Anerkennung: Anerkennung NRW

Anerkennungsqualifizierung für Physiotherapeut/innen: Praxisseminar Physiotherapie startet erneut

Praxisseminar Physiotherapie zur Vorbereitung auf die Berufszulassung

Anerkennungsqualifizierung Praxisseminar Physiotherapie des mibeg-Instituts in Zusammenarbeit mit bene+ startet erneut

Es ist eine erfolgreiche Weiterbildungsreihe, die das mibeg-Institut zusammen mit den Physiotherapie-Experten von bene+ an den Start gebracht hat. Am 14. Februar ist das Praxisseminar Physiotherapie erneut in Herne eröffnet worden. Physiotherapeut/innen aus aller Welt können teilnehmen, wenn sie, wie die Kolleginnen und Kollegen auf dem Bild oben, über gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen und ihre Berufsanerkennung in Deutschland beantragt haben. Mit guter Unterstützung der Bezirksregierung Münster bereiten sich diese Teilnehmenden nun gezielt in Theorie- und Praxisphasen auf ihre Berufszulassung vor. Zugleich kann das Seminar auch genutzt werden, um sich effektiv auf die Kenntnisprüfung Physiotherapie vorzubereiten, die im Anschluss an das Seminar direkt abgelegt werden kann. Viele Teilnehmer/innen kommen aus Europa, manche sind weitgereist und kommen aus Indien oder Brasilien.

Das Praxisseminar Physiotherapie wird regelmäßig in Herne angeboten und zukünftig auch in Köln. Dank guter Zusammenarbeit mit den Arbeitsagenturen und Jobcentern können die Teilnehmer/innen öffentlich gefördert werden über einen Bildungsgutschein. Unterstützung können aber auch ihre Arbeitgeber über das Qualifizierungschancengesetz erhalten. Hierzu berät das mibeg-Institut gern. Jeden Dienstag wird im Rahmen des Programms IQuaMed eine kostenfreie Informationsveranstaltung für Anerkennungsinteressierte im mibeg-Institut in Köln angeboten.

Physiotherapeut/innen werden händeringend gesucht zur Mitarbeit in Praxen und Kliniken. Und manch ein Personalvermittler oder auch Bildungsanbieter wittert Goldgräberstimmung und glaubt, gleich dutzendfach Physiotherapeuten vermitteln zu können. Auch uns erreichen zahlreiche dieser Vermittlungsanfragen. Allerdings ist diese Einschätzung von wenig Sachkenntnis getrübt. Tatsächlich ist, wie leider auch übrigens im Handwerk, die tatsächliche Anzahl an Anerkennungsinteressierten eher rückläufig und insgesamt sehr gering. Im bevölkerungsreichen Nordrhein-Westfalen, einem Land mit rund 18 Millionen Einwohnern, weist der Anerkennungsbericht des Landes NRW für das Jahr 2019, also noch bevor die Pandemie begann, gerade einmal 144 Anträge auf Berufszulassung im Bereich Physiotherapie aus. Gegenüber 2018, als noch 288 Interessenten ihre Anerkennung suchten, ein Rückgang von 50 Prozent. Aus den Top 10 der Anerkennungsverfahren ist der Beruf Physiotherapie damit herausgefallen.

Um so wichtiger ist es dem mibeg-Institut, die Anerkennungsinteressenten im Bereich der Physiotherapie bestmöglich fachlich und fachsprachlich auf ihren Beruf in Deutschland vorzubereiten, und wir freuen uns über die zahlreichen Kontakte zu Absolventen, die längst in Nordrhein-Westfalen, aber auch in anderen Bundesländern in ihrem Beruf angekommen und hier zu Hause sind.

