Anerkennung: BIBB

Wie lange dauert die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen bei Gesundheitsfachkräften?

Bundesinstitut für Berufsbildung BIBBErnüchternde Ergebnisse zeigen die ersten Daten einer Befragung durch das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) auf: Bei den reglementierten Berufen ist bei einigen EU-Abschlüssen ohnehin eine automatische Anerkennung gegeben, hier wurden knapp 90 Prozent binnen drei Monaten beschieden. Ganz anders sieht es bei den Gesundheitsberufen aus, die nicht automatisch anerkannt werden können, wie das etwa regelmäßig bei Nicht-EU-Abschlüssen der Fall ist. Hier dauert das Verfahren im Durchschnitt 15 Monate, aber häufig warten Interessenten viel länger auf ihre Anerkennung. Das BIBB hält fest:

Von den reglementierten Berufen, bei denen die Anerkennung zwingende Voraussetzung für die Berufszulassung ist, wie bei Ärzten und Ärztinnen sowie Pflegefachleuten, können einige EU-Abschlüsse automatisch anerkannt werden. Dies beruht darauf, dass innerhalb der EU die Ausbildungsordnungen aneinander angeglichen sind. 2020 wurden 87 Prozent binnen drei Monaten beschieden (+7 Prozentpunkte im Vergleich zu 2017).

Anders sah es bei den Verfahren zu den reglementierten Berufen aus, die nicht automatisch anerkannt werden. Den meisten dieser Verfahren liegen Abschlüsse zugrunde, die außerhalb der EU erworben wurden. Die Quote der in vier oder weniger Monaten beschiedenen Verfahren blieb hier konstant bei knapp 75 Prozent, zudem wurden deutlich mehr Verfahren beschieden. Bei einem großen Teil dieser Verfahren enthielt der erste Bescheid allerdings die Auflage, an einer Ausgleichsmaßnahme teilzunehmen, um die volle Gleichwertigkeit zu erreichen. Aus Sicht der Antragstellenden verlängerte sich dadurch im Vergleich zur reinen Bearbeitungszeit das Verfahren: im Durchschnitt dauerte es zuletzt rund 15 Monate, in vielen Fällen auch deutlich länger.

Hier zeigt sich für Deutschland ein gravierender Handlungsbedarf, und viele Anerkennungssuchende und Arbeitgeber fragen zurecht, wie es nach den millionenschweren Programmen, die über viele Jahre aufgelegt worden sind, zu einem solchen negativen Ergebnis kommen kann.

Das Wort Fachkräftemangel ist schließlich in aller Munde und kann nicht nur zur Neuauflage von immer wieder ähnlichen Projekten führen, die immer gleiche Strukturen in bestimmten Organisationen mit öffentlichen Mitteln bedienen.

Die Forderungen des mibeg-Instituts sind wiederholt vorgebracht worden

Gefragt sind einfache, klare Zuständigkeiten, die gleich in allen Bundesländern greifen, genügend Personal- und Sachmittelressourcen bei den zuständigen Stellen, weg von der Projektmittelförderung hin zu der Verstetigung von Beratungs- und Qualifizierungsangeboten. Dabei sollten die Beratungsangebote über die Bundesagentur für Arbeit dauerhaft und professionell erfolgen und die Qualifizierungsangebote in den Bundesländern – am Bedarf orientiert – mit einem langfristig abgesicherten Planungshorizont möglich sein.

Es zeigt sich: Der Markt regelt nicht alles

In bestimmten Regionen gibt es ein Überangebot an Beratung und Qualifizierung, in anderen Bereichen bestehen keine Angebote. Und nein, es kann bei hochspezialisierten Berufen vom Arzt bis zur Hebamme, von der Apothekerin bis zum Ergotherapeuten, nicht landauf landab „vor Ort“ immer dann ein Angebot gemacht werden, wenn es gerade gebraucht wird, sondern es müssen Lernorte geschaffen werden, wo eine notwendige sprachliche, fachsprachliche und fachliche Qualifizierung zur direkten beruflichen Anerkennung, also zur Berufszulassung oder Approbation führt. Wie soll Deutschland für Gesundheitsfachkräfte attraktiv sein, wenn alleine der Antrag auf Berufsanerkennung im Durchschnitt über 15 Monate dauert? Und wenig hilfreich in diesem Zusammenhang ist auch, dass die Fördermittel für Deutschkurse im Ausland zusammengestrichen werden, was derzeit die Goethe-Institute beklagen.

