Anerkennung: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Wie lange dauert die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bei Gesundheitsfachkräften?

Bundesinstitut für Berufsbildung BIBBErnüchternde Ergebnisse zeigen die ersten Daten einer Befragung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) auf: Bei den reglementierten Berufen ist bei einigen EU-Abschlüssen ohnehin eine automatische Anerkennung gegeben, hier wurden knapp 90 Prozent binnen drei Monaten beschieden. Ganz anders sieht es bei den Gesundheitsberufen aus, die nicht automatisch anerkannt werden können, wie das etwa regelmäßig bei Nicht-EU-Abschlüssen der Fall ist. Hier dauert das Verfahren im Durchschnitt 15 Monate, aber häufig warten Interessenten viel länger auf ihre Anerkennung. Das BIBB hält fest:

Von den reglementierten Berufen, bei denen die Anerkennung zwingende Voraussetzung für die Berufszulassung ist, wie bei Ärzten und Ärztinnen sowie Pflegefachleuten, können einige EU-Abschlüsse automatisch anerkannt werden. Dies beruht darauf, dass innerhalb der EU die Ausbildungsordnungen aneinander angeglichen sind. 2020 wurden 87 Prozent binnen drei Monaten beschieden (+7 Prozentpunkte im Vergleich zu 2017).

Anders sah es bei den Verfahren zu den reglementierten Berufen aus, die nicht automatisch anerkannt werden. Den meisten dieser Verfahren liegen Abschlüsse zugrunde, die außerhalb der EU erworben wurden. Die Quote der in vier oder weniger Monaten beschiedenen Verfahren blieb hier konstant bei knapp 75 Prozent, zudem wurden deutlich mehr Verfahren beschieden. Bei einem großen Teil dieser Verfahren enthielt der erste Bescheid allerdings die Auflage, an einer Ausgleichsmaßnahme teilzunehmen, um die volle Gleichwertigkeit zu erreichen. Aus Sicht der Antragstellenden verlängerte sich dadurch im Vergleich zur reinen Bearbeitungszeit das Verfahren: im Durchschnitt dauerte es zuletzt rund 15 Monate, in vielen Fällen auch deutlich länger.

Hier zeigt sich für Deutschland ein gravierender Handlungsbedarf, und viele Anerkennungssuchende und Arbeitgeber fragen zurecht, wie es nach den millionenschweren Programmen, die über viele Jahre aufgelegt worden sind, zu einem solchen negativen Ergebnis kommen kann.

Das Wort Fachkräftemangel ist schließlich in aller Munde und kann nicht nur zur Neuauflage von immer wieder ähnlichen Projekten führen, die immer gleiche Strukturen in bestimmten Organisationen mit öffentlichen Mitteln bedienen.

Die Forderungen des mibeg-Instituts sind wiederholt vorgebracht worden

Gefragt sind einfache, klare Zuständigkeiten, die gleich in allen Bundesländern greifen, genügend Personal- und Sachmittelressourcen bei den zuständigen Stellen, weg von der Projektmittelförderung hin zu der Verstetigung von Beratungs- und Qualifizierungsangeboten. Dabei sollten die Beratungsangebote über die Bundesagentur für Arbeit dauerhaft und professionell erfolgen und die Qualifizierungsangebote in den Bundesländern – am Bedarf orientiert – mit einem langfristig abgesicherten Planungshorizont möglich sein.

Es zeigt sich: Der Markt regelt nicht alles

In bestimmten Regionen gibt es ein Überangebot an Beratung und Qualifizierung, in anderen Bereichen bestehen keine Angebote. Und nein, es kann bei hochspezialisierten Berufen vom Arzt bis zur Hebamme, von der Apothekerin bis zum Ergotherapeuten, nicht landauf landab „vor Ort“ immer dann ein Angebot gemacht werden, wenn es gerade gebraucht wird, sondern es müssen Lernorte geschaffen werden, wo eine notwendige sprachliche, fachsprachliche und fachliche Qualifizierung zur direkten beruflichen Anerkennung, also zur Berufszulassung oder Approbation führt. Wie soll Deutschland für Gesundheitsfachkräfte attraktiv sein, wenn alleine der Antrag auf Berufsanerkennung im Durchschnitt über 15 Monate dauert? Und wenig hilfreich in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Fördermittel für Deutschkurse im Ausland zusammengestrichen werden, was derzeit die Goethe-Institute beklagen.

IQ Netzwerk: Neue Förderrichtlinie veröffentlicht

Bundesministerium für Arbeit und SozialesMit Datum vom 20. Juni 2022 ist die neue »Förderrichtlinie zum ESF-Plus-Bundesprogramm – Europäischer Sozialfonds Plus (ESF Plus), Förderperiode 2021 bis 2027, Förderprogramm IQ − Integration durch Qualifizierung« erschienen.

