Für Ärzte, Apotheker und Zahnärzte starten in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Vorbereitungskurse für die Approbationsprüfungen. Alle Angehörigen eines akademischen Heilberufs müssen vor ihrer zuständigen Berufskammer eine Fachsprachenprüfung absolvieren. Die Fachsprachprüfung hat zum Ziel, eine kompetente Sprachverwendung im ärztlichen, zahnärztlichen oder pharmazeutischen Berufsbereich festzustellen. In der Prüfung werden Gesprächs- und Dokumentationssituationen aus dem beruflichen Alltag simuliert.
Darüber hinaus müssen eine Reihe von aus dem Ausland zu uns kommenden Ärzten, Zahnärzten und Apothekern eine Kenntnisprüfung ablegen. Zuständig für die Kenntnisprüfung ist das Landesprüfungsamt, das in Nordrhein-Westfalen zur Bezirksregierung Düsseldorf gehört. Zu einer Kenntnisprüfung – wie auch zur Fachsprachenprüfung – wird man durch seine zuständige Bezirksregierung angemeldet.
Eine gute Vorbereitung durch Dozenten und Dozentinnen, die Berufskollegen sind, ist wichtig. Die hohen Bestehensquoten unserer Absolventinnen bestätigen dies. Weiterlesen



