Anerkennung: Rechtliche Grundlagen

Neue Fachsprachkurse Zahnmedizin starten

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die nach Deutschland kommen und ihren Beruf ausüben möchten, benötigen eine Anerkennung. Die Bezirksregierung erteilt nach Prüfung der Unterlagen die Erlaubnis, den Beruf auszuüben. Ohne eine solche Berufszulassung, Approbation genannt, darf ein Zahnarzt nicht in Deutschland tätig werden.

In einigen Fällen kann die Gleichwertigkeit der Ausbildung nicht bestätigt werden. Dann muss ein Ausgleich in Form von Praxisnachweisen oder Prüfungen erbracht werden. Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die nicht in Deutschland studiert haben oder an einer deutschsprachigen Universität ausgebildet worden sind, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen oder auch keine Berufsausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben, müssen nachweisen, dass sie die Fachsprache beherrschen.

Damit ist zum einen das Gespräch mit dem Patienten oder der Patientin gemeint, zum anderen aber auch die kollegiale Verständigung im Gespräch oder in Schriftform, wie sie in der wissenschaftlichen Literatur gebräuchlich ist und in Gutachten sowie Krankheits- und Befundberichten Anwendung findet.

Das mibeg-Institut Medizin führt gemeinsam mit Kooperationspartnern, die sich auf die Vermittlung der Fachterminologie spezialisiert haben, Kurse durch. In diesen Seminaren unterrichten Fachkollegen, also Zahnärztinnen und Zahnärzte, und Sprachdozenten, die die deutsche Sprache vermitteln.

Die Kurse starten fortlaufend. Die aktuellen Starttermine finden Sie hier: www.mibeg.de/medizin/intensivkurs-fachsprache-zahnmedizin/

Interessentinnen und Interessenten sollten die vollständigen Bewerbungsunterlagen an das mibeg-Institut Medizin senden und den Antrag auf Erteilung der Approbation bei ihrer zuständigen Bezirksregierung gestellt haben. Eine vollständige Kopie des Bescheides muss den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Ebenfalls nötig ist der Nachweis von guten Deutschkenntnissen durch ein Zertifikat mit mindestens dem Level B2.

Wer teilnehmen möchte, sollte eines der nächsten Informationsseminare »Wege zur Anerkennung« besuchen. Die nächsten Termine finden Sie hier.

Marburger Bund unterstützt das Programm IQuaMed des IQ Netzwerks

Ruth Wichmann, Leiterin Auslandsreferat Marburger Bund Bundesverband

Ruth Wichmann, Leiterin des Auslandsreferats Marburger Bund Bundesverband, ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Programms IQuaMed

»Anpassungsleistungen, die ausländische Ärzten erbringen müssen, kosten Kraft und Mut. Da Integration aber keine Einbahnstraße ist, müssen auch Arbeitgeber und Kollegen in ausländischen Ärzten eine Bereicherung sehen, sich auf sie einlassen und ihr Wissen und ihre Erfahrungen wertschätzen.«

Ruth Wichmann, Leiterin des Auslandsreferats des Marburger Bunds Bundesverband, referiert regelmäßig in den Seminarreihen des Programms IQuaMed im IQ Netzwerk und berät Ärztinnen und Ärzte auf ihrem Weg zur erfolgreichen beruflichen Anerkennung in NRW.

»Das Programm IQuaMed ist für ausländische Ärzte, die keine andere öffentliche Förderung erhalten, eine Chance, sich im Rahmen einer strukturierten Bildungsmaßnahme gemeinsam mit Gleichgesinnten die notwendigen Fachsprachenkenntnisse anzueignen und das in der Kenntnisprüfung geforderte medizinische Wissen zu erwerben bzw. aufzufrischen«, betont Ruth Wichmann.

