Das Anerkennungsgesetz des Bundes (eigentlich »Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen«) gilt seit April 2012. Es legt fest, dass Menschen, die ihren Berufsabschluss im Ausland erworben haben, einen Rechtsanspruch auf Prüfung ihrer Qualifikation und auf eine zeitnahe Mitteilung darüber haben, ob ihr Abschluss in Deutschland anerkannt wird. Mit dem Anerkennungsgesetz soll es einfacher werden, den Berufsabschluss in Deutschland anerkannt zu bekommen.
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Das Anerkennungsgesetz NRW ist seit Juni 2013 in Kraft. Es regelt die Verfahren zur Gleichwertigkeitsüberprüfung der Berufe, die auf nordrhein-westfälischem Landesrecht beruhen.
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