Anerkennungsqualifizierungen vorzustellen.

Die Expert/innen des mibeg-Instituts referierten umfassend zu den Anerkennungsqualifizierungen für Gesundheitsfachkräfte und Angehörige approbierter Heilberufe. Cecile Polzin, Carina Schmidt und Dr. Shermineh Shahi stellten viele Anerkennungsqualifizierungen vor. Alle diese Qualifizierungen können zu 100 Prozent öffentlich gefördert werden und ermöglichen einen raschen Weg zur Approbation oder Berufszulassung.

Die zielgerichtete Vorbereitung auf Fachsprachprüfungen für Ärzt/innen, Zahnärzt/innen und Apotheker/innen sowie die Angebote, sich gut auf die Kenntnisprüfungen in diesen Berufen vorzubereiten, waren ebenso Thema wie die Qualifizierungen für Physiotherapeut/innen und für Pflegefachkräfte. Da andere Unterstützungen wie etwa das IQ Förderprogramm ab dem nächsten Jahr nicht mehr wie gewohnt vorhanden sein werden, sind die nach AZAV geförderten Anpassungsqualifizierungen sowie die Unterstützung über das Qualifizierungschancengesetz sehr wichtig geworden. Das Ziel des Förderprogramms IQ ist, Strukturen und Angebote zu schaffen, die nachhaltig bestehen, und genau das ist mit den zahlreichen Projekten, die über die Regelförderung nun kontinuierlich und dauerhaft abrufbar sind, gelungen.

Neue Kurse des mibeg-Instituts für Pflegefachkräfte starten nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in Rheinland-Pfalz, und für weitere reglementierte Gesundheitsberufe sind Kurse in Vorbereitung. Durch eine gute Zusammenarbeit der zuständigen Stellen, der Arbeitsagenturen und Jobcenter, der Anerkennungsberatungsstellen und der Anerkennungsqualifizierer gelingt so ein gutes Angebot insbesondere in NRW.

Ein ganz besonderes Schwerpunktthema beim Expertenaustausch stellte die Situation der geflüchteten Menschen aus der Ukraine dar. Auch hier dient die intensive Zusammenarbeit aller an der Anerkennung beteiligten Akteure einer raschen und umfassenden Hilfestellung.

Wir bedanken uns herzlich für die Einladung und den guten kollegialen Austausch!

Heute startet das 100. Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis!

Start des 100. Seminars Qualifizierung für Klinik und Praxis des mibeg-Instituts

Barbara Rosenthal begrüßt im mibeg-Institut gemeinsam mit Dr. med. Karin Gömann und Seminarleiterin Cecile Polzin die Ärztinnen und Ärzte zur Eröffnung des 100. Seminars Qualifizierung für Klinik und Praxis

Allein in Köln sind in kontinuierlicher Folge ununterbrochen seit Mai 1990 durch das mibeg-Institut 100 Seminare »Qualifizierung für Klinik und Praxis« gestartet worden. Hunderte von Ärztinnen und Ärzten aus aller Welt haben sich mit diesem Seminar auf ihre Berufstätigkeit in Deutschland vorbereitet.

Heute konnte Institutsleiterin Barbara Rosenthal die Mediziner/innen begrüßen, die sich für das 100. Seminar eingeschrieben haben. Die Erziehungswissenschaftlerin entwickelte gemeinsam mit der Ärztekammer Nordrhein und unterstützt durch die Agentur für Arbeit Köln diese Weiterbildung und hat jedes Projekt begleitet.

Die Ärztekammer Nordrhein war und ist für diese Seminarreihe ein Garant für Qualität. Sehr gut verdeutlichte der langjährige Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Prof. Jörg Dietrich Hoppe, die Maxime des Seminars, dass die ausländischen Kolleginnen und Kollegen auf Augenhöhe kollegial weitergebildet werden sollen und die gleichen Inhalte wie die bundesdeutschen Kollegen in medizinischen Kursen vermittelt bekommen, dass aber auch an sie dieselben Anforderungen gestellt werden.

