
Dr. med. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes BVÖGD
»Wenn man den Öffentlichen Gesundheitsdienst nachhaltig stärken will, muss man vor allem fachlich qualifiziertes Personal in den Gesundheitsämtern dauerhaft aufstocken«, erklärt Dr. med. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes BVÖGD. »Die Pläne von Bund und Ländern für einen gemeinsamen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Bereitstellung entsprechender Finanzmittel sind ein erster wichtiger Schritt, um die jahrelangen Versäumnisse und Einsparungen in diesem Bereich aufzufangen. Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, hieran zu sparen trifft die Bürgerinnen und Bürger, diese bittere Lehre müssen wir schon heute aus der Corona-Pandemie ziehen«, so Ute Teichert.
Damit den gesundheitspolitischen Beschlüssen von Bund und Ländern und den Verlautbarungen der Politik nun Taten folgen können, legt der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ein Programm vor, das die einzelnen notwendigen Schritte genau konkretisiert.
- Dauerhafte Personalaufstockung in allen Bereichen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene mit qualifiziertem Fachpersonal sowie Bestandsaufnahme und Analyse zur aktuellen Situation des ÖGD
- Tarifliche Angleichung der ärztlichen Gehälter im ÖGD
- Umsetzung eines Förderprogramms zur technischen und digitalen Aufrüstung
- Kommunikationsverbesserung im ÖGD
- Konzeptentwicklung zur Stärkung des ÖGD über alle Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden)
- Deutliche Steigerung der Ausbildungskapazitäten sowie der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im ÖGD
- Schaffung von Lehrstühlen und Stärkung der wissenschaftlichen Grundlage für Öffentliches Gesundheitswesen
- Feste Verankerung bevölkerungsmedizinischer Lehrinhalte im Medizinstudium
- Ermöglichung von Famulaturen und Praktischem Jahr im ÖGD als Teile des Medizinstudiums durch Änderung der Approbationsordnung
- Berücksichtigung des ÖGD bei der Planung der medizinischen Versorgung auf kommunaler und regionaler Ebene.