Anerkennung: Öffentlicher Gesundheitsdienst

Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst: Erster Teil umgesetzt

Der erste Teil des im September beschlossenen Paktes für den ÖGD ist auf den Weg gebracht worden. Um den notwendigen besonderen Anforderungen zur Stärkung des ÖGD gerecht zu werden, stellt der Bund den Ländern im Rahmen der Umsatzsteuerverteilung für das Jahr 2021 zunächst 200 Mio. Euro als erste Tranche zur Verfügung. Die Länder haben zugesagt, transparent zu machen, dass die genannten Mittel zur Umsetzung des Pakts für den ÖGD verwendet werden.

Im ÖGD-Pakt stellt der Bund über sechs Jahre 3,1 Milliarden Euro für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung.

Bundeskanzlerin Angela Merkel würdigt die Arbeit der Öffentlichen Gesundheitsämter

»Wenn unser Land bisher so verhältnismäßig gut durch die Pandemie gekommen ist, wenn das Infektionsgeschehen nicht die Ausmaße erreicht hat, die wir in anderen Ländern beobachten mussten, dann hat das nicht zuletzt mit dem zu tun, was tagtäglich im Öffentlichen Gesundheitsdienst geleistet wird«, so Bundeskanzlerin Merkel in einem aktuellen Statement. Kommenden Dienstag wird sich die Kanzlerin bei einer Videokonferenz mit Gesundheitsämtern austauschen, um zu erfahren, »wie die Arbeit in den Gesundheitsämtern vor Ort abläuft, welche Herausforderungen sich stellen und wo die Politik helfen kann«.

Die Initiative von Kanzlerin Merkel wird einen »Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst« umfassen, mit dem deutlich mehr Stellen geschaffen und die technische Ausstattung der Gesundheitsämter verbessert werden sollen, um schnelle digitale Kommunikationswege zu schaffen.

Ute Teichert im mibeg-Institut Medizin

Dr. med. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes BVÖGD

Damit unterstützt die Bundeskanzlerin die Forderungen des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte im Öffentlichen Gesundheitswesen BVÖGD, an dessen Spitze die Vorsitzende Dr. med. Ute Teichert seit langem engagiert eine verbesserte personelle Ausstattung und mehr Ressourcen fordert. In einem 10-Punkte-Plan hat der BVÖGD einen Weg aufgezeigt, mit dem eine nachhaltige Verbesserung erreicht werden kann, wir berichteten.

10-Punkte-Plan zur nachhaltigen Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes

Ute Teichert im mibeg-Institut Medizin

Dr. med. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes BVÖGD

»Wenn man den Öffentlichen Gesundheitsdienst nachhaltig stärken will, muss man vor allem fachlich qualifiziertes Personal in den Gesundheitsämtern dauerhaft aufstocken«, erklärt Dr. med. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes BVÖGD. »Die Pläne von Bund und Ländern für einen gemeinsamen Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst und die Bereitstellung entsprechender Finanzmittel sind ein erster wichtiger Schritt, um die jahrelangen Versäumnisse und Einsparungen in diesem Bereich aufzufangen. Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, hieran zu sparen trifft die Bürgerinnen und Bürger, diese bittere Lehre müssen wir schon heute aus der Corona-Pandemie ziehen«, so Ute Teichert.

Damit den gesundheitspolitischen Beschlüssen von Bund und Ländern und den Verlautbarungen der Politik nun Taten folgen können, legt der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ein Programm vor, das die einzelnen notwendigen Schritte genau konkretisiert.

Der BVÖGD fordert:

  1. Dauerhafte Personalaufstockung in allen Bereichen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene mit qualifiziertem Fachpersonal sowie Bestandsaufnahme und Analyse zur aktuellen Situation des ÖGD
  2. Tarifliche Angleichung der ärztlichen Gehälter im ÖGD
  3. Umsetzung eines Förderprogramms zur technischen und digitalen Aufrüstung
  4. Kommunikationsverbesserung im ÖGD
  5. Konzeptentwicklung zur Stärkung des ÖGD über alle Ebenen (Bund, Länder und Gemeinden)
  6. Deutliche Steigerung der Ausbildungskapazitäten sowie der Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im ÖGD
  7. Schaffung von Lehrstühlen und Stärkung der wissenschaftlichen Grundlage für Öffentliches Gesundheitswesen
  8. Feste Verankerung bevölkerungsmedizinischer Lehrinhalte im Medizinstudium
  9. Ermöglichung von Famulaturen und Praktischem Jahr im ÖGD als Teile des Medizinstudiums durch Änderung der Approbationsordnung
  10. Berücksichtigung des ÖGD bei der Planung der medizinischen Versorgung auf kommunaler und regionaler Ebene.

Ute Teichert warnt: »Lockerungsmaßnahmen führen zu mehr Belastung in den Gesundheitsämtern«

Dr. med. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes BVÖGD, Foto: © BVÖGD

Dr. med. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes BVÖGD, Foto: © BVÖGD

Dr. med. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbands der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes BVÖGD, teilt angesichts der zahlreichen Lockerungsmaßnahmen der einzelnen Bundesländer mit: »Wenn jetzt weitere Lockerungsmaßnahmen wie auch Wegfall der Maskenpflicht, der Abstandsregelung und der Hygienevorschriften umgesetzt werden, führt das zu einer erheblichen Mehrbelastung in den Gesundheitsämtern.«

Der BVÖGD weist darauf hin, dass die nun in allen Bundesländern vorgenommenen Lockerungsmaßnahmen zu einer Erhöhung der zu ermittelnden Kontaktpersonen bei Neuinfizierten führen werden. Wenn die Menschen mehr unterwegs sind und sich wieder zu mehreren an verschiedenen Orten treffen, haben Neuinfizierte in der Phase der Ansteckungsfähigkeit eine höhere Anzahl von Kontakten. Das bedeutet: Auch wenn die Zahl der Neuinfizierten derzeit abnimmt, müssen die Gesundheitsämter für jede betroffene Person wesentlich mehr Kontakte nachverfolgen.

In den letzten Wochen hat es durch Unterstützung von vielen Freiwilligen in den Gesundheitsämtern eine personelle Verstärkung gegeben. Diese Freiwilligen (Studierende, im Ruhestand befindliche Ärztinnen und Ärzte und andere, sowie Personal aus anderen Verwaltungen) werden jetzt nach und nach abberufen, da sie wieder in ihrem eigentlichen Umfeld arbeiten müssen. Bisher ist kein Personal dauerhaft in den öffentlichen Gesundheitsdienst eingestellt worden.