Archiv der Kategorie: FAQ: Fragen zur Anerkennung

Wo kann ich meine ärztliche Fachsprachprüfung absolvieren?

Wenn Sie als Arzt oder Ärztin nach Deutschland kommen und hier ihren Beruf ausüben möchten, müssen Sie eine ärztliche Fachsprachprüfung bestehen. Wenn Sie den Antrag auf Approbation bei Ihrer zuständigen Behörde gestellt haben und die Voraussetzungen erfüllen, meldet die Behörde Sie zur Fachsprachprüfung bei der zuständigen Landesärztekammer an.

Folgende Ärztekammern bieten eine Fachsprachprüfung an:

  • Baden-Württemberg
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg
  • Bayern
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Bayern
  • Berlin
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Berlin
  • Brandenburg
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Brandenburg
  • Bremen
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Bremen
  • Hamburg
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Hamburg
  • Hessen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Hessen
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Niedersachsen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Niedersachsen
  • Nordrhein-Westfalen
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Nordrhein bzw. durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe
  • Rheinland-Pfalz
    Fachsprachprüfung durch die Bezirksärztekammer Rheinhessen
  • Saarland
    Fachsprachprüfung einer Landesärztekammer oder Sprachzertifikat
  • Sachsen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen
  • Sachsen-Anhalt
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen-Anhalt
  • Schleswig-Holstein
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Schleswig-Holstein, in Verbund abgenommen mit der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Thüringen

Lediglich die Ärztekammer Saarland verfügt über kein eigenes Prüfverfahren, aber dieses Bundesland akzeptiert ein Fachsprachzertifikat, das vor einer anderen Ärztekammer erfolgreich erworben wurde.

Sie sollten vor der ärztlichen Fachsprachprüfung bereits gut Deutsch sprechen und über ein allgemeinsprachliches Deutschzertifikat mindestens auf dem Level B2 (GER) eines anerkannten Sprachinstituts verfügen. Es ist hilfreich, wenn Sie bereits im Herkunftsland intensiv Deutsch lernen.

 

Über 10.000 Deutsche studieren Medizin im Ausland

Auf rund 10.000 Studierende wird die Anzahl derjenigen geschätzt, die ein deutsches Abitur haben und in Deutschland keinen Medizin-Studienplatz bekommen haben. Es gibt sehr viele Informationen für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte in Bezug auf ihre Anerkennung in Deutschland, aber nur wenig Informationen für diese Zielgruppe. Selbstverständlich möchten viele Studierende wissen, ob sie nach einem erfolgreich absolvierten Studium in Deutschland arbeiten können und ob der Abschluss anerkannt wird.

Als Faustregel kann in jedem Fall gelten, dass ein etabliertes Medizinstudium an einer zugelassenen Universität in Gänze absolviert werden muss, das heißt, unter Einbeziehung aller Theorie- und Praxisphasen, die bis zur Berufszulassung im jeweiligen Studienland gelten. Kann eine Berufszulassung im Studienland als Arzt oder Ärztin erreicht werden, bestehen gute Voraussetzungen zur Anerkennung auch in Deutschland.

Bei einem deutschsprachigen Abitur (und bei Deutsch als Muttersprache) muss bei der Anerkennung in Deutschland keine Fachsprachprüfung mehr absolviert werden, aber unter Umständen eine Kenntnisprüfung.

Im Bereich der Europäischen Union gibt es sehr weitreichende Regelungen der Anerkennung der Medizin-Studiengänge. Eine Qualifikation wird auf Antrag automatisch anerkannt, wenn die Qualifikation in der entsprechenden Europäischen Anerkennungsrichtlinie gelistet ist, nach der Richtlinie studiert und das Studium nach einem bestimmten Stichtag begonnen wurde. Entspricht das in der Europäischen Union absolvierte Medizin-Studium diesen Kriterien, ist bei einer vollständigen Ableistung keine Kenntnisprüfung erforderlich.

Anders sieht das in sogenannten Drittstaaten aus, also den Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören. Auch hier sollte man sich im Einzelfall gut beraten lassen und eine rechtssichere Auskunft einholen, bevor man eine Entscheidung zu einem, teilweise auch mit hohen Kosten verbundenen, Auslandsstudium trifft.

