Anerkennung: Landtag NRW

Anerkennung ausländischer Pflegefachkräfte in NRW: »Klägliche Anzahl«

Durch das mibeg-Institut über das Programm IQuaMed in NRW qualifizierte Pflegefachkräfte

Durch das mibeg-Institut über das Programm IQuaMed in NRW qualifizierte Pflegefachkräfte

Thorsten Klute, gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion NRW, bewertete die Anzahl der anerkannten ausländischen Fachabschlüsse in der Pflege als »kläglich«. Laut Klute, so KMA Online, sei die Zahl der Antragstellenden zwar erfreulich, aber in Hinblick auf die 24.000 fehlenden Fachkräfte in NRW, die die Deutsche Stiftung Patientenschutz ermittelt hat, ist die Anzahl der Berufszulassungen verschwindend gering.

Die Landesregierung beantwortete eine Kleine Anfrage zur Anerkennung ausländischer Fachabschlüsse in der Pflege im Herbst 2022 wie folgt:

Zum 1. Juli 2021 wurden die Anerkennungsverfahren in den Gesundheitsberufen zur Bezirksregierung Münster hin zentralisiert. Im Zeitraum vom 1. Juli 2021 bis zum 15. August 2022 wurden 6.166 Neuanträge auf berufliche Anerkennung in einem Pflege- oder Gesundheitsfachberuf gestellt. Die meisten dieser Anträge kamen aus einem Drittstaat: Insgesamt 5.551 Anträge kamen nicht aus dem Bereich der Europäischen Union bzw. dem Europäischen Wirtschaftsraum.

Da eine Bearbeitung eines Antrags erst erfolgt, wenn dieser vollständig ist, konnten von den 6.166 Anträgen nur 2.530 Anträge bearbeitet werden. Kann keine Gleichwertigkeit konstatiert werden, erfolgt die Erstellung eines Zwischenbescheids, der die festgestellten theoretischen und praktischen Anpassungsbedarfe festhält. Diese müssen dann in einem »Anpassungslehrgang« oder durch eine »Eignungs- oder Kenntnisprüfung« ausgeglichen werden. Ist der Ausgleich hergestellt, kann die Gleichwertigkeit mit einem Bescheid festgestellt werden.

Von den 6.166 Neuanträgen konnten 434 Anträge positiv beschieden werden. Davon konnte bei 384 Anträgen direkt die Gleichwertigkeit festgestellt werden, und weitere 50 Antragstellende konnten einen Ausgleich über Anpassungsleistungen erzielen.

Wenn also politisch permanent vom Fachkräftemangel insbesondere im Gesundheitswesen gesprochen wird und ein Großteil der neu zu gewinnenden Fachkräfte aus Drittstaaten stammt, ist bei der vergleichsweise hohen Anzahl von Interessenten das Ergebnis in der Tat in Nordrhein-Westfalen äußerst kläglich.

In einem Jahr konnten ganze 50 Fachkräfte ihre Anerkennung durch Qualifizierung oder Prüfung erwerben.

Was die Landesregierung nicht beantwortet, ist die Frage, wie viele Antragsstellende bei einer Eignungs- oder Kenntnisprüfung ihr Ziel nicht erreichen. Die Nichtbestehensquoten sind, von Modellprojekten auf der Basis guter Qualifizierungs-Curricula einmal abgesehen, nicht nur bei den Pflege- und Gesundheitsfachkräften, sondern auch bei den Angehörigen akademischer Heilberufe in NRW exorbitant hoch.

Die Gesundheitseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen sind gespannt, welche praktischen Schlussfolgerungen aus diesen Zahlen gezogen werden.

Hans-Albert Gehle: Freiwilligkeit und Engagement zeichnen die Ärzteschaft in Pandemie-Zeiten aus

Dr. med. Hans-Albert Gehle im mibeg-Institut

Dr. med. Hans-Albert Gehle im mibeg-Institut

Die Zwangs-Rekrutierung von Ärztinnen und Ärzten in Zeiten einer Pandemie ist nach Ansicht der Ärztekammer Westfalen-Lippe (ÄKWL) keine geeignete Maßnahme, um die Patientenversorgung in einer landesweiten Ausnahmesituation wie etwa der Corona-Krise zu gewährleisten.

Kammerpräsident Dr. Hans-Albert Gehle erklärt nach einer Anhörung im nordrhein-westfälischen Landtag zum Entwurf des Pandemie-Gesetzes der NRW-Landesregierung, die Experten-Anhörung habe die Position der westfälisch-lippischen Ärzteschaft bestätigt, wonach Zwangsmaßnahmen einen erheblichen Eingriff in Grund- und Persönlichkeitsrechte der Ärzteschaft bedeuten.