Zielgerichtete Anerkennungsprogramme für ausländische Physiotherapeut/innen: IFK Physiotherapie Interview

IFK Zeitschrift Physiotherapie 2/2022

Interview über zielgerichtete Anerkennungsprogramme für ausländische Physiotherapeutinnen und -therapeuten

Der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten IFK e.V. hat in der aktuellen Ausgabe der Fachzeitschrift »IFK Physiotherapie« Erziehungswissenschaftlerin Barbara Rosenthal, Leiterin des mibeg-Instituts, und Physiotherapeut Christoph Biele, bene+, zum Interview gebeten. IFK wollte von den beiden Expert/innen wissen, welche Möglichkeiten zur beruflichen Anerkennung und Qualifizierung für aus dem Ausland kommende Physiotherapeut/innen bestehen. Im Mittelpunkt des Interviews steht das vom mibeg-Institut in Zusammenarbeit mit den Physiotherapie-Experten von bene+ entwickelte Praxisseminar Physiotherapie, das gezielt in vier Monaten auf die Berufszulassung vorbereitet. Das innovative Konzept wurde mit dem Landesprüfungsamt und der zuständigen Bezirksregierung abgestimmt und wird bereits zum sechsten Mal in Folge angeboten.

An zwei Standorten in Nordrhein-Westfalen, in Herne und in Köln, können die aus dem Ausland kommenden Physiotherapeut/innen die Anerkennung erlangen. Sind laut Anerkennungsbescheid noch Praxisphasen zu absolvieren, ist dies in weiteren Praxismodulen möglich. Alle Teilnehmer/innen können zu 100 Prozent öffentlich über Bildungsgutscheine gefördert werden, die Jobcenter und Arbeitsagenturen unterstützen aktiv das erfolgreiche Konzept. Ist zum Zeitpunkt des Seminars bereits ein deutscher Arbeitgeber gefunden, so kann auch dieser über das Qualifizierungschancengesetz unterstützt werden.

Das Seminar wird künftig auch in weiteren Bundesländern angeboten, aber es steht schon jetzt allen Interessent/innen aus dem gesamten Bundesgebiet offen.

Die passgenaue und wissenschaftlich fundierte Weiterbildung hat bislang nahezu 100 Prozent der Absolvent/innen zur Anerkennung geführt und in den Arbeitsmarkt integriert. Deshalb wenden sich auch zahlreiche Arbeitgeber an das mibeg-Institut, um ihre Mitarbeiter für die Weiterbildung anzumelden.

Das gesamte Interview ist über die Website des Berufsverbandes der Physiotherapeuten IFK abzurufen.

3.000 Anerkennungsberatungen durch das mibeg-Institut Medizin

3.000 Anerkennungsberatungen durch das mibeg-Institut Medizin

Heitere Pausenstimmung mit der Seminarleiterin: Selfie von Ärztinnen und Ärzten einer Arbeitsgruppe des Seminars Qualifizierung für Klinik und Praxis

Wir freuen uns sehr, dass wir mit dem Seminar »Wege zur Anerkennung« in unserem Programm IQuaMed die 3.000. Anerkennungsberatung durchführen konnten. Am 4. Januar 2022 haben wir Anna Novotná beraten, eine promovierte Apothekerin, die aus Prag, Tschechische Republik, nach Deutschland gekommen ist. Wir wünschen unserer 3.000. Teilnehmerin am Seminar »Wege zur Anerkennung« herzlich einen guten Start in Deutschland.

