Anerkennung: anerkennung-in-deutschland.de

Was kostet die ärztliche Kenntnisprüfung?

Teuer, teurer, am teuersten: Nein, dies ist keine Sprachübung, sondern beschreibt die Entwicklung der Gebühren für ausländische Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland an einer Kenntnisprüfung teilnehmen müssen.

Zwar werden von vielen Krankenhäusern händeringend Assistenzärzte gesucht, aber für nahezu alle ausländischen Ärzte, die aus sogenannten Drittstaaten kommen, steht eine Kenntnisprüfung an.

Die Kenntnisprüfung wird durch das jeweilige Landesprüfungsamt organisiert und verantwortet. In den Bundesländern werden unterschiedliche Einrichtungen vom Landesprüfungsamt mit der Durchführung beauftragt. Die teils sehr hohen Gebührensätze wurden schon als lukratives Geschäftsfeld von einem Kursanbieter entdeckt, der ein Geschäftsmodell über Sprachkurse, Fachsprachkurse, Vorbereitungskurse bis hin zur Prüfungsabnahme durch von ihm beauftragte Dozenten etablieren wollte. Hier haben die Landesprüfungsämter zu Recht einen Riegel vorgeschoben.

Die beauftragten Universitäten hatten eine gute Routine ausgebildet. In NRW hatte die Bezirksregierung Düsseldorf beispielsweise angeregt, Kenntnisprüfungen für ausländische Ärzte in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu Prüfungen des dritten medizinischen Staatsexamens an Universitäten durchzuführen. Dann wurde aber für dieses Bundesland entschieden, die Ärztekammern mit der Durchführung zu beauftragen.

Dabei wurden die Prüfungsgebühren in NRW von ursprünglich 650 € auf nunmehr 1.050 € angehoben. Teurer sind die Prüfungsgebühren nur noch in Hessen und Rheinland-Pfalz. In Schleswig-Holstein beispielsweise beträgt die Gebühr für die Kenntnisprüfung 350 €. In Thüringen werden die Gebühren für die Überprüfung eines gleichwertigen Ausbildungsstandes je nach Aufwand ermittelt und können bis zu 400 € betragen, folgt noch eine Kenntnisprüfung, sind zusätzlich 450 € fällig.

Eine sehr gute Übersicht zu den Prüfungsgebühren im gesamten Bundesgebiet hält das Auslandsreferat des Marburger Bunds Bundesverband bereit.

Zu diesen Prüfungsgebühren kommen dann noch Vorbereitungskosten hinzu. Es ist mit Kosten für die notwendige Literatur zu rechnen sowie mit Kursgebühren, da es erfahrungsgemäß wenig ratsam ist, sich ohne gezielte Vorbereitung der Prüfung zu stellen.

Sind Gutachten nun ein Ausweg?

Der Weg über ein Gutachten wird häufig gewählt, da eine Prüfung nachvollziehbarerweise als aufwendig angesehen wird. Aber auch die Kosten für das Gutachten müssen übernommen werden. Auch hier sind die Beträge unterschiedlich, umfassen aber ebenfalls mehrere hundert Euro. Da zudem das Gutachten im Ergebnis oft aussagt, dass eine vollständige Gleichwertigkeit nicht konstatiert werden kann, bleibt nur der Weg über die Kenntnisprüfung, und man zahlt dann zweifach hohe Gebühren.

Wenn in Deutschland ausländische Ärztinnen und Ärzte eingeworben werden sollen, muss dieses System überprüft werden.

Wenn Körperschaften öffentlichen Rechts prüfen, stellt sich die Frage, warum eine Facharztprüfung etwa 130 € kostet, eine Fachsprachprüfung beispielsweise 350 €, eine Kenntnisprüfung aber teilweise mehr als 1.000 €, im Wiederholungsfalle dann mehr als 2.000 €.

Hinzu kommen noch Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Anfahrten, Übernachtungen und vieles mehr. Dankenswerterweise hat der Bund mit der Einrichtung des Anerkennungszuschusses eine Hilfe eingerichtet, aber auch diese Fördermöglichkeit muss erst gefunden werden.

Ein einheitlicher, transparenter und nachvollziehbarer Gebührensatz sowie die Möglichkeit der Unterstützung durch den zukünftigen Arbeitgeber oder durch öffentliche Förderung wären hier hilfreich und wünschenswert.

Erfolgreich anerkannt, erfolgreich integriert in der Pflege: Lidia Skurat

anerkennung-in-deutschland.de

anerkennung-in-deutschland.de

Herzlichen Dank, liebes Team von anerkennung-in-deutschland.de! Das Team des Portals der Bundesregierung zu Anerkennungsfragen hat unsere Absolventin, die Pflegefachfrau Lidia Skurat, erneut kurz interviewt und bestätigt bekommen, dass Lidia Skurat erfolgreich in ihrem Beruf Krankenpflege arbeitet.

Wir hatten die Pflegefachfrau fachlich mit Qualifizierungsangeboten begleitet und ihr gemeinsam mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe in Essen eine Möglichkeit geboten, ihre berufliche Anerkennung in Deutschland zu erlangen.