Erfolgreich anerkannt, erfolgreich integriert in der Pflege: Lidia Skurat

anerkennung-in-deutschland.de

anerkennung-in-deutschland.de

Herzlichen Dank, liebes Team von anerkennung-in-deutschland.de! Das Team des Portals der Bundesregierung zu Anerkennungsfragen hat unsere Absolventin, die Pflegefachfrau Lidia Skurat, erneut kurz interviewt und bestätigt bekommen, dass Lidia Skurat erfolgreich in ihrem Beruf Krankenpflege arbeitet.

Wir hatten die Pflegefachfrau fachlich mit Qualifizierungsangeboten begleitet und ihr gemeinsam mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe in Essen eine Möglichkeit geboten, ihre berufliche Anerkennung in Deutschland zu erlangen.

Für das Portal anerkennung-in-deutschland.de wurde sie porträtiert.

Nicht nur wir fragen regelmäßig nach, ob die Berufstätigkeit erfolgreich und zufriedenstellend verläuft, sondern in diesem Falle auch das Team von anerkennung-in-deutschland.de.

Lidia Skurat ist über alle Maßen begeistert, als anerkannte Pflegefachkraft im zur Contilia-Gruppe gehörenden St. Marien-Hospital in Mülheim an der Ruhr im Bereich der Chirurgie zu arbeiten. »Es hat sich alles genau so entwickelt, wie ich es mir vorgestellt habe.«

In einem sehr gut aufgestellten Krankenhaus eine wichtige Aufgabe zu übernehmen, ist das Ziel unserer Pflegefachkräfte, die wir regelmäßig in Anerkennungsqualifizierungen unterstützen.

 

»Ich bin längst ein Sauerländer geworden« – Chefarzt Gennadi Schüttke aus dem Maria-Hilf Krankenhaus in Brilon im Interview

Krankenhaus Maria-Hilf Brilon

Krankenhaus Maria-Hilf Brilon; Foto © Krankenhaus Maria-Hilf Brilon

Was wird eigentlich aus unseren Absolventinnen und Absolventen, die sich über das Institut auf ihre berufliche Anerkennung vorbereiten, nach vielen Jahren?

Vor 20 Jahren hat Gennadi Schüttke bei uns die Weiterbildung Qualifizierung und Praxis erfolgreich absolviert. Er ist Internist und Gastroenterologe und leitet mittlerweile als Chefarzt die Abteilung Innere Medizin des Krankenhauses Maria-Hilf in Brilon.

Genau da, wo gut ausgebildete ärztliche Spezialisten gebraucht werden, ist er tätig. Brilon gehört zum Hochsauerland: einerseits eine Gegend, in der viele Menschen gern Erholung suchen und nach der Pandemie wieder ihre Ferien verbringen werden, andererseits eine Region, in der ein großer Bedarf an qualifiziertem ärztlichem und pflegerischem Personal besteht.

Gennadi Schüttke meldete sich im mibeg-Institut, weil er sich bedanken wollte, da er 2002 seine Karriere im mibeg-Institut Medizin gestartet hat. Wir möchten den Chefarzt fragen, wie er nach Brilon gekommen ist, was zu seinen Aufgaben gehört und welche Entwicklungen er für sein Krankenhaus sieht.

Das vollständige Interview können Sie gern per Mail beim mibeg-Institut anfordern.

Zahl der berufstätigen Ärzt:innen steigt auch in 2020

Das Jahr 2020 war in erster Linie durch die Corona-Pandemie gekennzeichnet, eine besondere Herausforderung für die Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland in Kliniken und Praxen arbeiten. Gleichwohl ist die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte im Vergleich zum Vorjahr leicht um 1,7 Prozent angestiegen.

Die Bundesärztekammer veröffentlicht kontinuierlich die aktuellen Statistiken und gibt als Gesamtzahl über 409.000 berufstätige Ärzt:innen für das Jahr 2020 an.

