Anerkennung: Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung

Ärztliche Kenntnisprüfung in NRW und Niedersachsen erfolgreich bestanden: Lieblingspost

Wiederum gibt es aus unserer Seminar-Evaluation rundum erfolgreiche Nachrichten, und es gehört natürlich zur Lieblingspost unserer Bildungsreferent:innen und Seminarleiter:innen, wenn die Mails so lauten:

Sehr geehrte Frau Schmidt,
ich habe den Kenntnisprüfung-Vorbereitungskurs von November bis Dezember letzten Jahres gemacht. Ich wollte Ihnen mitteilen, dass ich vor zwei Wochen meine Prüfung bestanden habe. Ich wollte mich bei Ihnen für Ihre Hilfe bedanken. Die Fragen der Chirurgie und der Rechtsmedizin konnte ich dank des Kurses beantworten. Am Tag der Prüfung haben auch zwei Kollegen aus dem Kurs des mibeg-Instituts die Prüfung bestanden.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Celeste V.

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bestätige ich, dass ich die Kenntnisprüfung am 03.05.2021 bei der Ärztekammer Niedersachsen in Hannover bestanden habe.
Mit freundlichen Grüßen
Ramsey S.

Diesen beiden beispielhaft ausgewählten sowie allen anderen Ärztinnen und Ärzten, die erfolgreich die Kenntnisprüfung absolviert haben, gratulieren wir sehr herzlich und wünschen ihnen auch weiterhin eine erfolgreiche Tätigkeit als Klinikärzt:innen.

Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis startet erneut

Das 95. Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis des mibeg-Instituts startet am 1. März 2021. Aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte werden auf ihre Berufsausübung in Deutschland gut vorbereitet sowie auf die Fachsprachprüfung und die Kenntnisprüfung.

Mit der erfolgreichen Seminarreihe wurden bislang kollegial mehr als 2000 Ärztinnen und Ärzte auf ihre Berufstätigkeit in deutschen Krankenhäusern vorbereitet. Das Seminar kann zu 100 % öffentlich gefördert werden.

Das Seminar wurde in Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern entwickelt und bietet eine Fülle von medizinischen Fortbildungskursen, die auch hiesige Medizinerinnen und Mediziner regelmäßig absolvieren:

  • Aufbau und Struktur des Gesundheitswesens
  • Diagnostik und Therapie innerer Erkrankungen
  • Chirurgisches Kolloquium
  • Notfallmedizin
  • Pharmakologie
  • Radiologische Diagnostik
  • Ultraschalldiagnostik
  • Medizinische Fachsprache für Diagnostik und Therapie
  • Erstellung von Arztbriefen
  • Gesprächsführung in klinischen Tätigkeitsfeldern
  • Sozialmedizin
  • Kardiologische Diagnostik und Therapie
  • Neurologische Diagnostik
  • Psychiatrie / Psychosomatik
  • Allgemeinmedizin
  • Rechtsgrundlagen ärztlichen Handelns
  • Erstellung von Gutachten
  • Einführung in die Krankenhausbetriebswirtschaft
  • Qualitätssicherung

Weitere Informationen zum Seminar finden Sie hier.

 

Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte wird in NRW durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführt

Wie wir bereits berichteten, hat das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) des Landes NRW die Zuständigkeit für die ärztliche Kenntnisprüfung und die ärztliche Eignungsprüfung in Nordrhein-Westfalen auf die Ärztekammern übertragen.

Bereits im Januar 2020 hat der nordrhein-westfälische Landtag mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes beschlossen, dass zukünftig das zuständige Fachministerium ermächtigt wird, »durch Rechtsverordnung den Kammern die Durchführung von Kenntnis- und Eignungsprüfungen, Anpassungslehrgängen, Prüfungen zur Feststellung der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen als Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 zu übertragen«.