»Ärztinnen und Ärzte engagieren sich an vielen Stellen dennoch – und zwar freiwillig. Denn für die Versorgung von all unseren Patientinnen und Patienten in Corona-Zeiten braucht es jede helfende Hand. Und helfende Hände sind nur sinnvoll, wenn sie koordiniert eingesetzt werden und ineinandergreifen.« Die Kammer begrüße es deshalb, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf die Möglichkeit geschaffen werde, die stark dezentral organisierten Strukturen des Infektionsschutzes in NRW durch eine zentrale Koordination zu ergänzen. Solche Maßnahmen hatte die Kammerversammlung der ÄKWL bereits Anfang des Jahres gefordert.

Die Heilberufskammern in NRW können mit der Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen ausländischer Anerkennungssuchender beauftragt werden

Der nordrhein-westfälische Landtag hat mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes beschlossen, dass zukünftig das zuständige Fachministerium ermächtigt wird, »durch Rechtsverordnung den Kammern die Durchführung von Kenntnis- und Eignungsprüfungen, Anpassungslehrgängen, Prüfungen zur Feststellung der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen als Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 zu übertragen«.

Damit besagt das Heilberufsgesetz in Nordrhein-Westfalen, dass zukünftig die Ärztekammern, Zahnärztekammern, Apothekerkammern und Pflegekammern in Nordrhein-Westfalen die notwendigen Kenntnis- und Eignungsprüfungen sowie die notwendigen Sprachprüfungen selbst abnehmen können, sobald das zuständige nordrhein-westfälische Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales dies in einer entsprechenden Rechtsverordnung fasst.

Das besondere Engagement in Nordrhein-Westfalen durch gute Beratung, zügige Antragsbearbeitung, entsprechende Qualifizierungsangebote und adäquate Prüfungsabnahme wird hiermit erneut qualitativ unterstützt und die berufliche Selbstverwaltung gestärkt. Auf einer entsprechenden Fachtagung auf Bundesebene wurden all diese Bemühungen schon einmal als »Modell NRW« gelobt.

Weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Pflegekammer NRW

In Nordrhein-Westfalen hat das Landeskabinett heute die Errichtung einer Pflegekammer beschlossen. Noch in diesem Jahr soll ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden. Zunächst soll ein Errichtungsausschuss gebildet werden, der die Etablierung der Pflegekammer begleiten soll. Selbstverständlich soll er aus Pflegefachkräften bestehen.

Für 2022 ist der Start geplant, das Land unterstützt den Start der Kammer mit einer Anschubfinanzierung in Höhe von fünf Millionen Euro. Gesundheitsminister Laumann hatte sich für die Einrichtung einer Pflegekammer engagiert. Gegenüber dpa sagte Laumann: »Die Zeiten, in denen die Pflege nur am Katzentisch über ihre eigenen Belange mitberaten durfte, müssen endlich der Vergangenheit angehören.« Er hoffe auf eine breite Zustimmung im Landtag, da dies »ein klares Signal an die Beschäftigten in der Pflege« wäre.

Werden in NRW die Kammern mit der Abnahme der Kenntnisprüfung beauftragt?

Aktuell beraten die Experten des Gesundheitsausschusses im NRW-Landtag, ergänzt durch externe Stellungnahmen, den Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Heilberufsgesetzes. Diese Woche befasst sich abschließend der Gesundheitsauschuss des Landes damit und wird ihn anschließend zur weiteren Beratung an den Landtag überweisen. Neben zahlreichen wichtigen Veränderungen soll auch der Passus eingefügt werden, dass den Heilberufskammern (Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie und zukünftig Pflege) für ihren jeweiligen Berufsstand die Durchführung von Kenntnis- und Fachsprachprüfungen im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Bildungsnachweise als Aufgabe übertragen werden kann. § 9 Abs. 4 HeilBerG wird insofern ergänzt.

Diese Ergänzung wurde verschiedentlich eingefordert. Die Kammern sind bisher beauftragt, den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung in den Berufsbereichen (Ärztliche oder zahnärztliche Weiterbildung »Facharztanerkennung«, »Fachzahnarztanerkennung«) festzustellen und Fachsprachprüfungen abzunehmen. Nun könnte noch die Abnahme von Kenntnisprüfungen hinzukommen, wir berichteten hierzu bereits. Nordrhein-Westfalen leistet damit einen weiteren Beitrag zur Qualitätssicherung in den Antragsverfahren, Kenntnisprüfungen könnten, ähnlich wie Fachsprachprüfungen, in höherem Takt für Anerkennungssuchende angeboten werden. Das Ministerium könnte nach Verabschiedung des Gesetzes eine entsprechende Rechtsverordnung erlassen.

Update: Inzwischen ist das Gesetz beschlossen.