Wie Dr. Matthias Blum, Bundesärztekammer, aktuell im Deutschen Ärzteblatt referiert, werden unbesetzte Stellen immer häufiger von Ärztinnen und Ärzten besetzt, die aus dem Ausland kommen. »Im Jahre 2020 hatte bereits jeder achte berufstätige Arzt (14 Prozent oder rund 56.000 Personen) in Deutschland eine ausländische Staatsangehörigkeit. Im Januar 2015 lag dieser Anteil noch bei rund zehn Prozent.«

Von Interesse ist, dass ein Großteil dieser aus dem Ausland kommenden Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus arbeitet. Niederlassung setzt die abgeschlossene Facharztweiterbildung voraus und ist überdies, etwa bei der KV-Zulassung, an zahlreiche spezielle Kenntnisse des Praxismanagements geknüpft. Kliniken bieten den ausländischen Ärzt:innen umfangreiche Weiterbildungsmöglichkeiten, und viele Ärzt:innen absolvieren in Deutschland ihre Facharztweiterbildung.

Basierend auf den Daten der Ärztestatistik der Bundesärztekammer verteilen sich die Herkunftsstaaten der berufstätigen Ärzt:innen mit ausländischer Staatsangehörigkeit wie folgt:

Ärztestatistik 2020

Berufstätige Ärzte mit ausländischer Staatsangehörigkeit in Deutschland 2020, Schaubild des mibeg-Instituts nach Daten der BÄK

Eine wesentliche Erleichterung für die gelingende und rasche Integration der aus dem Ausland kommenden Kolleginnen und Kollegen auch während der Pandemiesituation stellen die  Weiterbildungen dar, die das mibeg-Institut kontinuierlich und passgenau durchführt. Mit Unterstützung der Bundesagentur für Arbeit bereiten sich Ärztinnen und Ärzte über das Seminar Qualifizierung und Praxis zielgerichtet auf die Fachsprach- und Kenntnisprüfungen in Deutschland vor und lernen das Know-how, das für den gelungenen Start in deutschen Kliniken als Assistenzärzt:in nötig ist.

Viele Chefärzt:innen und Oberärzt:innen fungieren  als Dozent:innen am Institut und vermitteln das Wissen praxisnah. Ergänzt wird diese Seminarreihe durch Spezialkurse, die rasch und kompakt auf eine Fachsprachprüfung oder eine Kenntnisprüfung vorbereiten.

Die hohe Bestehensquote von über 90 Prozent beim ersten Prüfungsanlauf bestätigt den Erfolg der Absolvent:innen. Trotz der pandemischen Lage haben die Ärztekammern in Deutschland kontinuierlich Fachsprachprüfungen angeboten und Landesprüfungsämter im Verbund mit Universitätsklinika und Ärztekammern Kenntnisprüfungen organisiert. Nicht zuletzt haben auch die zuständigen Stellen weiterhin Anerkennungsinteressierte beraten und mit entsprechenden Anerkennungsbescheiden ausgestattet, sodass hier für die Kliniken in Deutschland eine fortgesetzt positive Arbeit auch in einer extremen Gesamtsituation geleistet werden konnte.

Derzeit bereiten sich in zahlreichen Kursen Ärztinnen und Ärzte im mibeg-Institut auf ihren Start in Deutschland vor.

Wie kann ich einen akademischen Grad, den ich im Ausland erworben habe, in Deutschland führen?

Wenn Sie an einer ausländischen Hochschule einen Doktortitel oder einen akademischen Grad zum Abschluss Ihres Studiums erworben haben (z.B. »Diplom-Chemikerin [Dipl.-Chem.]«, »Bachelor of Arts [BA]«, »Master of Science [MSc]«, »Doctor Medicinae [Dr. med.]«), können Sie diesen Grad in Deutschland führen. Allerdings sind dabei besondere landesrechtliche Regelungen zu befolgen.

Für Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft Hinweise zur Führung ausländischer Hochschulabschlüsse und Grade veröffentlicht. Zwischen der Führung eines akademischen Titels oder Grades, der an einer zugelassenen und anerkannten Hochschule im Ausland erworbenen wurde, und der beruflichen Anerkennung ist grundsätzlich zu unterscheiden. Unser Artikel geht hier nur auf das Führen eines akademischen Titels oder Grades ein.

