Hans-Albert Gehle: Freiwilligkeit und Engagement zeichnen die Ärzteschaft in Pandemie-Zeiten aus

Dr. med. Hans-Albert Gehle im mibeg-Institut

Dr. med. Hans-Albert Gehle im mibeg-Institut

Die Zwangs-Rekrutierung von Ärztinnen und Ärzten in Zeiten einer Pandemie ist nach Ansicht der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) keine geeignete Maßnahme, um die Patientenversorgung in einer landesweiten Ausnahmesituation wie etwa der Corona-Krise zu gewährleisten.

Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle erklärt nach einer Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag zum Entwurf des Pandemie-Gesetzes der NRW-Landesregierung, die Experten-Anhörung habe die Position der westfälisch-lippischen Ärzteschaft bestätigt, wonach Zwangsmaßnahmen einen erheblichen Eingriff in Grund- und Persönlichkeitsrechte der Ärzteschaft bedeuten.

»Ärztinnen und Ärzte engagieren sich an vielen Stellen dennoch – und zwar freiwillig. Denn für die Versorgung von all unseren Patientinnen und Patienten in Corona-Zeiten braucht es jede helfende Hand. Und helfende Hände sind nur sinnvoll, wenn sie koordiniert eingesetzt werden und ineinandergreifen.« Die Kammer begrüße es deshalb, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen werde, die stark dezentral organisierten Strukturen des Infektionsschutzes in NRW durch eine zentrale Koordination zu ergänzen. Solche Maßnahmen hatte die Kammerversammlung der ÄKWL bereits Anfang des Jahres gefordert.