Während im Bereich der Zahnheilkunde die zuständigen Kammern bereits mit der Durchführung der Kenntnisprüfung beauftragt waren, stand diese Regelung für den Bereich des ärztlichen Heilberufs noch aus. Zum 5. Februar 2021 hat nun das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes NRW die Ärztekammer Westfalen-Lippe beauftragt, Kenntnis- und Eignungsprüfungen durchzuführen.

Kenntnis- und Eignungsprüfungen werden durchgeführt, wenn die zuständigen Stellen – in Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Münster zuständig – einen Antrag auf Approbation prüfen und im Vergleich zum hiesigen Studien- und Ausbildungsstand Unterschiede bzw. Defizite feststellen, die durch den Nachweis von Kenntnissen in einer Prüfung geheilt werden können.

Von einer Kenntnisprüfung wird regelmäßig bei Ärztinnen und Ärzte gesprochen, wenn das in einem Drittstaat absolvierte Medizinstudium Unterschiede zum hiesigen Studium aufweist, die auch nicht durch eine dokumentierte Berufserfahrung ausgleichbar erscheinen. Die Kenntnisprüfung ist auch regelmäßig Mittel der Wahl, wenn ein Antragsteller keine entsprechenden Dokumente vorweisen kann.

Die Eignungsprüfung wird gewählt, wenn bestimmte Defizite festgestellt werden, deren nachträglicher Wissenserwerb in einer Prüfung nachgewiesen werden kann. Die Eignungsprüfung ist selten erforderlich. Sie bezieht sich nur auf Antragsteller aus dem europäischen Raum, bei denen die Anerkennung aufgrund von bestimmten Defiziten nicht auf Grundlage der europäischen Harmonisierungsgrundlage anerkannt wird.

Die Kenntnisprüfung wird durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe als mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung durchgeführt. Die Prüfung umfasst die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Hinzu kommen Fragen, die sich auf die Notfallmedizin, die klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, auf bildgebende Verfahren, den Strahlenschutz sowie auf Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung beziehen. Die Prüfung umfasst somit immer die Patientenvorstellung und das Prüfungsgespräch.

Gut zu wissen:

  1. Eine Anmeldung zur Kenntnisprüfung erfolgt immer über die Zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Gesundheitsberufe ZAG.
  2. Die Prüfungsgebühr muss überwiesen sein.
  3. Es erfolgt eine Terminabstimmung und die Ladung zur Prüfung.
  4. Der mitgeteilte Prüfungstermin ist unbedingt wahrzunehmen. Nur im Ausnahmefall kann von diesem Termin abgewichen werden, über die möglichen Gründe einer akzeptablen Entschuldigung sollte man sich gut vorher informieren.
  5. Eine gute und rechtzeitige Vorbereitung auf die Kenntnis- oder Eignungsprüfung ist unerlässlich. Das mibeg-Institut Medizin bereitet auf diese Prüfungen zielgerichtet vor und hat eine Reihe von passgenauen Seminaren hierzu entwickelt.

Die Ärztekammer ist sehr erfahren in der Durchführung von Prüfungen für Ärztinnen und Ärzte und nimmt regelmäßig Fachsprachprüfungen und Facharztprüfungen ab.

Dass die Ärztekammer Nordrhein derzeit keine Kenntnis- und Eignungsprüfungen abnimmt, beruht auf einer entsprechenden Arbeitsteilung der Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen.

 

Kammerpräsident Armin Hoffmann referiert im mibeg-Institut

Mal mit, mal ohne Schutzmaske, aber immer lächelnd: Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein

Mal mit, mal ohne Schutzmaske, aber immer lächelnd: Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein

Der Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, Dr. Armin Hoffmann, referierte im Intensivseminar Pharmazie, mit dem sich aus dem Ausland kommende Apothekerinnen und Apotheker gezielt auf die Kenntnisprüfung vorbereiten.

Präsenzseminare zur Zeit der Corona-Pandemie unterliegen ganz besonderen Hygieneregeln, die Dr. Hoffmann selbstverständlich exzellent beherrscht. Apotheken sind systemrelevant, und eine Beratung durch Apotheker:innen muss für alle Patient:innen auch in einer solchen epidemischen Lage stets angeboten werden. Selbstverständlich bedarf es hierzu eines guten Schutzes. Zudem können Schutzmasken und Desinfektionsmittel in den Apotheken selbst erworben werden.

