Archiv der Kategorie: FAQ: Fragen zur Anerkennung

Krankenpflegefachkraft startet nach erfolgreicher Anerkennung in ihren Beruf in NRW

Heute stand eine strahlende Teilnehmerin des Projekts IQuaMed im mibeg-Institut Medizin. Lidiia Skurat wollte uns persönlich mitteilen, dass sie erfolgreich ihren individuellen Anpassungslehrgang als Gesundheits- und Krankenpflegerin abgeschlossen hat und zwischen mehreren Stellenangeboten wählen kann.

Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin

Anerkennung als Gesundheits- und Krankenpflegerin erfolgreich mit dem Projekt IQuaMed des IQ Netzwerks erlangt

Weiterlesen

Ärztliche Approbation: mit guter Vorbereitung das Ziel erreicht

Approbationsurkunde NRWMit dem Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis hat sich Amanuel N. T. erfolgreich auf den Start in die ärztliche Berufstätigkeit in Deutschland vorbereitet. Heute bekamen wir die Approbationsurkunde vorgelegt, nachdem er zuvor die Fachsprachprüfung und die Kenntnisprüfung erfolgreich bestanden hatte.

Zu Recht stolz über seinen Erfolg startet er nun seine Mitarbeit in einer Klinik.

Das sechsmonatige Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis wurde gemeinsam mit der Ärztekammer Nordrhein 1990 entwickelt und bereitet seither in ständig aktualisierter Form aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte auf ihr Berufsleben in Deutschland vor. Das 81. Seminar startet am 1. September 2017. Teilnehmen können Interessenten aus dem gesamten Bundesgebiet. Die in Köln stattfindenden Seminare werden zu 100% öffentlich gefördert. Weiterlesen

Ärztekammern: Wo ist eine Fachsprachprüfung erforderlich?

Es ist sehr wichtig, sich in seinem Bundesland bei der Approbationsbehörde zu erkundigen, welche Zertifikate anerkannt werden. Hilfreich ist es immer, sich über die Website der zuständigen Approbationsbehörde zu informieren. In fast allen Bundesländern ist nur eine durch die Landesärztekammer organisierte und durchgeführte Fachsprachprüfung anerkannt.

Dieser Link führt Sie zur aktuellen Übersicht 2020.

  • Baden-Württemberg
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Baden-Württemberg erforderlich
  • Bayern
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Bayern erforderlich
  • Berlin
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Berlin erforderlich
  • Brandenburg
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Brandenburg erforderlich
  • Bremen
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Bremen erforderlich
  • Hamburg
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Hamburg erforderlich
  • Hessen
    Fachsprachprüfung einer Landesärztekammer oder anerkanntes Sprachzertifikat, mindestens Niveau B2 / C1
  • Mecklenburg-Vorpommern
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern erforderlich
  • Niedersachsen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Niedersachsen erforderlich
  • Nordrhein-Westfalen
    Fachsprachprüfung durch die Ärztekammer Nordrhein bzw. durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe erforderlich
  • Rheinland-Pfalz
    Fachsprachprüfung durch die Bezirksärztekammer Rheinhessen erforderlich
  • Saarland
    Fachsprachprüfung einer Landesärztekammer oder anerkanntes Sprachzertifikat, mindestens Niveau B2 / C1
  • Sachsen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen erforderlich
  • Sachsen-Anhalt
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Sachsen-Anhalt erforderlich
  • Schleswig-Holstein
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Schleswig-Holstein erforderlich, in Verbund abgenommen mit der Landesärztekammer Mecklenburg-Vorpommern
  • Thüringen
    Fachsprachprüfung durch die Landesärztekammer Thüringen erforderlich

In allen Bundesländern muss ein allgemeinsprachliches Prüfungszertifikat B2 (GER) eines anerkannten Sprachinstitutes vor der medizinischen Fachsprachprüfung vorgelegt werden. 2012 wurde die erste Fachsprachenprüfung durch die Ärztekammer Rheinland-Pfalz entwickelt und durchgeführt, jetzt haben die Ärztekammern ein bundesweites Angebot etabliert.

Schaubild: Der Weg zur ärztlichen Approbation

Plakat »Wege zur Anerkennung für Ärztinnen und Ärzte in NRW«Mit vielen Hinweisen und Informationen versehen zeigt das Schaubild des mibeg-Instituts Medizin, welche Schritte bis zum Erhalt der ärztlichen Approbation unternommen werden müssen. Hier die Datei zum Download.

Das Plakat kann in A4 und A1 von Beratungsstellen, Personalagenturen, Jobcentern und Arbeitsagenturen kostenfrei beim mibeg-Institut Medizin bestellt werden.

Wege zur Anerkennung für Ärztinnen und Ärzte in NRW: Poster des mibeg-Instituts Medizin sehr gefragt

Plakat »Wege zur Anerkennung für Ärztinnen und Ärzte in NRW«Im März 2017 hat das mibeg-Institut Medizin ein Poster vorgestellt, das die Möglichkeiten in Nordrhein-Westfalen aufzeigt, wie Ärztinnen und Ärzte aus der Europäischen Union, aber auch aus anderen Ländern, die Approbation in Nordrhein-Westfalen erlangen können. Inzwischen ist aufgrund der großen Nachfrage bereits die zweite Nachauflage in Druck.

Zahlreiche Organisationen, die aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte engagiert beraten auf dem Weg ihrer beruflichen Anerkennung und Integration, haben inzwischen das Plakat angefordert und setzen es in ihrer Beratungstätigkeit ein, darunter Jobcenter und Arbeitsagenturen, Beratungsstellen, Migrantenorganisationen, Personalabteilungen von Krankenhäusern und Wohlfahrtsverbände. Das Poster gibt es in den Formaten A1 und A4, und gern schicken wir es Ihnen kostenfrei zu. Eine kurze Mail an medizin@mibeg.de genügt.

» Hier gibt es das Poster als pdf-Datei zum Download.