Zahlreiche geförderte Deutschkurse sollen in NRW mit DeuFöV starten

Die Beherrschung der deutschen Sprache ist eine wichtige Voraussetzung, um seinen Beruf in Deutschland auszuüben. Dies gilt in besonderem Maße für die Angehörigen der Heilberufe. Bundesweit starten bei über 1200 Trägern zahlreiche Deutschkurse, allein in Nordrhein-Westfalen bei über 200 Sprachkursträgern.

Auch in Nordrhein-Westfalen gibt es in vielen Städten Deutschkurse, so in Altena, Menden, Lüdenscheid, Paderborn, Brühl, Velbert und Wuppertal und vielen weiteren Orten mehr. Wo der nächste Kurs startet, erfährt man bei seinem zuständigen Jobcenter. Das Jobcenter entscheidet auch, welche Kursmöglichkeit sinnvoll ist und ob man gefördert werden kann.

Möglich wird das durch die Deutschförderrichtlinie (DeuFöV). Seit 2016 können Migrantinnen und Migranten, die über unzureichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, in Deutschkursen nach der DeuFöV im Rahmen der bundesweiten berufsbezogenen Deutschsprachförderung nach § 45a AufenthG  gefördert werden. Ab 2017 kommen noch eine Reihe von weiteren Deutschkursen dazu, darunter auch Spezialmodule, die sich speziell an Angehörige der akademischen Heilberufe richten.

Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker können zusammen lernen mit dem Ziel, ihre Sprachkenntnisse auf das Niveau GER C1 zu verbessern und entsprechende Prüfungen zu bestehen.

Vier Kompetenzen sollen verbessert werden: Hören, Lesen, Sprechen und Schreiben. Ziel der Kurse ist eine flexible und eigenständige Verwendung der deutschen Sprache in unterschiedlichen beruflichen Handlungssituationen. Es gibt Exkursionen, z.B. in eine Zentralapotheke oder ein Krankenhaus. Auch sind kurze Praktika von drei oder fünf Tagen möglich. Ziel ist die erfolgreiche Bewältigung typischer kommunikativer Anforderungen in einem Krankenhaus, einer Praxis oder einer Apotheke. Die Kursträger halten neben der entsprechenden Literatur und der EDV-Ausstattung auch eine ganze Reihe von medizinischen Übungsmaterialien, z.B. Beatmungspuppen vorrätig.

Der Unterricht wird durch Sprachlehrer/innen erteilt, die über eine Qualifikation »Deutsch als Fremdsprache« verfügen sollen. Hinzu kommen an einzelnen Unterrichtstagen Fachdozent/innen, die über ein abgeschlossenes Medizin-, Pharmazie- oder Zahnmedizinstudium und über eine gewisse Berufserfahrung in ihrem Arbeitsfeld verfügen.

Zu den zahlreichen Kursträgern, die in Nordrhein-Westfalen Kurse starten, gehören beispielsweise diese vier:

  • Für die Region Rheinland: GoAcademy – Sprachcaffe Sprachschule in Düsseldorf
  • Für die Region Ruhrgebiet: Diakonisches Werk im Ev. Kirchenkreis in Mülheim an der Ruhr
  • Für die Region Ostwestfalen: Volkshochschule in Detmold-Lemgo
  • Für die Region Münsterland: WiPDaF in Münster

Alle weiteren Kursträger sind über Kursnet bzw. über das zuständige Jobcenter zu finden.

Das den Deutschkursen zugrunde liegende Konzept, das das BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge genehmigt hat, ist hier zu finden.

Die Kurse dauern mindestens 400 und maximal 600 Unterrichtsstunden und sind grundsätzlich kostenlos. Wer den Kurs berufsbegleitend besucht und bereits Geld verdient, muss sich an der Finanzierung des Kurses beteiligen mit 2,07 € pro Unterrichtsstunde, also mit einem Betrag zwischen 828,– € und 1242,– €. Dieser Betrag muss vorab geleistet werden und kann auch nicht, wenn man an einer Unterrichtsstunde nicht teilnehmen kann, zurückgezahlt werden. Genauere Informationen können beim zuständigen Jobcenter erfragt werden.

Es gibt aber auch für diesen Betrag die Möglichkeit, bis zu 50% rückerstattet zu bekommen. Dies ist dann der Fall, wenn man innerhalb von zwei Jahren nach Ausstellung der Teilnahmeberechtigung an einem solchen Deutschkurs das Bestehen der Zertifikatsprüfung nachweisen kann. Unter bestimmten Umständen können auch Fahrtkosten erstattet werden.

Sollte ein Kurs nicht zustande kommen, hilft das Jobcenter dabei, einen Platz beim nächstgelegenen Träger zu finden. Viele wichtige Hinweise finden Sie auf diesem Merkblatt.