Der Arztberuf in Deutschland ist ein freier Beruf, und die Ärzteschaft verwaltet sich selbst, das heißt, die Ärzteschaft bildet über die Kammerversammlung ein »Parlament«. In dieses Parlament werden Delegierte entsendet, die von allen Ärztinnen und Ärzten, die einer Kammer angehören, gewählt werden können. Die so gewählten ärztlichen Vertreter bestimmen mit ihren Entscheidungen den gesundheitspolitischen Kurs ihrer Ärztekammer. Wer in Deutschland als Arzt zugelassen ist, gehört verpflichtend einer Ärztekammer an.
Welche Aufgaben die ärztliche Selbstverwaltung hat, welche Entscheidungen durch die Ärztekammern und durch die kassenärztlichen Vereinigungen auf den Weg gebracht werden, lernen aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte in den Kursen des mibeg-Instituts Medizin. Alle sind aufgefordert, sich entsprechend zu informieren und zu engagieren, nicht nur, was die Landes- und Bundespolitik aus Sicht der ärztlichen Selbstverwaltung anbelangt, sondern auch konkret vor Ort in den Kreisstellen der Ärztekammern.
Die offiziellen Mitteilungsblätter der Ärztekammern und kassenärztlichen Vereinigungen informieren ausführlich zum Thema. Vom 24. Mai bis zum 28. Juni sind die aktuellen Kammerwahlen 2019 in Nordrhein anberaumt, vom 9. September bis 9. Oktober 2019 findet die Wahl in Westfalen-Lippe statt.