»Ziel der Förderung ist es, die nachhaltige und bildungsadäquate Integration von erwachsenen Menschen ausländischer Herkunft in den Arbeitsmarkt zu verbessern. (…) Ziel dieser Richtlinie ist es daher, in Deutschland lebende Menschen ausländischer Herkunft dabei zu unterstützen, einer qualifizierten Erwerbstätigkeit in Deutschland nachzugehen und dabei ihre vorhandenen Kompetenzen einzubringen.«

Die Unterstützung durch dieses Förderprogramm ist immer nachrangig zu anderen regelgeleiteten Förderungen zu verstehen und gilt nur für den Fall, dass es bei einer teilweisen Anerkennung noch »keine Gruppen- oder Regelangebote zum Absolvieren der für eine volle Anerkennung erforderlichen Qualifizierungsmaßnahme gibt«. Hier hat Deutschland in den letzten Jahren insbesondere für die Gesundheitsberufe zahlreiche Angebote geschaffen, die mit den zuständigen Stellen abgestimmt sind, erfolgreich angeboten und über Bildungsgutscheine gefördert werden.

BMAS fördert letztmalig Angebote zur Anerkennungsberatung

»Mit dieser Richtlinie fördert das BMAS letztmalig Angebote zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung. (…) Gleichzeitig soll die Zusammenarbeit mit der BA intensiviert werden, z. B. durch eine räumliche Einbindung der Beratungsangebote in die Dienststellen der BA.« Die Förderrichtlinie fordert eine stärkere Ausrichtung auf die »arbeitsmarktliche Verwertbarkeit«. Damit sagt das BMAS zugleich, dass Projekte jetzt stärker auf dieses Qualitätsmerkmal hin geprüft werden.

Selbstverständlich hebt die Förderrichtlinie auf überregionale virtuelle Gruppenqualifizierungen ab. Hier bleibt es neben den Faktoren Vereinfachung, Kostenersparnis, bundeslandübergreifende Angebote spannend, ob der beabsichtigte Integrationserfolg tatsächlich erreichbar ist.

Die Förderrichtlinie unterstreicht die Bedeutung von Projekten zur »Fairen Integration«. Beraten wird dabei zu Fragen, die direkt mit dem Beschäftigungsverhältnis zusammenhängen wie Lohn, Arbeitszeit, Urlaub, Kündigung, Krankenversicherung und weiteren Themen. Wenn Anpassungslehrgänge in reglementierten Berufen angeboten werden und über dieses Förderprogramm unterstützt werden sollen, müssen sie zwingend zuvor mit den für die Berufsanerkennung zuständigen Stellen abgestimmt worden sein.

Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung wird durch das IQ Netzwerk nicht mehr gefördert

Die Förderrichtlinie betont: »Zur Vorbereitung auf Kenntnisprüfungen ist bereits eine Vielzahl an marktreifen Modellen entwickelt worden, sodass derartige Vorbereitungskurse vorrangig Gegenstand der Verweisberatung sind. Mit Mitteln des Förderprogramms können Vorbereitungen auf Kenntnisprüfungen nur noch gefördert werden, falls für Kooperationen mit öffentlichen Anwerbeakteuren wie der BA kein ausreichendes bzw. passendes Marktangebot zur Verfügung steht oder weitere Qualifizierungsbedarfe noch zu entwickeln sind.«

Für die reglementierten Gesundheitsberufe und die akademischen Heilberufe ist dies regelmäßig nicht der Fall. Es sind bereits genügend Angebote mit ausreichender Platzkapazität für die Regelförderung nach AZAV zertifiziert.

Von interessierten Trägern kann die IQ-Förderrichtlinie hier abgerufen werden.

Stand der Anerkennungsberatung und -qualifizierung: Das mibeg-Institut Medizin referiert auf Einladung der G.I.B. NRW

Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung G.I.B. NRWZahlreiche Anerkennungsberater/innen aus ganz Nordrhein-Westfalen folgten der Einladung zu einer Tagung der G.I.B. NRW.

Marion Graf, Heike Ruelle und Anne Berteld hatten die Anerkennungsexpert/innen aus ganz NRW eingeladen, um gemeinsam aktuelle Fragen zur Anerkennung, insbesondere für Gesundheitsfachkräfte, zu erörtern und wichtige Anerkennungsqualifizierungen vorzustellen.

Die Expert/innen des mibeg-Instituts referierten umfassend zu den Anerkennungsqualifizierungen für Gesundheitsfachkräfte und Angehörige approbierter Heilberufe. Cecile Polzin, Carina Schmidt und Dr. Shermineh Shahi stellten viele Anerkennungsqualifizierungen vor. Alle diese Qualifizierungen können zu 100 Prozent öffentlich gefördert werden und ermöglichen einen raschen Weg zur Approbation oder Berufszulassung.