Für das Portal anerkennung-in-deutschland.de wurde sie porträtiert.

Nicht nur wir fragen regelmäßig nach, ob die Berufstätigkeit erfolgreich und zufriedenstellend verläuft, sondern in diesem Falle auch das Team von anerkennung-in-deutschland.de.

Lidia Skurat ist über alle Maßen begeistert, als anerkannte Pflegefachkraft im zur Contilia-Gruppe gehörenden St. Marien-Hospital in Mülheim an der Ruhr im Bereich der Chirurgie zu arbeiten. »Es hat sich alles genau so entwickelt, wie ich es mir vorgestellt habe.«

In einem sehr gut aufgestellten Krankenhaus eine wichtige Aufgabe zu übernehmen, ist das Ziel unserer Pflegefachkräfte, die wir regelmäßig in Anerkennungsqualifizierungen unterstützen.

 

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufentG) – kurz erklärt

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren (§ 81a AufentG) – kurz erklärt

»Make it in Germany« ist ein Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland, das eine Übersicht im Sinne einer vereinfachten Darstellung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens erstellt hat.

Sehr gut werden in sieben Schritten die Möglichkeiten aufgezeigt, die ausländische Fachkräfte haben, wenn sie in Deutschland leben und arbeiten möchten.

Zugleich ist die Übersicht zum beschleunigten Fachkräfteverfahren eine Handreichung für Arbeitgeber, die im Ausland Fachkräfte suchen.

Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen: Weniger Services wegen Corona-Pandemie

Eine aktuelle Information des Portals anerkennung-in-deutschland.de: Es gibt wegen der Corona-Pandemie weniger Serviceangebote. Im Einzelnen gibt das Portal bekannt:

  • Die Hotline »Arbeiten und Leben in Deutschland» ist bis auf Weiteres telefonisch nicht erreichbar.
  • Die zuständigen Stellen für die Bearbeitung von Anerkennungsanträgen sind nur eingeschränkt erreichbar. Wie Sie die zuständige Stelle erreichen, steht auf den meisten Internetseiten der zuständigen Stellen. Diese finden Sie im Anerkennungs-Finder.
  • Sie können aktuell keinen Neuantrag auf die Bewertung von Hochschulzeugnissen bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) stellen. Das Antragsformular wurde aus Kapazitätsgründen geschlossen. Die Bearbeitung bereits gestellter Anträge läuft weiter, die Fristen für die Ausstellung von Zeugnisbewertungen können derzeit aber nicht eingehalten werden. Sie erreichen die ZAB nur per Post oder per E-Mail. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der ZAB.

Zu beachten ist: Telefonische oder Online-Beratung ist über Anerkennungsberatungsstellen nach wie vor möglich.

In Eight Months Straight to the German Medical License

All’s well that ends well: that was the motto for the physician who came to Germany from a Non-EU country to complete his specialist training in internal medicine.

The start was anything but easy. To obtain a visa, apply for the German medical license, and achieve the necessary German and medical language proficiency, he relied on a recruitment agency that cost him almost his entire fortune. He paid over 20,000 € for this assistance and the promise that he would definitely pass the medical language test in Germany. Unfortunately, this was not the case.

He was lucky after all. He contacted the German Employment Agency (“Agentur für Arbeit”), which drew his attention to the seminar “Qualifizierung für Klinik and Praxis” of the mibeg-Institut. After a short forerun, he was admitted to the seminar.

He took part in an information seminar of the mibeg-Institut on February 5, 2019 and once again received a detailed consultation regarding the recognition of foreign medical degrees. He was admitted to the seminar “Qualifizierung für Klinik and Praxis” and started on March 11, 2019. On August 15, 2019, he passed the medical language test conducted by the State Chambers of Physicians (“Landesärztekammer”) and successfully graduated from the seminar on September 27, 2019.

Shortly after the seminar the medical knowledge test was scheduled, which he successfully passed on November 6, 2019 at the University Hospital Münster. As one of six examinees he was the only graduate of our institute, and unfortunately also the only one who passed successfully.

Now he has several options to choose from to start his specialist training as an internist in a rural region in the Rhineland. Yesterday we were able to talk to our happy graduate and congratulate him sincerely for managing everything so well and so quickly despite the difficult start. His gratitude also goes to his job agency, which supported him so well and made it possible for him to participate in the seminar through public funding.

We publish the story of this physician also because it seems essential to draw attention to the increasing negative practice of recruitment agencies, dubious course providers and so-called recognition assistants, who are primarily interested in collecting high fees. For applicants from abroad it is often difficult to see whether they have a serious offer coming up or not. We always point to anerkennung-in-deutschland.de or make-it-in-germany.com. However, among the providers, who charge extremely high fees for language courses abroad or for support regarding the recognition, are also some that have been active in Germany for quite some time and are listed on various public websites. Simple and clear execution of the application process by the competent registration authority is the only reliable way to contain this business practices.

Dieser Blogbeitrag auf Deutsch »