Die Ausbildung zum Facharzt, d. h. zum medizinischen Spezialisten nennt man in Deutschland Weiterbildung, z.B. zum Arzt für Innere Medizin, Arzt für Chirurgie etc. Wenn Sie aus dem Ausland zu uns kommen und die Facharztausbildung, die Sie im Heimatland absolviert haben, anerkennen lassen möchten, müssen Sie sich an Ihre Landesärztekammer wenden. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Landesärztekammern, die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Welche der beiden Ärztekammern für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Weiterlesen
Anerkennung: Ärztekammer Nordrhein
Ärztekammer Nordrhein informiert über den Ablauf der Fachsprachprüfung: Video
Die Ärztekammer Nordrhein hat ein informatives Video über den Ablauf der Fachsprachprüfung veröffentlicht. Ärztinnen und Ärzte, die ihren Abschluss im Ausland an einer nicht-deutschsprachlichen Universität erworben haben und in NRW in ihrem Beruf arbeiten möchten, müssen zuvor diese Fachsprachprüfung bei ihrer zuständigen Ärztekammer absolvieren.
» Wenn Sie das Video hier nicht sehen können, folgen Sie bitte diesem Link zu Youtube.
» The video is also available in English.