Herzlichen Dank sagen wir auch allen, die Interessent/innen auf die kostenfreie Anerkennungsberatung im mibeg-Institut verweisen und selbst aktiv an der Beratung und Vermittlung von ausländischen Gesundheitsfachkräften und von Angehörigen akademischer Heilberufe mitarbeiten: unseren Kooperationspartnern und den Mitgliedern unseres Wissenschaftlichen Beirats des Programms IQuaMed, den Agenturen für Arbeit und Jobcentern, der Bundesagentur für Arbeit, der ZAV, der ZSBA, der G.I.B., den Integration Points, der Stabsstelle Berufsanerkennung beim MAGS, dem BIBB, der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG, der Bezirksregierung Münster, der ZAG und der PuG sowie den Bezirksregierungen Köln, Düsseldorf, Arnsberg und Detmold, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung RLP und allen weiteren zuständigen Stellen bundesweit, dem Marburger Bund, den Ärztekammern, den Pflegeschulen und Schulen für Physiotherapie, den Zahnärztekammern, den Apothekerkammern, den Krankenhäusern, den ambulanten Pflegediensten, den Anerkennungsberatungsstellen, den Integrationsnetzwerken, dem IQ Netzwerk und der ebb Entwicklungsgesellschaft für berufliche Bildung, den Ausländerbehörden, dem BMAS und dem BMBF. Danken möchten wir auch allen Kolleginnen und Kollegen, die sich zusammen mit uns engagieren für eine rasche und qualitativ hochwertige Beratungs- und Bildungsarbeit, die es ausländischen Fachkräften ermöglicht, ihre berufliche Anerkennung in Deutschland zu erlangen, um langfristig bei uns leben und arbeiten zu können. Mit ihrer beruflichen Kompetenz sind sie eine wertvolle Unterstützung für unser Gesundheitssystem.

 

Was kostet die ärztliche Kenntnisprüfung?

Teuer, teurer, am teuersten: Nein, dies ist keine Sprachübung, sondern beschreibt die Entwicklung der Gebühren für ausländische Ärztinnen und Ärzte, die in Deutschland an einer Kenntnisprüfung teilnehmen müssen.

Zwar werden von vielen Krankenhäusern händeringend Assistenzärzte gesucht, aber für nahezu alle ausländischen Ärzte, die aus sogenannten Drittstaaten kommen, steht eine Kenntnisprüfung an.

Die Kenntnisprüfung wird durch das jeweilige Landesprüfungsamt organisiert und verantwortet. In den Bundesländern werden unterschiedliche Einrichtungen vom Landesprüfungsamt mit der Durchführung beauftragt. Die teils sehr hohen Gebührensätze wurden schon als lukratives Geschäftsfeld von einem Kursanbieter entdeckt, der ein Geschäftsmodell über Sprachkurse, Fachsprachkurse, Vorbereitungskurse bis hin zur Prüfungsabnahme durch von ihm beauftragte Dozenten etablieren wollte. Hier haben die Landesprüfungsämter zu Recht einen Riegel vorgeschoben.

Die beauftragten Universitäten hatten eine gute Routine ausgebildet. In NRW hatte die Bezirksregierung Düsseldorf beispielsweise angeregt, Kenntnisprüfungen für ausländische Ärzte in unmittelbarer zeitlicher Nähe zu Prüfungen des dritten medizinischen Staatsexamens an Universitäten durchzuführen. Dann wurde aber für dieses Bundesland entschieden, die Ärztekammern mit der Durchführung zu beauftragen.

Dabei wurden die Prüfungsgebühren in NRW von ursprünglich 650 € auf nunmehr 1.050 € angehoben. Teurer sind die Prüfungsgebühren nur noch in Hessen und Rheinland-Pfalz. In Schleswig-Holstein beispielsweise beträgt die Gebühr für die Kenntnisprüfung 350 €. In Thüringen werden die Gebühren für die Überprüfung eines gleichwertigen Ausbildungsstandes je nach Aufwand ermittelt und können bis zu 400 € betragen, folgt noch eine Kenntnisprüfung, sind zusätzlich 450 € fällig.