Dr. Hoffmann referierte zum Berufsbild des Apothekers, verdeutlichte die Anforderungen an den Beruf, skizzierte die Rahmenbedingungen in Deutschland, unter denen der Beruf des Apothekers in Deutschland ausgeübt werden kann und ermutigte die Teilnehmer:innen, intensiv zu lernen, um sich so für die Ausübung des Apothekerberufs gut gerüstet zu sehen: »Sie werden gebraucht, seien Sie uns herzlich willkommen!«, so der Kammerpräsident vor dem Seminar.

Wie kann ich ein Visum zur Anerkennung meiner Berufsqualifikation erhalten?

make-it-in-germany.com
Immer wieder erreichen uns Anfragen aus dem Ausland mit der Bitte um Informationen, wie eine Anerkennung der Berufsqualifikationen vor sich geht und wie man ein Visum für einen Aufenthalt im Rahmen eines Anerkennungs- und Bewerbungsverfahrens erhält.

Das Portal der Bundesregierung make-it-in-germany.com hält in mehreren Sprachen sehr gute Informationen bereit.

»Wenn Sie aus einem Nicht-EU-Staat kommen, benötigen Sie für die Teilnahme an einem solchen Programm in der Regel einen Aufenthaltstitel zum Zweck der Anerkennung der Berufsqualifikationen (§17a AufenthG). Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Ihre zuständige Anerkennungsstelle hat im Anerkennungsbescheid festgestellt, dass Sie noch einen weiteren Kurs in Theorie oder Praxis absolvieren müssen, um die volle Anerkennung Ihrer Qualifikation zu erhalten.
  • Um ein Visum beantragen zu können, müssen Sie nachweisen, dass Sie sich für einen solchen Kurs erfolgreich angemeldet haben. Sollte es sich dabei um einen überwiegend praktischen Lehrgang in einem Betrieb handeln, muss dieser Betrieb einen Weiterbildungsplan aufstellen, der darlegt, wie Sie für die Anerkennung erforderlichen Qualifikationen erarbeiten können. Außerdem soll der Weiterbildungsplan auch darlegen, welches Gehalt der Betrieb Ihnen während des praktischen Lehrgangs zahlt.
  • Um ein Visum zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie genügend finanzielle Mittel für Ihren Aufenthalt haben. Um welchen Betrag es sich dabei konkret handelt und wie Sie die finanziellen Mittel nachweisen müssen, erfahren Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland. Die Adresse der für Sie zuständigen deutschen Botschaft finden Sie auf unserer Weltkarte ›Ansprechpartner vor Ort‹.
  • Wenn Sie die Unterlagen zusammen haben, können Sie das Visum bei der für Sie zuständigen Auslandsvertretung beantragen. Nach Einreise erhalten Sie bei der Ausländerbehörde in Deutschland Ihre Aufenthaltserlaubnis für die gesamte Dauer des Kurses einschließlich einer anschließenden Prüfung, höchstens jedoch für 18 Monate.
  • Sollten Sie neben Ihrem Qualifizierungskurs arbeiten wollen, ist dies ohne Weiteres möglich: In Ihrem eigenen Berufsfeld kann es sich um mehr als 10 Stunden handeln, in einem anderen Berufsfeld dürfen Sie nur maximal 10 Stunden arbeiten. So können Sie zum Beispiel während eines Qualifizierungskurses im Bereich Krankenpflege nebenbei mehr als zehn Stunden bei Ihrem zukünftigen Arbeitgeber arbeiten, in dem Sie bei den Pflegearbeiten mithelfen.«

Diese und viele weitere Hinweise finden Sie über diesen Link.

This information is also available in English.

Informationen zu den Qualifizierungsprogrammen finden Sie auf der Website des mibeg-Instituts Medizin.