Die teilnehmenden Ärztinnen und Ärzte nehmen stets aktiv an dieser Weiterbildung teil, es wird gelesen, analysiert und debattiert, es finden praktische Übungen statt, es werden Fachreferate gehalten, Arztbriefe geschrieben und ärztliche Gutachten erstellt. Kurse in Innerer Medizin, chirurgische Kolloquien, notfallmedizinische Kurse und Übungen, Befundtraining in der Radiologie oder die Interpretation von EEG und EKG gehören zu den umfassenden Inhalten, mit denen die wichtigsten klinischen Fächer rekapituliert werden, ergänzt um Gesprächsführung in klinischen Tätigkeitsfeldern, Arbeitsmarktanalysen und Rollenspielen für den Umgang mit Patienten. Selbstverständlich werden auch wichtige Rechtsinhalte für den Arztberuf vermittelt.

Es ist eine große pädagogische Freude, mit Ärztinnen und Ärzten aus vielen Ländern zu arbeiten, zu lernen, zu lachen. Auch die Feste zum Seminarende sind legendär. Immer wieder melden sich Absolventinnen und Absolventen bei uns im Institut, sind oft schon selbst Chef- oder Oberärzt/innen oder führen eigene Praxen.

Und es sind stets fachlich sehr versierte Kolleginnen und Kollegen, die die Seminare abhalten. In der Regel sind sie als Chef- und Oberärzt/innen in deutschen Krankenhäusern tätig, und selbstverständlich haben einige von ihnen selbst einmal das Seminar besucht, als sie, aus dem Ausland kommend, in Deutschland durchstarten wollten.

Herausragende Ultraschallexperten lehren im mibeg-Institut: Dr. med. Susanne Jakobeit und PD Dr. med. Christian Jakobeit

Herausragende Ultraschallexperten lehren im mibeg-Institut: Dr. med. Susanne Jakobeit und PD Dr. med. Christian Jakobeit

Zu den absoluten Besonderheiten dieses Seminars zählt, dass einige durch die Ärztekammer Nordrhein benannte Referent/innen in jedem einzelnen Seminar einen Lehrauftrag wahrgenommen haben. Ihnen sagen wir unseren ganz besonders herzlichen Dank!

Dr. med. Renate Beeko war bereits 1990 dabei, hat in allen hundert Seminaren Sozialmedizin ganz hervorragend unterrichtet und alle Teilnehmenden mit dem System der sozialen Sicherung vertraut gemacht.

Wir haben sie als Ärztliche Leiterin der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen kennengelernt, sie zeichnete verantwortlich für die Weiterbildung Sozialmedizin der nordrheinischen Ärztinnen und Ärzte. Dr. Renate Beeko hat zahlreiche unserer Absolvent/innen für den Öffentlichen Gesundheitsdienst begeistert.

PD Dr. med. Christian Jakobeit nimmt mit seinem Referententeam im Bereich der Ultraschalldiagnostik ebenfalls seinen 100. Lehrauftrag allein in dieser Seminarreihe wahr. Jeder Kurs erhält die Möglichkeit, ein Sonographieseminar nach den Richtlinien der DEGUM zu absolvieren. Die umfassende klinische Kompetenz von Dr. Jakobeit und sein großes pädagogisches Geschick lassen jeden dieser Kurse zu einer Glanzstunde medizinischer Fortbildung in Diagnostik werden.

Wir sagen für diese hervorragende Leistung ärztlich-kollegialer Bildung Frau Dr. Beeko, Herrn Dr. Jakobeit und allen unseren weiteren Referentinnen und Referenten herzlichen Dank. 35 Referent/innen engagieren sich regelmäßig für diese Weiterbildung.

Eine solche Kursreihe wäre nicht möglich ohne ein wunderbares Institutsteam. Barbara Rosenthal gab den Staffelstab der Seminarleitung an Dr. Edith Lerch weiter, die lange Jahre diese Kursreihe erfolgreich weiterführte. Zugleich initiierten sie solche Seminare in Aachen, Tübingen, Münster, Düsseldorf und Berlin, jeweils unterstützt durch die zuständige Landesärztekammer. Herzlichen Dank sagen wir Brigitte Bartlitz, Dr. med. Karin Gömann und den heutigen Seminarleiterinnen Carina Schmidt und Cecile Polzin.

