Anerkennung: Akademische Heilberufe

Information, Unterstützung und Vermittlung ausländischer Gesundheitsfachkräfte: Die Zentrale Auslands- und Fachvermittlung (ZAV)

Der Internationale Personalservice der ZAV in Nordrhein-Westfalen berät zu Lebens- und Arbeitsbedingungen und vermittelt Arbeits- und Ausbildungssuchende aus dem Ausland an deutsche Arbeitgeber, darunter Kliniken, Pflegeeinrichtungen und medizinische Zentren.

Gesundheitsfachkräfte, die ihre berufliche Zukunft in Deutschland sehen, können bereits aus dem Ausland heraus Kontakt aufnehmen mit den kompetenten und spezialisierten Berufsberater/innen. Dort werden sie unterstützt bei der Stellensuche in Deutschland, bei den Bewerbungen und bei Fragen zu Visa und Arbeitserlaubnis oder der Berufsanerkennung. Weiterlesen

Kenntnisprüfung erfolgreich bestanden

Heute erreichten uns wieder Nachrichten von Absolventen, die sich der anspruchsvollen Kenntnisprüfung erfolgreich gestellt haben. Für die ärztliche Approbation ist damit die wichtigste Voraussetzung erfüllt, und unsere Ärztinnen und Ärzte freuen sich auf ihre bevorstehende Berufstätigkeit als Ärzt/innen in Kliniken in NRW. Wir gratulieren herzlich! Weiterlesen

Das Programm IQuaMed erfolgreich in allen Regionen NRWs

Absolventinnen und Absolventen eines Seminars des Programms IQuaMed beim Abschluss im mibeg-Institut Medizin

Absolventinnen und Absolventen eines Seminars des Programms IQuaMed beim Abschluss im mibeg-Institut Medizin

Uns erreichen zahlreiche Mitteilungen über erfolgreich bestandene Fachsprach- und Kenntnisprüfungen. Wir freuen uns sehr und gratulieren unseren Absolventinnen und Absolventen sehr herzlich.

Das Programm IQuaMed bietet passgenaue Qualifizierungen für Angehörige reglementierter Gesundheitsberufe und ist ein Projekt des IQ Netzwerks, das zahlreichen Anerkennungssuchenden in Deutschland bei der beruflichen Integration behilflich ist und gefördert wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds. Weiterlesen

Approbation beantragen in NRW: neue Regelungen

Das sogenannte Anerkennungsgesetz (BQFG, Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen) ist verändert worden. Diese Neuregelungen sind Anfang 2016 in Kraft getreten. Von diesen Veränderungen sind insbesondere auch die Heilberufe in Deutschland betroffen. Weiterlesen

Neue Fachsprachkurse Zahnmedizin starten

Zahnärztinnen und Zahnärzte, die nach Deutschland kommen und ihren Beruf ausüben möchten, benötigen eine Anerkennung. Die Bezirksregierung erteilt nach Prüfung der Unterlagen die Erlaubnis, den Beruf auszuüben. Ohne eine solche Berufszulassung, Approbation genannt, darf ein Zahnarzt nicht in Deutschland tätig werden.

In einigen Fällen kann die Gleichwertigkeit der Ausbildung nicht bestätigt werden. Dann muss ein Ausgleich in Form von Praxisnachweisen oder Prüfungen erbracht werden. Alle Zahnärztinnen und Zahnärzte, die nicht in Deutschland studiert haben oder an einer deutschsprachigen Universität ausgebildet worden sind, die Deutsch nicht als Muttersprache sprechen oder auch keine Berufsausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen haben, müssen nachweisen, dass sie die Fachsprache beherrschen.

Damit ist zum einen das Gespräch mit dem Patienten oder der Patientin gemeint, zum anderen aber auch die kollegiale Verständigung im Gespräch oder in Schriftform, wie sie in der wissenschaftlichen Literatur gebräuchlich ist und in Gutachten sowie Krankheits- und Befundberichten Anwendung findet.

Das mibeg-Institut Medizin führt gemeinsam mit Kooperationspartnern, die sich auf die Vermittlung der Fachterminologie spezialisiert haben, Kurse durch. In diesen Seminaren unterrichten Fachkollegen, also Zahnärztinnen und Zahnärzte, und Sprachdozenten, die die deutsche Sprache vermitteln.

Die Kurse starten fortlaufend. Die aktuellen Starttermine finden Sie hier: www.mibeg.de/medizin/intensivkurs-fachsprache-zahnmedizin/

Interessentinnen und Interessenten sollten die vollständigen Bewerbungsunterlagen an das mibeg-Institut Medizin senden und den Antrag auf Erteilung der Approbation bei ihrer zuständigen Bezirksregierung gestellt haben. Eine vollständige Kopie des Bescheides muss den Bewerbungsunterlagen beigefügt werden. Ebenfalls nötig ist der Nachweis von guten Deutschkenntnissen durch ein Zertifikat mit mindestens dem Level B2.

Wer teilnehmen möchte, sollte eines der nächsten Informationsseminare »Wege zur Anerkennung« besuchen. Die nächsten Termine finden Sie hier.