Wenn es eine geschützte Berufsbezeichnung oder ein reglementierter Beruf ist, kann die Berufsbezeichnung nur nach Anerkennung geführt werden, beispielsweise Arzt oder Ärztin. Für die berufliche Anerkennung ist in Nordrhein-Westfalen bei Gesundheitsberufen die Bezirksregierung zuständig.

Ein Hochschulgrad aber kann geführt werden, ohne dass ein Zustimmungsverfahren durchlaufen wird. D.h. nicht das Ministerium entscheidet, ob der Titel, beispielsweise »Chemiker B.A.« geführt wird, sondern der Titelinhaber selbst.

»Die Inhaberin oder der Inhaber eines Grades muss selbst entscheiden und dies in jeder Hinsicht verantworten, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Führung eines Grades in der von der Inhaberin/dem Inhaber des Grades gewünschten Form erfüllt sind.

Für die Führbarkeit eines Grades, Hochschultitels und einer Hochschultätigkeitsbezeichnung sind im Wesentlichen folgende Grundsätze zu beachten:

  • Die verleihende Institution muss nach dem Recht des Herkunftslandes eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule sein.
  • Der Grad muss aufgrund einer Prüfung im Anschluss an ein tatsächlich absolviertes Studium von der Hochschule verliehen worden sein. Damit ist insbesondere die Führung von Graden unzulässig, die als Gegenleistung für eine finanzielle Zuwendung verliehen wurden, sogenannter Titelkauf.
  • Bei der Führung des ausländischen Grades muss grundsätzlich die verleihende Institution in Klammern angegeben werden, zum Beispiel ›Master of Arts (Harvard University)‹, ›kandydat medycnych nauk (Nationale Universität für Medizin Charkiw)‹.
  • Bei Abschlüssen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und bei einigen ausgewählten Doktorgraden aus anderen Staaten kann der Klammerzusatz mit dem Namen der verleihenden Hochschule / Institution entfallen. Einzelheiten finden Sie hierzu in der Verordnung über die Führung von akademischen Graden und von Bezeichnungen im Hochschulbereich (Doktorverordnung) vom 31. März 2008 (GV. NRW. 2008, S. 375), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Februar 2015 (GV. NRW. 2015, S. 223).
  • Grade aus fremden Schriftarten wie Griechisch, Arabisch, Chinesisch etc. dürfen in die lateinische Schrift übertragen werden. Es darf die im Herkunftsland zugelassene oder – soweit keine solche besteht – dort nachweislich allgemein übliche Abkürzung geführt sowie eine wörtliche Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden.
  • Informationen zu staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, ausländischen Abschlüssen und Graden, Hochschultiteln und -tätigkeitsbezeichnungen, deren Übersetzungen und Abkürzungen finden Sie in der Datenbank Anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die Umwandlung eines ausländischen Grades in einen entsprechenden inländischen Grad ist nach § 69 Abs. 2 Satz 5 HG nicht zulässig. Dieses gilt auch für Abkürzungen.«

Titelmissbrauch ist strafbar. Ein Missbrauch liegt auch dann vor, wenn beispielsweise bei einem medizinischen Doktorentitel die verleihende Universität des Auslandes nicht mitgeführt, sondern einfach die Abkürzung »Dr. med.« verwandt wird.

Insgesamt sollte der Titelinhaber äußerst sorgfältig mit der Führung des Titels umgehen, gerade als Kennzeichen seiner akademischen Qualifikation.

Unseriöser Umgang mit Titeln zu Werbezwecken kommt immer wieder vor, auch in sogenannten »Grauzonen«, wenn sich jemand als »Prof. Dr. med.« vorstellt, aber nicht als Professor in Lehre und Forschung an einer medizinischen Fakultät einer hiesigen Universität ein medizinisches Fachgebiet vertritt.