»Sie erhalten darüber hinaus Informationen rund um die ärztliche Tätigkeit in Deutschland und haben einen Ansprechpartner für Fragen. Da die Teilnahme für die Ärzte kostenlos ist und ggf. auch Prüfungsgebühren übernommen werden können, profitieren vor allem Ärzte, die die ansonsten anfallenden Kursgebühren nicht tragen können. Ihnen wird der Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt deutlich erleichtert.
Gut vorbereitet in das deutsche Gesundheitssystem einzusteigen, hilft ausländischen Ärzten, den anstrengenden Klinikalltag zu meistern und als kompetente Kollegen wahrgenommen zu werden.«

 

Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich die Approbation beantragen möchte?

Wenn Sie als Arzt oder Ärztin in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Approbation oder eine Berufserlaubnis. Um die Approbation zu beantragen, müssen Sie bestimmte Unterlagen vorlegen, mit denen Sie Ihren Sudienabschluss und Ihre bisherige ärztliche Tätigkeit nachweisen.

In einem Flyer informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) darüber:

»Bei der Beantragung der Approbation müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Antragsformular (zu finden auf der Internetseite Ihrer Approbationsbehörde)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Tabellarische Übersicht über Ausbildungen und bisherige Berufstätigkeit
  • Ausbildungsnachweise sowie gegebenenfalls weitere Befähigungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildungen
  • Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsstaat
  • Erklärung, dass Sie den Beruf in Deutschland ausüben wollen (entfällt für Abschlüsse der EU / EWR / Schweiz)

Im Laufe des Verfahrens müssen Sie noch diese Unterlagen vorlegen, um nachzuweisen, dass Sie die sonstigen Voraussetzungen der Approbation erfüllen:

  • aktuelle ärztliche Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung
  • aktuelles amtliches Führungszeugnis
  • Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist
  • Sprachnachweis

In der Regel müssen Sie die Unterlagen in deutscher Übersetzung vorlegen. Die Approbationsbehörde informiert Sie darüber, ob Übersetzungen von einem öffentlich bestellten Übersetzer erstellt werden müssen und Kopien zu beglaubigen sind. Außerdem können Sie dort nachfragen, welche Unterlagen Sie darüber hinaus brauchen. Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.

Sie haben außerhalb Deutschlands eine Spezialisierung erworben und möchten in Deutschland als Facharzt/ärztin, Fachzahnarzt/ärztin, Fachtierarzt/ärztin oder Fachapotheker/in tätig sein? Dann benötigen Sie neben der Approbation auch die Anerkennung zum Führen Ihrer Fachbezeichnung. Diese beantragen Sie bei der zuständigen Landesärzte-, Landeszahnärzte-, Landestierärzte- oder Apothekerkammer in dem Bundesland, in dem Sie Ihre Tätigkeit ausüben wollen. In einigen Bundesländern können Sie diese Genehmigung bereits beantragen, wenn Sie eine befristete Berufserlaubnis besitzen.«

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert über Anerkennungsverfahren für akademische Heilberufe

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fasst in einem neuen Flyer sehr übersichtlich das Anerkennungsverfahren für Angehörige akademischer Heilberufe zusammen, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben und in Deutschland in ihrem angestammten Beruf arbeiten möchten.

Personen mit einem akademischen Heilberuf (hierzu gehören u.a. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) erfahren in diesem Flyer, wie das Anerkennungsverfahren für sie aussieht. Daneben erhalten sie noch wichtige Hinweise zur Einreise nach Deutschland.

» Flyer Anerkennungsverfahren für akademische Heilberufe des BAMF

Die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland in elf Sprachen

In vielen Seminaren des Programms IQuaMed sind Rechtsgrundlagen für die Berufsausübung ein wichtiges Thema. In allen Seminaren wird als Teil der Willkommenskultur auch über das Grundgesetz der Bundesrepublik gesprochen. Über den Link finden Sie die Grundrechte der Bundesrepublik Deutschland jeweils zweisprachig, deutsch und in elf wichtigen weiteren Sprachen. Weiterlesen