Eine kostenlose Beratung bietet beispielsweise das Auslandsreferat des Marburger Bundes an. Dessen Leiterin Ruth Wichmann ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Programms IQuaMed des mibeg-Instituts Medizin.

Was kostet die ärztliche Kenntnisprüfung?

Teuer, teurer, am teuersten: Nein, dies ist keine Sprachübung, sondern beschreibt die Entwicklung der Gebühren für ausländische Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland an einer Kenntnisprüfung teilnehmen müssen.

Zwar werden von vielen Krankenhäusern händeringend Assistenzärzte gesucht, aber für nahezu alle ausländischen Ärzte, die aus sogenannten Drittstaaten kommen, steht eine Kenntnisprüfung an.

Die Kenntnisprüfung wird durch das jeweilige Landesprüfungsamt organisiert und verantwortet. In den Bundesländern werden unterschiedliche Einrichtungen vom Landesprüfungsamt mit der Durchführung beauftragt. Die teils sehr hohen Gebührensätze wurden schon als lukratives Geschäftsfeld von einem Kursanbieter entdeckt, der ein Geschäftsmodell über Sprachkurse, Fachsprachkurse, Vorbereitungskurse bis hin zur Prüfungsabnahme durch von ihm beauftragte Dozenten etablieren wollte. Hier haben die Landesprüfungsämter zu Recht einen Riegel vorgeschoben.

Die beauftragten Universitäten hatten eine gute Routine ausgebildet. In NRW hatte die Bezirksregierung Düsseldorf beispielsweise angeregt, Kenntnisprüfungen für ausländische Ärzte in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu Prüfungen des dritten medizinischen Staatsexamens an Universitäten durchzuführen. Dann wurde aber für dieses Bundesland entschieden, die Ärztekammern mit der Durchführung zu beauftragen.

Dabei wurden die Prüfungsgebühren in NRW von ursprünglich 650 € auf nunmehr 1.050 € angehoben. Teurer sind die Prüfungsgebühren nur noch in Hessen und Rheinland-Pfalz. In Schleswig-Holstein beispielsweise beträgt die Gebühr für die Kenntnisprüfung 350 €. In Thüringen werden die Gebühren für die Überprüfung eines gleichwertigen Ausbildungsstandes je nach Aufwand ermittelt und können bis zu 400 € betragen, folgt noch eine Kenntnisprüfung, sind zusätzlich 450 € fällig.

Eine sehr gute Übersicht zu den Prüfungsgebühren im gesamten Bundesgebiet hält das Auslandsreferat des Marburger Bunds Bundesverband bereit.

Zu diesen Prüfungsgebühren kommen dann noch Vorbereitungskosten hinzu. Es ist mit Kosten für die notwendige Literatur zu rechnen sowie mit Kursgebühren, da es erfahrungsgemäß wenig ratsam ist, sich ohne gezielte Vorbereitung der Prüfung zu stellen.

Sind Gutachten nun ein Ausweg?

Der Weg über ein Gutachten wird häufig gewählt, da eine Prüfung nachvollziehbarerweise als aufwendig angesehen wird. Aber auch die Kosten für das Gutachten müssen übernommen werden. Auch hier sind die Beträge unterschiedlich, umfassen aber ebenfalls mehrere hundert Euro. Da zudem das Gutachten im Ergebnis oft aussagt, dass eine vollständige Gleichwertigkeit nicht konstatiert werden kann, bleibt nur der Weg über die Kenntnisprüfung, und man zahlt dann zweifach hohe Gebühren.

Wenn in Deutschland ausländische Ärztinnen und Ärzte eingeworben werden sollen, muss dieses System überprüft werden.

Wenn Körperschaften öffentlichen Rechts prüfen, stellt sich die Frage, warum eine Facharztprüfung etwa 130 € kostet, eine Fachsprachprüfung beispielsweise 350 €, eine Kenntnisprüfung aber teilweise mehr als 1.000 €, im Wiederholungsfalle dann mehr als 2.000 €.

Hinzu kommen noch Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Anfahrten, Übernachtungen und vieles mehr. Dankenswerterweise hat der Bund mit der Einrichtung des Anerkennungszuschusses eine Hilfe eingerichtet, aber auch diese Fördermöglichkeit muss erst gefunden werden.

Ein einheitlicher, transparenter und nachvollziehbarer Gebührensatz sowie die Möglichkeit der Unterstützung durch den zukünftigen Arbeitgeber oder durch öffentliche Förderung wären hier hilfreich und wünschenswert.

