Anerkennungszuschuss: Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Gutachten können im Anerkennungsverfahren gefördert werden

Die Bundesregierung hat ein Förderprogramm beschlossen, das Personen im Anerkennungsverfahren unterstützt, die nicht über ausreichende eigene finanzielle Mittel verfügen, um die im Anerkennungsverfahren entstehenden Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Gutachten, anteilige Fahrtkosten etc. selbst zu tragen.

Mit dem Anerkennungszuschuss können Personen gefördert werden, die seit mindestens drei Monaten in Deutschland sind, also ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort bzw. ihren Hauptwohnsitz hier haben. Maximal können Kosten in Höhe von 600 € übernommen werden. Wichtig bei der Antragstellung ist es, dass das Anerkennungsverfahren noch nicht gestartet worden ist.

Mit diesem Programm können keine Sprachkurse gefördert werden und auch nicht die Kosten und Gebühren für die Berufszulassung wie die Gebühr für die Erteilung der Approbation oder die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung.

Gute Informationen über den Anerkennungszuschuss finden Sie auf anerkennung-in-deutschland.de.