Ärztekammern: Wo ist eine Fachsprachprüfung erforderlich?

Es ist sehr wichtig, sich in seinem Bundesland bei der Approbationsbehörde zu erkundigen, welche Zertifikate anerkannt werden. Hilfreich ist es immer, sich über die Website der zuständigen Approbationsbehörde zu informieren. In fast allen Bundesländern ist nur eine durch die Landesärztekammer organisierte und durchgeführte Fachsprachprüfung anerkannt.

Dieser Link führt Sie zur aktuellen Übersicht 2020.

  • Baden-Württemberg
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg erforderlich
  • Bayern
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Bayern erforderlich
  • Berlin
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Berlin erforderlich
  • Brandenburg
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Brandenburg erforderlich
  • Bremen
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Bremen erforderlich
  • Hamburg
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Hamburg erforderlich
  • Hessen
    Fachsprachprüfung einer Landesärztekammer oder anerkanntes Sprachzertifikat, mindestens Niveau B2 / C1
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern erforderlich
  • Niedersachsen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Niedersachsen erforderlich
  • Nordrhein-Westfalen
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Nordrhein bzw. durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe erforderlich
  • Rheinland-Pfalz
    Fachsprachprüfung durch die Bezirksärztekammer Rheinhessen erforderlich
  • Saarland
    Fachsprachprüfung einer Landesärztekammer oder anerkanntes Sprachzertifikat, mindestens Niveau B2 / C1
  • Sachsen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen erforderlich
  • Sachsen-Anhalt
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen-Anhalt erforderlich
  • Schleswig-Holstein
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Schleswig-Holstein erforderlich, in Verbund abgenommen mit der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Thüringen erforderlich

In allen Bundesländern muss ein allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat B2 (GER) eines anerkannten Sprachinstitutes vor der medizinischen Fachsprachprüfung vorgelegt werden. 2012 wurde die erste Fachsprachenprüfung durch die Ärztekammer Rheinland-Pfalz entwickelt und durchgeführt, jetzt haben die Ärztekammern ein bundesweites Angebot etabliert.