Anerkennung: §17a AufenthG

Wie kann ich ein Visum zur Anerkennung meiner Berufsqualifikation erhalten?

make-it-in-germany.com
Immer wieder erreichen uns Anfragen aus dem Ausland mit der Bitte um Informationen, wie eine Anerkennung der Berufsqualifikationen vor sich geht und wie man ein Visum für einen Aufenthalt im Rahmen eines Anerkennungs- und Bewerbungsverfahrens erhält.

Das Portal der Bundesregierung make-it-in-germany.com hält in mehreren Sprachen sehr gute Informationen bereit.

»Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen, benötigen Sie für die Teilnahme an einem solchen Programm in der Regel einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Anerkennung der Berufsqualifikationen (§17a AufenthG). Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihre zuständige Anerkennungsstelle hat im Anerkennungsbescheid festgestellt, dass Sie noch einen weiteren Kurs in Theorie oder Praxis absolvieren müssen, um die volle Anerkennung Ihrer Qualifikation zu erhalten.
  • Um ein Visum beantragen zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich für einen solchen Kurs erfolgreich angemeldet haben. Sollte es sich dabei um einen überwiegend praktischen Lehrgang in einem Betrieb handeln, muss dieser Betrieb einen Weiterbildungsplan aufstellen, der darlegt, wie Sie für die Anerkennung erforderlichen Qualifikationen erarbeiten können. Außerdem soll der Weiterbildungsplan auch darlegen, welches Gehalt der Betrieb Ihnen während des praktischen Lehrgangs zahlt.
  • Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie genügend finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt haben. Um welchen Betrag es sich dabei konkret handelt und wie Sie die finanziellen Mittel nachweisen müssen, erfahren Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland. Die Adresse der für Sie zuständigen deutschen Botschaft finden Sie auf unserer Weltkarte ›Ansprechpartner vor Ort‹.
  • Wenn Sie die Unterlagen zusammen haben, können Sie das Visum bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen. Nach Einreise erhalten Sie bei der Ausländerbehörde in Deutschland Ihre Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Dauer des Kurses einschließlich einer anschließenden Prüfung, höchstens jedoch für 18 Monate.
  • Sollten Sie neben Ihrem Qualifizierungskurs arbeiten wollen, ist dies ohne Weiteres möglich: In Ihrem eigenen Berufsfeld kann es sich um mehr als 10 Stunden handeln, in einem anderen Berufsfeld dürfen Sie nur maximal 10 Stunden arbeiten. So können Sie zum Beispiel während eines Qualifizierungskurses im Bereich Krankenpflege nebenbei mehr als zehn Stunden bei Ihrem zukünftigen Arbeitgeber arbeiten, in dem Sie bei den Pflegearbeiten mithelfen.«

Diese und viele weitere Hinweise finden Sie über diesen Link.

This information is also available in English.

Informationen zu den Qualifizierungsprogrammen finden Sie auf der Website des mibeg-Instituts Medizin.