Hessen regelt die ärztliche Fachsprachprüfung neu

Landeswappen HessenDas Bundesland Hessen regelt mit Wirkung zum 1. Januar 2022 die Fachsprachprüfungen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie neu. Das Hessische Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen (HLPUG) setzt auf Qualität und bundeseinheitliche Standards.

Ab sofort wird ein Fachsprachenzertifikat Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie nur noch anerkannt, wenn es vor der jeweiligen Heilberufskammer abgelegt wurde. Diese Kammern sind

  • für Ärztinnen und Ärzte die Landesärztekammer Hessen LÄKH
  • für Zahnärztinnen und Zahnärzte die Landeszahnärztekammer Hessen LKZH
  • für Apothekerinnen und Apotheker die Landesapothekerkammer Hessen LAKH.

Fachsprachenzertifikate dieser Kammern werden bundesweit von den zuständigen Stellen anerkannt.

Derzeit gibt es noch eine abweichende Regelung für Antragsteller/innen aus EU/-Mitgliedsstaaten. Diese können selbstverständlich auch vor den zuständigen Heilberufskammern ihre Fachsprachprüfung ablegen, die sie zur Beantragung der Approbation benötigen, es gibt aber noch drei Angebote von kommerziellen Anbietern. Dabei ist darauf zu achten, ob ein bei einem kommerziellen Anbieter erworbenes Zertifikat auch außerhalb des Bundeslandes anerkannt ist.

Eine gezielte Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung ist sinnvoll. Neben dem Erwerb allgemeiner guter Deutschkenntnisse, nachgewiesen durch ein anerkannter Deutsch-B2-GER-Zertifikat, sollte ein Vorbereitungskurs gewählt werden, in dem Fachkolleg/innen unterrichten, und zwar gezielt ausschließlich für Ärzt/innen, Zahnärzt/innen bzw. Apotheker/innen.

Das mibeg-Institut Medizin hat zusammen mit Expert/innen aus den Bereichen Medizin, Zahnmedizin und Pharmazie Kurse entwickelt, die bundesweit allen Teilnehmenden offenstehen.