Eine sehr gute Übersicht zu den Prüfungsgebühren im gesamten Bundesgebiet hält das Auslandsreferat des Marburger Bunds Bundesverband bereit.

Zu diesen Prüfungsgebühren kommen dann noch Vorbereitungskosten hinzu. Es ist mit Kosten für die notwendige Literatur zu rechnen sowie mit Kursgebühren, da es erfahrungsgemäß wenig ratsam ist, sich ohne gezielte Vorbereitung der Prüfung zu stellen.

Sind Gutachten nun ein Ausweg?

Der Weg über ein Gutachten wird häufig gewählt, da eine Prüfung nachvollziehbarerweise als aufwendig angesehen wird. Aber auch die Kosten für das Gutachten müssen übernommen werden. Auch hier sind die Beträge unterschiedlich, umfassen aber ebenfalls mehrere hundert Euro. Da zudem das Gutachten im Ergebnis oft aussagt, dass eine vollständige Gleichwertigkeit nicht konstatiert werden kann, bleibt nur der Weg über die Kenntnisprüfung, und man zahlt dann zweifach hohe Gebühren.

Wenn in Deutschland ausländische Ärztinnen und Ärzte eingeworben werden sollen, muss dieses System überprüft werden.

Wenn Körperschaften öffentlichen Rechts prüfen, stellt sich die Frage, warum eine Facharztprüfung etwa 130 € kostet, eine Fachsprachprüfung beispielsweise 350 €, eine Kenntnisprüfung aber teilweise mehr als 1.000 €, im Wiederholungsfalle dann mehr als 2.000 €.

Hinzu kommen noch Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen, Anfahrten, Übernachtungen und vieles mehr. Dankenswerterweise hat der Bund mit der Einrichtung des Anerkennungszuschusses eine Hilfe eingerichtet, aber auch diese Fördermöglichkeit muss erst gefunden werden.

Ein einheitlicher, transparenter und nachvollziehbarer Gebührensatz sowie die Möglichkeit der Unterstützung durch den zukünftigen Arbeitgeber oder durch öffentliche Förderung wären hier hilfreich und wünschenswert.

Melita Grieshop: »Anerkennungsqualifizierungen für Hebammen in innovativer Form«

Prof. Dr. Melita Grieshop, Evangelische Hochschule Berlin; © Melita Grieshop / Ev. Hochschule Berlin

Prof. Dr. Melita Grieshop, Evangelische Hochschule Berlin; © Melita Grieshop / Ev. Hochschule Berlin

Prof. Dr. Melita Grieshop leitet den dualen Bachelor-Studiengang Hebammenkunde an der Evangelischen Hochschule in Berlin (EHB). Die erfahrene Hebamme und Dipl.-Pflegepädagogin ist zugleich Projektleiterin von Anpassungslehrgängen für Hebammen aus Drittstaaten sowie für Praxisanleiter:innen. Ihr Integrationsprojekt zu Anerkennungsqualifizierungen von Hebammen startete 2019 erfolgreich.

Wir fragen Prof. Grieshop für anerkennung-medizin.de nach den Erfordernissen, um eine Anerkennungsqualifizierung für Hebammen dauerhaft in Deutschland zu etablieren.

anerkennung-medizin.de: Die Hebammenkunde ist längst auf dem Weg der Akademisierung, Sie leiten den Bachelor-Studiengang Hebammenkunde an der Evangelischen Hochschule Berlin. Wie erfolgreich ist der Prozess der Akademisierung der Hebammenkunde bislang gelaufen? Welche Meilensteine konnten erreicht werden?

