Weiterbildung zum/zur Facharzt/-ärztin in NRW

Die Ausbildung zum Facharzt, d. h. zum medizinischen Spezialisten nennt man in Deutschland Weiterbildung, z.B. zum Arzt für Innere Medizin, Arzt für Chirurgie etc. Wenn Sie aus dem Ausland zu uns kommen und die Facharztausbildung, die Sie im Heimatland absolviert haben, anerkennen lassen möchten, müssen Sie sich an Ihre Landesärztekammer wenden. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Landesärztekammern, die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Welche der beiden Ärztekammern für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab.

Hier finden Sie die Weiterbildungsordnungen, die Sie kennen müssen, wenn Sie als Facharzt oder Fachärztin in NRW arbeiten möchten:

» Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein
» Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Westfalen-Lippe

» Antragsformulare und Merkblätter zur Anerkennung von im Ausland erworbenen Facharzttiteln bzw. abgeleisteten Weiterbildungsabschnitten der Ärztekammer Westfalen-Lippe

Hier gibt es gut zusammengefasste Informationen zur Weiterbildungsordnung speziell für Ärztinnen und Ärzte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen:

» FAQ der Ärztekammer Baden-Württemberg für Ärztinnen und Ärzte, die ihre Weiterbildung im Ausland absolviert haben