Die ersten Seminarprojekte wurden übrigens in Kooperation mit der Otto Benecke Stiftung e.V. durchgeführt. Die Otto Benecke Stiftung war begeistert von dem Vorläuferprojekt des mibeg-Instituts, dem Praxisseminar Humanmedizin, das bereits am 1. April 1989 startete, und bat das mibeg-Institut um ein spezielles Konzept für ausgesiedelte Ärztinnen und Ärzte. Die Fördergelder hierfür stellte das Bundesfamilienministerium zur Verfügung. Die damalige Justiziarin der Otto Benecke Stiftung, Gabriele Heix-Lindenberg, eröffnete gemeinsam mit Barbara Rosenthal das Seminar im mibeg-Institut und lud gleich darauf gemeinsam mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW zu einer Konferenz ein. Alle für Approbationen zuständigen Stellen der Bundesländer waren eingeladen und schickten einen Vertreter zur Regelung des Approbationsverfahrens.
Barbara Rosenthal stellte auf der Konferenz das Konzept des mibeg-Instituts vor, und es wurde ein Konsens darüber erzielt, dass für einen Arzt oder eine Ärztin, die erfolgreich die  halbjährige theoretische Qualifizierung im mibeg-Institut sowie ein halbjähriges klinisches Praktikum unter Anleitung eines Chefarztes absolviert hat und ein Zertifikat des mibeg-Instituts und der Ärztekammer Nordrhein erhält, die wesentlichen Voraussetzungen zur Erteilung der Approbation erbracht hat.

Die Geschichte der Weiterbildung Qualifizierung für Klinik und Praxis als Teil einer hochspezialisierten beruflichen Erwachsenenbildung geht in den 32 Jahren ihres bisherigen Bestehens parallel zu immer wieder neuen Festlegungen der Approbationsbehörden bezüglich der Anerkennung eines im Ausland absolvierten Medizinstudiums. Der damalige Konsens aller Bundesländer hatte nicht sehr lange Bestand. Die Weiterbildung selbst aber blieb und bleibt eine Konstante. Statt kurzfristiger Förderprogramme ermöglicht die Regelförderung durch die Bundesagentur für Arbeit ein dauerhaftes Angebot, das die Ärztinnen und Ärzte erreicht.

Die hohe Integrationsquote unserer Absolvent/innen in den Arbeitsmarkt und ihre hohe Bestehensquote bei den mittlerweile eingeführten Fachsprachprüfungen und Kenntnisprüfungen ermutigen das Team des mibeg-Instituts sehr, auch weiterhin ein solches Angebot allen zu machen, die als Arzt oder Ärztin in Deutschland starten wollen.

Ärztliche Berufserlaubnis nach § 10 BÄO für Studierende aus Polen

Medizinstudierende, die ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin absolviert haben, denen aber noch der Nachweis der praktischen 13-monatigen Assistenzzeit fehlt, die sog. STAZ, können in Nordrhein-Westfalen eine Berufserlaubnis beantragen und ihr »Praktisches Jahr« somit in diesem Bundesland absolvieren.

Die noch ausstehenden Prüfungen am Ende dieser Lernzeit aber müssen in Polen absolviert werden, ebenso muss diese Lernzeit nach der Maßgabe der polnischen Studienordnung gestaltet und dokumentiert werden. Den Studierenden wird angeraten, sich frühzeitig mit ihrer Universität und den polnischen Approbationsbehörden in Verbindung zu setzen.

Eine Reihe von deutschen Medizinstudierenden war in eine Problemlage geraten, Ärztekammer und Landes- und Bundesministerien intervenierten, wir berichteten.

Nun regelt nach entsprechendem Gutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG ein Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Möglichkeit, in Deutschland den praktischen Teil des Studiums zu absolvieren. Eine vergleichbare Entscheidung hat das Land Brandenburg getroffen.

Update: Die NRW-Landesregierung hat die Fragestellung erneut geprüft. Der Erlass vom 11. Mai 2020 sieht nun vor, dass für Medizinstudierende die Berufserlaubnis erteilt werden kann für ein Jahr, ggf. für 13 Monate. Dabei können bis zu sechs Monate bereits auf eine Weiterbildung angerechnet werden. Dieses Anerkennungsjahr wird dann mit einer Kenntnisprüfung abgeschlossen, welches die Voraussetzung für die Erteilung der Approbation für in Nordrhein-Westfalen tätige Absolventinnen und Absolventen ist.