Prof. Dr. Melita Grieshop: Im Jahr 2019 konnten wir über die Novellierung des Hebammengesetzes endlich die Vollakademisierung des Hebammenberufs erreichen. Zukünftig bzw. mit einer kurzen Übergangsphase werden alle Hebammen ihren Beruf an einer Hochschule erlernen. Zahlreiche Hochschulen wie die EHB haben in den vergangenen zwölf Jahren während der Modellphase schon sehr gute Erfahrungen damit gemacht. Die Absolvent:innen der EHB finden sehr gut Zugang zum Arbeitsmarkt und/oder sind in der ambulanten Versorgung der Frauen und Familien tätig. Allerdings nutzen die Geburtskliniken das Potential der Hochschulabsolvent:innen noch nicht gut genug.

Die Hebammen B.Sc. würden sich gern mehr in die Organisation, Qualitätsverbesserung und Professionalisierung der Geburtshilfe einbringen. Denn Professionalisierung der Berufspraxis ist ein zentrales Ziel der Akademisierung. Zur Anpassung an das neue Hebammengesetz werden wir unseren Studiengang an der EHB 2021 in das neue Modell Hebammenwissenschaft (B.Sc. Midwifery) überführen und die Zahl der Studienplätze voraussichtlich bis auf 60 Studierende pro Jahr erhöhen.

Neben Forschung und Lehre leiten Sie ein Projekt zur beruflichen Anerkennung von außerhalb der EU erworbenen Abschlüssen der Hebammenkunde. Haben sich die Anerkennungsverfahren aus Ihrer Sicht qualitativ und quantitativ durch die Anerkennungsgesetze in Land und Bund für den Bereich Hebammenkunde verändert? Wie groß schätzen Sie den Fortbildungsbedarf von anerkennungssuchenden Hebammen ein?

Wir bieten unseren Anpassungslehrgang seit 2019 an. Er ist derzeit die einzige hochschulische Anpassungsmaßnahme für Hebammen. Damit haben wir uns von Beginn an an den qualitativen Anforderungen des hochschulischen Lernniveaus orientiert. Bis ca. 2018 gab es bundesweit nur einen fachschulischen Anpassungslehrgang, sodass die Teilnehmer:innen sehr weite Wege und hohe Kosten auf sich nehmen mussten. Die EHB erweitert dieses Angebot in innovativer Form. Pandemiebedingt haben wir inzwischen einen hohen Anteil online-basiertes Lernen eingeführt, sodass wir gut für eine Erweiterung über Berlin/Brandenburg hinaus vorbereitet sind.

Anerkennungsqualifizierung für Hebammen der Ev. Hochschule Berlin mit Unterstützung des Förderprogramms »Integration durch Qualifizierung (IQ)«; Foto © Baluschek / Ev. Hochschule Berlin

Anerkennungsqualifizierung für Hebammen der Ev. Hochschule Berlin mit Unterstützung des Förderprogramms »Integration durch Qualifizierung (IQ)«; Foto © Baluschek / Ev. Hochschule Berlin

Die Berufsgruppe der Hebammen ist im Vergleich z.B. zur Pflege oder zur Medizin eine eher kleine Gruppe. Daher wären regionale Anpassungslehrgänge in großer Zahl aufgrund zu geringer Nachfrage nicht kostendeckend.

Zudem sind die personellen Kapazitäten der Hochschulen durch Aufbau und Weiterentwicklung der Hebammenstudiengänge bundesweit sehr belastet, sodass nicht jede Hochschule personelle Kapazitäten für kleine Teilnehmendengruppen freimachen kann.

Aus dem Ausland kommende Hebammen erhalten häufig bei der Beantragung ihrer beruflichen Zulassung Anerkennungsbescheide, die in einem erheblichen Umfang eine Nachqualifizierung fordern. Welche Erfahrungen haben Sie durch das Projekt der Anerkennungsqualifizierung gewinnen können? Welche Lehrinhalte in Theorie und Praxis sehen Sie bei der Integration von aus dem Ausland kommenden Hebammen für notwendig und wünschenswert an? Weiterlesen