Sonderregelungen der Krankenhausfinanzierung

Dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) kommt im Gesundheitswesen und in der Krankenhausfinanzierung eine besondere Bedeutung zu. Der G-BA ist lt. eigener Aussage das höchste Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Er bestimmt in Form von Richtlinien, welche medizinischen Leistungen die ca. 73 Millionen Versicherten beanspruchen können. Darüber hinaus beschließt der G-BA Maßnahmen der Qualitätssicherung für Praxen und Krankenhäuser.

Der G-BA hat Zentrumsregelungen aufgestellt, die bundeseinheitlich für die Krankenhäuser in Deutschland festlegen, welche besonderen Kompetenzen oder Ausstattungsmerkmale vorhanden sein müssen, um für besondere medizinische Leistungen Zuschläge zu erhalten, die nicht über das patientenbezogene Fallpauschalensystem finanziert werden.

Folgende Zentren sind hierbei von Bedeutung:

  • Zentren für seltene Erkrankungen
  • Onkologische Zentren
  • Traumazentren
  • Rheumatologische Zentren
  • Herzzentren
  • Neurovaskuläre Zentren (seit 18.12.2020)
  • Lungenzentren (seit 18.12.2020)

Zentren nehmen fachbereichsbezogen besondere Aufgaben in der medizinischen Versorgung wahr und müssen besondere Qualitätsanforderungen erfüllen.  Qualitätsanforderungen können sich beispielsweise auf Mindestfallzahlen beziehen. Die besonderen Aufgaben werden in Deutschland von der zuständigen Landesplanungsbehörde zugeteilt.

Neu ist, dass Brustzentren diese Anforderungen nicht mehr erfüllen, da eine Krebserkrankung wissenschaftlich heute nicht mehr als eine auf ein Organ beschränkte Krankheit definiert wird.

In Nordrhein-Westfalen hat insbesondere eine Ärztekammer sich um die Qualitätsüberprüfung und Zertifizierung von Brustzentren gekümmert und bedauert nun diese Beschlussfassung.  G-BA-Chef Prof. Josef Hecken formulierte glasklar: »Der G-BA wird diesen Beschluss nicht ändern.«

Physician Assistant: Ein Berufsbild mit Zukunft?

Physician Assistant: Ein Berufsbild mit Zukunft?

Physician Assistant: Ein Berufsbild mit Zukunft?

Neben den klassischen Gesundheitsberufen in Medizin und Pflege gibt es in Deutschland zahlreiche weitere Berufsbilder, die in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung eine Rolle spielen. Ein vergleichsweise eher unbekanntes Berufsbild ist das des Physician Assistants. Die Bundesärztekammer zählte in einem Paper ganze 179 Absolvent/innen von PA-Studiengängen seit dem Jahr 2005, die eine unmittelbar anschließende Beschäftigung in der Patientenversorgung aufgenommen haben. Zum Vergleich: Die Bundesärztekammer führt aktuell 39.463 Ärztinnen und Ärzte mit der Gebietsbezeichnung Chirurgie auf.

Während in den USA seit Jahrzehnten der Physician Assistant in der chirurgischen Versorgung von Patient/innen bekannt ist, gestaltet sich die Entwicklung eines solchen Berufsbildes in Europa eher zögerlich. Eine Ausnahme bilden, wie so oft, die Niederlande, die viele Spezialisierungen rasch aufgreifen, entwickeln und etablieren.

In Deutschland ist das Berufsbild Medizinische/r Assistent/in Chirurgie mit der Möglichkeit einer Fachhochschul-Studienqualifizierung und einem Bachelorabschluss gegeben. Ist dieses Studium erfolgreich absolviert, besteht die Chance, einen Masterstudiengang an einer Fachhochschule zu absolvieren mit dem Abschluss Physician Assistant.

Bereits in der Ausbildung wird deutlich, dass das Berufsbild durch die Studiengänge unterschiedlich gefasst wird. Erreichen die einen den Titel nach einem Bachelorabschluss, benötigt es in anderen Studiengängen dazu einen Mastertitel. In Deutschland tummelt sich eine Reihe von Anbietern von Studiengängen in diesem Bereich. Dabei sind die Studiengangsinhalte nicht einheitlich gefasst. Weiterlesen