Anerkennung: Weiterbildungsordnung

Neue Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Nordrhein in Kraft getreten

Ärztinnen und Ärzte, die sich in Deutschland spezialisieren zum Facharzt bzw. zur Fachärztin, folgen bei dem Erwerb der Gebietsbezeichnung genau definierten Weiterbildungsrichtlinien und einer Weiterbildungsordnung. Für die Ärztekammer Nordrhein ist die neue Weiterbildungsordnung am 1. Juli 2020 in Kraft getreten.

Die Weiterbildungsordnung legt fest, welche Gebietsbezeichnungen und welche Facharzt- und Schwerpunktkompetenzen erworben werden können. Ein Beispiel für die Gebietsbezeichnung ist die Innere Medizin mit dem Facharzttitel »Innere Medizin und Kardiologie«.

Die Weiterbildungsordnung legt auch fest, welche Zusatz-Weiterbildungen erworben werden können. Ein Beispiel für eine ärztliche Zusatzbezeichnung ist die Medizinische Informatik.

Ein klares Plädoyer für eine wissenschaftliche Medizin legt die nordrheinische Ärzteschaft, darin anderen Kammern im Bundesgebiet folgend, mit der Streichung der Homöopathie als Zusatzbezeichnung ab. Zwischen der Abrechenbarkeit von Gebühren und der Wissenschaftsredlichkeit als Anspruch gibt es immer wieder kontroverse Diskussionen in der Medizin. Neben der klaren medizinischen Wissenschaftsfundierung der Weiterbildungsordnung und der Weiterbildungsrichtlinien insgesamt bleiben bei zwei Zusatz-Weiterbildungen zukünftig noch Fragen zu klären. Hierzu gehört sicherlich aus Sicht der Evidenzbasierten Medizin auch die Pflaumenblütenhämmerchen-Therapie.

Eine Weiterbildungsordnung wird von der jeweiligen Landesärztekammer erlassen. Die Regelungen können in den einzelnen Kammergebieten voneinander abweichen, orientieren sich aber generell an der Musterweiterbildungsordnung der Bundesärztekammer.

Wie aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte ihre Gebietsbezeichnung erwerben können, zeigen wir in unserem Artikel »Anerkennung eines im Ausland erworbenen Facharzttitels« auf.

Anerkennung eines im Ausland erworbenen Facharzttitels

Wenn ich im Ausland eine Facharzt-Weiterbildung abgeschlossen habe, mich also zu einem ärztlichen Spezialisten habe ausbilden lassen, darf ich diesen Facharzttitel dann in Deutschland führen?

  • Ich darf einen Facharzttitel nur dann in Deutschland führen, wenn ich zuvor einen Antrag bei meiner zuständigen Landesärztekammer gestellt habe und die Landesärztekammer mir das Führen des Titels erlaubt.
  • Manche Ärzte werden fälschlicherweise z.B. als »Arzt für Allgemeinmedizin» oder »Fachärztin für Gynäkologie und Geburtshilfe« bezeichnet, obwohl sie noch nicht als Fachärzte anerkannt worden sind. Richtiger wäre es, sich als Arzt oder Ärztin zu bezeichnen, der/die im Herkunftsland als Allgemeinmediziner oder Gynäkologin tätig war. Weiterlesen

Programm IQuaMed in Kliniken in Ostwestfalen sehr erfolgreich

Das mibeg-Institut Medizin und die Katholische Hospitalvereinigung Weser-Egge haben am Seminarort Bad Driburg das Praxisseminar Humanmedizin erfolgreich abgeschlossen. Elf Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben sich über die vergangenen sieben Monate in intensiven Theorie- und Praxisphasen umfassend auf ihre Prüfungen zur Anerkennung als Arzt oder Ärztin in Nordrhein-Westfalen vorbereitet. Sieben Absolvent/innen haben bereits unmittelbar im Anschluss an das Seminar einen Vertrag für ihre Facharztweiterbildung in Ostwestfalen-Lippe abgeschlossen. Die Katholische Hospitalvereinigung Weser-Egge hat sich mit großem Engagement an der erfolgreichen Durchführung des Seminars beteiligt. Ein weiteres Praxisseminar Humanmedizin wird derzeit sehr erfolgreich mit dem Ev. Krankenhaus Bergisch Gladbach realisiert.

Das mibeg-Institut Medizin hat Praxisseminare zur Integration ausländischer Ärztinnen und Ärzte in den deutschen Arbeitsmarkt bereits seit 1989 entwickelt und in Kooperation mit den Landesärztekammern in Nordrhein-Westfalen, Berlin, Brandenburg und Baden-Württemberg erfolgreich durchgeführt. Im Rahmen des durch das mibeg-Institut Medizin entwickelten Programms IQuaMed im IQ Netzwerk NRW wird das Praxisseminar Humanmedizin in enger Verzahnung von Theorie- und Praxisphasen an mehreren Standorten in Kooperation mit Kliniken in NRW umgesetzt. Gefördert wird das Programm durch den Europäischen Sozialfonds und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Wichtige Regelungen für Ärztinnen und Ärzte

Die wichtigsten Regelungen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland finden Sie hier:

» Bundesärzteordnung (BundesärzteO)
» (Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte der Bundesärztekammer
» (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern)
» Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RöV)

Weiterbildung zum/zur Facharzt/-ärztin in NRW

Die Ausbildung zum Facharzt, d. h. zum medizinischen Spezialisten nennt man in Deutschland Weiterbildung, z.B. zum Arzt für Innere Medizin, Arzt für Chirurgie etc. Wenn Sie aus dem Ausland zu uns kommen und die Facharztausbildung, die Sie im Heimatland absolviert haben, anerkennen lassen möchten, müssen Sie sich an Ihre Landesärztekammer wenden. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Landesärztekammern, die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Welche der beiden Ärztekammern für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Weiterlesen