Die zielgerichtete Vorbereitung auf Fachsprachprüfungen für Ärzt/innen, Zahnärzt/innen und Apotheker/innen sowie die Angebote, sich gut auf die Kenntnisprüfungen in diesen Berufen vorzubereiten, waren ebenso Thema wie die Qualifizierungen für Physiotherapeut/innen und für Pflegefachkräfte. Da andere Unterstützungen wie etwa das IQ Förderprogramm ab dem nächsten Jahr nicht mehr wie gewohnt vorhanden sein werden, sind die nach AZAV geförderten Anpassungsqualifizierungen sowie die Unterstützung über das Qualifizierungschancengesetz sehr wichtig geworden. Das Ziel des Förderprogramms IQ ist, Strukturen und Angebote zu schaffen, die nachhaltig bestehen, und genau das ist mit den zahlreichen Projekten, die über die Regelförderung nun kontinuierlich und dauerhaft abrufbar sind, gelungen.

Neue Kurse des mibeg-Instituts für Pflegefachkräfte starten nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in Rheinland-Pfalz, und für weitere reglementierte Gesundheitsberufe sind Kurse in Vorbereitung. Durch eine gute Zusammenarbeit der zuständigen Stellen, der Arbeitsagenturen und Jobcenter, der Anerkennungsberatungsstellen und der Anerkennungsqualifizierer gelingt so ein gutes Angebot insbesondere in NRW.

Ein ganz besonderes Schwerpunktthema beim Expertenaustausch stellte die Situation der geflüchteten Menschen aus der Ukraine dar. Auch hier dient die intensive Zusammenarbeit aller an der Anerkennung beteiligten Akteure einer raschen und umfassenden Hilfestellung.

Wir bedanken uns herzlich für die Einladung und den guten kollegialen Austausch!

Schnelle Anerkennung von Berufsabschlüssen

Damit Geflüchtete aus der Ukraine möglichst schnell auf dem deutschen Arbeitsmarkt Fuß fassen können, möchte Bundesarbeitsminister Hubertus Heil Sprachkurse ausweiten und eine schnelle Anerkennung von ukrainischen Berufsabschlüssen vorantreiben. Rechtlich sei für die Vertriebenen der sofortige Zugang zum Arbeitsmarkt gesichert, sagte Heil nach einem Treffen mit Wirtschaft, Gewerkschaften und Sozialverbänden, berichtet tagesschau.de.

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil auf tagesschau.de

Bericht der Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit

»Deutschland hat sich in Europa zum mit Abstand wichtigsten Zielland für Migration entwickelt; weltweit liegt es nach den USA auf Platz 2. Damit ist es de facto ein Einwanderungsland. Migration ist ein integraler Bestandteil der deutschen Gesellschaft.«

Mit diesen Sätzen beginnt der Bericht der Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit »Gemeinsam die Einwanderungsgesellschaft gestalten«.

Fachkommission Integrationsfähigkeit übergibt Bericht

Fachkommission Integrationsfähigkeit übergibt Bericht; © Quelle: Bundesregierung / Bergmann

Der Abschlussbericht wurde am 20. Januar 2021 Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel übergeben. Er enthält eine Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen, gesellschaftlichen und demografischen Rahmenbedingungen für Integration sowie Impulse und Empfehlungen, wie diese weiterentwickelt werden können. Der Bericht ist ein Auftrag des Koalitionsvertrages. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, haben die Fachkommission federführend begleitet.

Die Kernaussagen des Berichts:

  1. Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland
  2. Migration bietet Chancen, wenn Integration gelingt
  3. Zielkonflikte zwischen Asyl-und Integrationspolitik müssen anerkannt und so weit wie möglich reduziert werden
  4. Integration ist eine Daueraufgabe, die alle betrifft
  5. Integration bedeutet Teilhabe, Repräsentanz und Anerkennung
  6. Aktive Unterbindung von Diskriminierung und ein respektvoller Umgang miteinander sind Voraussetzungen für Teilhabe und Teilnahme
  7. Gängige Begriffe müssen hinterfragt werden
  8. Chancengleichheit in der Bildung ist unabdingbar
  9. Die Fähigkeiten von Eingewanderten sollten besser genutzt, ihre Kompetenzen gestärkt werden
  10. Eine vorausschauende Einwanderungspolitik kann die Integration in den Arbeitsmarkt verbessern
  11. Integration erfordert eine nachhaltige Stadtentwicklungs- und eine soziale Wohnungspolitik
  12. Gleiche Gesundheitschancen sind eine Voraussetzung für erfolgreiche Integration
  13. Rassismus, Hasskriminalität und Terrorismus gefährden die Substanz der Gesellschaft
  14. Integration ist eine Investition in die Zukunft

Hier finden Sie den Bericht in deutscher und englischer Sprache.