Die Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte in NRW

Viele Ärztinnen und Ärzte, die, aus dem Ausland kommend, ihren Beruf in NRW anerkennen lassen, müssen neben einer Fachsprachprüfung vor ihrer Landesärztekammer auch eine Kenntnisprüfung absolvieren.

Zuständig für die Kenntnisprüfung ist das Landesprüfungsamt, das in Nordrhein-Westfalen zur Bezirksregierung Düsseldorf gehört. Zu einer Kenntnisprüfung wird man durch seine zuständige Bezirksregierung angemeldet. Zuvor teilt man der Bezirksregierung mit, dass man eine Kenntnisprüfung ablegen will.

Die Kenntnisprüfung ist gesetzlich geregelt in der Ärztlichen Approbationsordnung (§ 37 ÄApprO). Sie ist eine staatliche Prüfung und orientiert sich an den Anforderungen des 3. Abschnitts der ärztlichen Prüfung. Es werden immer Fragen zu den Fächern Innere Medizin und Chirurgie gestellt, dazu kommen fächerübergreifende Fragestellungen.

Die Kenntnisprüfung ist eine klinische und eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung. Sie findet in der Regel in einer Universitätsklinik oder in einem mit der Durchführung beauftragten Krankenhaus statt.

Die Kenntnisprüfung kann zweimal wiederholt werden. Wer in Nordrhein-Westfalen die Kenntnisprüfung sowie die Fachsprachprüfung erfolgreich bestanden hat und auch die übrigen Voraussetzungen zur Berufsausübung erfüllt (Eignung, Gesundheit etc.), kann die Approbation beantragen. Wird die Approbation durch die Bezirksregierung erteilt, ist diese dauerhaft nicht nur in NRW, sondern im gesamten Bundesgebiet gültig.

Die Kenntnisprüfung besteht aus einer klinischen Prüfung und einer mündlich-praktischen Prüfung. In der klinischen Prüfung wird ein Patient unter Aufsicht eines leitenden Arztes oder einer leitenden Ärztin untersucht, der/die Mitglied der Prüfungskommission ist. Für diese Untersuchung wird in der Regel ein Zeitraum von rund 30 bis 45 Minuten zur Verfügung gestellt. Anschließend wird über das Untersuchungsergebnis ein Arztbericht verfasst, der über die Anamnese, Diagnose und Differentialdiagnose Auskunft gibt. Zugleich informiert der Arztbericht über Prognose und Behandlungsplan sowie über die Epikrise des Falles. Rund 30 Minuten Zeit wird für die Erstellung dieses Arztberichts zur Verfügung gestellt.

Die sich daran anschließende mündlich-praktische Prüfung findet am selben Tag statt und ist in der Regel eine Gruppenprüfung, bei der bis zu 90 Minuten pro Prüfkandidat/in angesetzt werden. Hier geht es vor allem um Fragestellungen aus der Inneren Medizin und der Chirurgie sowie um Querschnittsbereiche der Medizin. Querschnittsbereiche sind die Notfallmedizin, die Klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz und Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. Zu Prüfungsbeginn wird in der Regel Bezug genommen auf die Ergebnisse der körperlichen Untersuchung des zuvor untersuchten Patienten.

Wenn Sie eine Kenntnisprüfung bestehen wollen, sollten Sie deutlich machen, dass Sie mit den Patienten adäquat kommunizieren können und die gängigen medizinischen Fachbegriffe beherrschen. Sie sollten die gängigen klinischen Untersuchungstechniken beherrschen und in der Lage sein, bestimmte Pathologien des Patienten richtig zu erfassen und auch schriftlich darzulegen. Sie müssen deutlich machen, dass sie die adäquaten Therapiekonzepte für den Patienten kennen.

Als erfolgreicher Absolvent einer Kenntnisprüfung können Sie anhand klinischer Fallbeispiele sinnvolle differentialdiagnostische Untersuchungen veranlassen und notwendige Therapien einleiten. Dazu gehört auch, dass Sie wichtige Diagnoseinstrumente wie EKG und Laborbefunde richtig interpretieren können.

