Anerkennung: Pflegerische Versorgung

Krankenhauszukunftsgesetz soll im Oktober 2020 in Kraft treten

Bundesministerium für GesundheitDem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, den der Gesundheitsminister dem Bundeskabinett vorlegte, wurde zugestimmt. Mit diesem Gesetz will der Bund den Krankenhäusern 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit diese in verbesserte Notfallkapazitäten, in die Digitalisierung und in die IT-Sicherheit investieren können. Weitere 1,3 Milliarden Euro Investitionsmittel sollen von den Bundesländern bereitgestellt werden. Anteilig werden auch Krankenhausträger zur Übernahme von Investitionskosten einbezogen. Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung können von den Bundesländern ab sofort gestellt werden. Für die Universitätsklinika gelten besondere Regelungen.

Der bestehende Krankenhausstrukturfonds wird bis 2024 verlängert, und Corona-Pandemie-bedingte Erlösrückgänge sollen in Verhandlung mit den Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen werden. Zudem soll es Zuschläge zu Schutzausrüstungen geben, die aufgrund der Corona-Pandemie gebraucht werden.

Speziell für den Bereich der Pflege sollen bislang befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung verlängert werden.