Aktuell berichtet die Badische Zeitung über Klinikbeschäftigte, die sich wehren, da sie finanzielle Einbußen aufgrund ihrer Tätigkeit auf Covid-19-Stationen hinnehmen mussten. Der Personalrat der betroffenen Klinik dringt in Gesprächen mit der Klinikleitung auf einen raschen finanziellen Ausgleich, die Klinikleitung selbst zeigte Verständnis für die Unzufriedenheit der Betroffenen und sucht einvernehmliche und rechtskonforme Lösungen.
In der sog. ersten Welle der Corona-Pandemie hatte die hier betroffene Uniklinik wegen des erwarteten Patientenaufkommens spezielle Covid-19-Stationen eingerichtet, die im Schichtbetrieb geführt wurden. Durch diese Regelung entfielen die Bereitschaftsdienste und die damit verbundenen Zulagen. Für eine Intensivpflegekraft bedeutete dies teilweise eine Einbuße von über 400 € pro Monat, bei Ärzten konnte dies ein Minus von 800 bis über 1500 € des normalen Bruttolohns ausmachen.
Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte haben sich bei der Behandlung von Covid-19-Patienten einem hohen Berufsrisiko ausgesetzt. Dieses Engagement kann wohl kaum durch finanzielle Einbußen konterkariert werden. Von daher ist es mehr als wünschenswert, wenn sich Klinikleitung und Personalrat rasch auf einen entsprechenden Ausgleich verständigen.