Neben dem medizinischen Wissen werden in der Prüfung Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung thematisiert. Sie sollten Kenntnisse haben über das Heilberufsgesetz und die Berufsordnungen, über die Rechte von Patienten und über Patientenverfügungen. Sie sollten über das deutsche Betäubungsmittelgesetz Bescheid wissen, über Fragen der Transfusionen und Transplantationen, über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln und über die Strahlenschutzverordnung. Dazu sollten Sie grundlegende Kenntnisse haben zum Strafgesetzbuch, etwa zu Fragen der vorsätzlichen oder fahrlässigen Tötung bzw. Körperverletzung, zur unterlassenen Hilfeleistung, zur ärztlichen Sterbehilfe und zur ärztlichen Schweigepflicht.

Die Kenntnisprüfung kann unabhängig von der Fachsprachprüfung absolviert werden, also vor oder nach einer Fachsprachprüfung. Der Antrag auf Anerkennung des Arztberufs kann bereits aus dem Ausland gestellt werden. Die Approbationsordnung sieht vor, dass die Kenntnisprüfung als staatliche Prüfung vor einer staatlichen Prüfungskommission in deutscher Sprache abgelegt wird. Die Prüfungskommission wird durch die zuständige Approbationsbehörde des Bundeslandes bestellt.

Insgesamt ist es sehr empfehlenswert, vor der Kenntnisprüfung die Fachsprachprüfung abzulegen. Die erfolgreich bestandene Fachsprachprüfung vermittelt die Sicherheit, bereits gut wichtige medizinische Sachverhalte patientenorientiert darlegen zu können. Arztbericht oder Arztbrief, Kollegialgespräch, Fragen zu Diagnostik und therapeutischen Verfahren sind bereits in der Fachsprachprüfung Thema. Die Fachsprachprüfung kann bei Nichtbestehen wiederholt werden, auch mehrfach. Die Kenntnisprüfung kann bei Nichtbestehen nur zweimal wiederholt werden. Sie können aber, wenn Sie dies wünschen, zunächst die Kenntnisprüfung ablegen.

Nach erfolgreich bestandener Fachsprachprüfung besteht die Möglichkeit, eine befristete ärztliche Berufserlaubnis bei der zuständigen Bezirksregierung zu beantragen, um Berufserfahrung in NRW zu sammeln. Diese Berufserfahrung ist eine gute Voraussetzung für eine erfolgreiche Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung.

Und noch ein wichtiger Tipp vom Landesprüfungsamt: Planen Sie zwischen Vorbereitungskurs und Prüfungstermin etwas Zeit zum Lernen ein! – Also suchen Sie nicht erst einen Vorbereitungskurs zur Kenntnisprüfung, wenn der Prüfungstermin unmittelbar bevorsteht, möglicherweise ist kein Seminarplatz mehr frei. Und Vorbereitungskurse bieten viel Lernstoff, der individuell bearbeitet werden muss.

Bei der Kursauswahl sollte beachtet werden, wieviel Erfahrung ein Kursanbieter hat und ob tatsächlich ärztliche Kolleg/innen unterrichten. Wie immer gilt: Nur ein hoher Preis ist noch kein Garant für Qualität. Lassen Sie sich zuvor gut beraten. Im Programm IQuaMed unterrichten erfahrene Ärztinnen und Ärzte die vielen komplexen medizinischen Lerninhalte; die Kurse werden öffentlich gefördert.

Z.Zt. wird in Nordrhein-Westfalen, aber auch über Nordrhein-Westfalen hinaus gemeinsam mit allen anderen Bundesländern ein möglichst einheitliches inhaltliches Vorgehen bei den Kenntnisprüfungen angestrebt. Das mibeg-Institut Medizin bereitet in speziellen Intensivkursen über das Programm IQuaMed auf das erfolgreiche Bestehen der Kenntnisprüfungen vor. Die Prüfungsergebnisse unserer Absolventinnen und Absolventen zeigen, dass das Programm IQuaMed bei der richtigen Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung sehr hilfreich ist.

This blog post in English