Hebammenausbildung – wie ist der Stand in Nordrhein-Westfalen?

Der Gesundheitsausschuss des Landes Nordrhein-Westfalen hat um einen Bericht des zuständigen Gesundheitsministeriums zum Thema Finanzierung der Akademisierung der Hebammenausbildung gebeten. Minister Karl-Josef Laumann übermittelte den Bericht am 20. November 2019.

Das Ministerium beschreibt, dass die derzeitige Hebammenausbildung als dreijährige Fachkraftausbildung ausgestaltet ist und zukünftig eine Akademisierung der Ausbildung erfolgt in Form eines dualen Studiums mit mindestens sechs und höchstens acht Semestern Studienzeit.

In Bezug auf die Ausbildungskapazität konnte nicht sehr viel Positives berichtet werden: »Es liegen mehrere Interessensbekundungen von Fachhochschulen und Universitäten vor. Diese haben, basierend auf den verschiedenen Planungsständen der Hochschulen, einen unterschiedlichen Detaillierungsgrad. Eine abschließende Aussage zu den zukünftigen Standorten eines Hebammenstudiums ist jedoch aktuell nicht möglich. Konkrete Konzepte können vor Verabschiedung der Studien- und Prüfungsverordnung des Bundes noch nicht von den Hochschulen erstellt werden, da in der Studien- und Prüfungsverordnung für Hebammen die Mindestanforderungen an das Studium einschließlich des berufspraktischen Teils des Studiums und das Nähere zur staatlichen Prüfung geregelt ist und diese somit Grundlage für die Studiengangs-Konzepte ist.«

Ein in NRW gestarteter Modellstudiengang in Bochum bietet insgesamt 42 Studienplätze, ein Einstieg ist nur zum Wintersemester möglich.

Laut Hebammenreformgesetz können aber bis 2022 weiterhin auch fachschulische Ausbildungen begonnen werden.

In Bezug auf die Ausbildungskapazitäten bei sog. Anpassungslehrgängen für Hebammen, die aus dem Ausland kommen, bestehen derzeit nur sehr wenige Möglichkeiten. Auch das IQ Netzwerk-Programm, finanziert über ESF-Fördermittel und Bundesmittel, konnte hier nur wenig Abhilfe schaffen, da es zu wenig Kapazitäten an den Hebammenschulen gab. So wurde eine Behelfskonstruktion geschaffen, angesiedelt in einem Ausbildungszentrum für Pflege. Auf Nachfrage wurden allerdings bislang keine Zahlen zu Absolvent/innen zur Verfügung gestellt.

Update: Die Evangelische Hochschule Berlin (EHB) bietet eine öffentliche geförderte Anerkennungsqualifizierung an, die zukünftig durch Agenturen für Arbeit und durch Jobcenter über Bildungsgutscheine unterstützt wird. Weitere Informationen dazu in unserem Interview mit der Leiterin des Studiengangs Hebammenwissenschaft an der EHB, Prof. Dr. Melita Grieshop.

Pflege- und Ärztenotstand: Bessere Versorgung durch mehr Gesetze? 18. Kölner Sozialrechtstag

18. Kölner SozialrechtstagDie Kölner Sozialrechtstage der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln sind mittlerweile eine Institution. Der 18. Kölner Sozialrechtstag hat sich den Pflege- und Ärztenotstand zum Thema gesetzt und fragt: »Bessere Versorgung durch mehr Gesetze?« Die Veranstaltung findet am 5. März 2020 in der Universität zu Köln statt.

Unter der Tagungsleitung von Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis, Universität zu Köln, und Rechtsanwalt Dr. Horst Bartels, Justitiar der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, referieren u.a. Staatssekretär Andreas Westerfellhaus, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung, Prof. Dr. Constanze Janda, Speyer, Prof. Dr. Martin Franzen, München, Prof. Dr. Raimund Waltermann und Prof. Dr. Stefan Greiner, Bonn. Für das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales referiert LMR Dr. Frank Stollmann, für die Kassenärztliche Bundesvereinigung Dr. Andreas Gassen, und für die Deutschen Krankenhausgesellschaft der Präsident Dr. Gerald Gaß.