Wenn Sie als Arzt oder Ärztin in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Approbation oder eine Berufserlaubnis. Um die Approbation zu beantragen, müssen Sie bestimmte Unterlagen vorlegen, mit denen Sie Ihren Sudienabschluss und Ihre bisherige ärztliche Tätigkeit nachweisen.
»Bei der Beantragung der Approbation müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Antragsformular (zu finden auf der Internetseite Ihrer Approbationsbehörde)
- Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
- Tabellarische Übersicht über Ausbildungen und bisherige Berufstätigkeit
- Ausbildungsnachweise sowie gegebenenfalls weitere Befähigungsnachweise
- Nachweise über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildungen
- Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsstaat
- Erklärung, dass Sie den Beruf in Deutschland ausüben wollen (entfällt für Abschlüsse der EU / EWR / Schweiz)
Im Laufe des Verfahrens müssen Sie noch diese Unterlagen vorlegen, um nachzuweisen, dass Sie die sonstigen Voraussetzungen der Approbation erfüllen:
- aktuelle ärztliche Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung
- aktuelles amtliches Führungszeugnis
- Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist
- Sprachnachweis
In der Regel müssen Sie die Unterlagen in deutscher Übersetzung vorlegen. Die Approbationsbehörde informiert Sie darüber, ob Übersetzungen von einem öffentlich bestellten Übersetzer erstellt werden müssen und Kopien zu beglaubigen sind. Außerdem können Sie dort nachfragen, welche Unterlagen Sie darüber hinaus brauchen. Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.
Sie haben außerhalb Deutschlands eine Spezialisierung erworben und möchten in Deutschland als Facharzt/ärztin, Fachzahnarzt/ärztin, Fachtierarzt/ärztin oder Fachapotheker/in tätig sein? Dann benötigen Sie neben der Approbation auch die Anerkennung zum Führen Ihrer Fachbezeichnung. Diese beantragen Sie bei der zuständigen Landesärzte-, Landeszahnärzte-, Landestierärzte- oder Apothekerkammer in dem Bundesland, in dem Sie Ihre Tätigkeit ausüben wollen. In einigen Bundesländern können Sie diese Genehmigung bereits beantragen, wenn Sie eine befristete Berufserlaubnis besitzen.«
