Anerkennung: Ausbildung

OTA und ATA: Neue einheitliche Ausbildungsregeln für medizinische Assistenzberufe

Für die Ausbildung der Anästhesietechnischen Assistent/innen (ATA) und der Operationstechnischen Assistent/innen (OTA) hat das Bundeskabinett einen neuen Gesetzentwurf beschlossen. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium schafft zum ersten Mal bundesweit einheitliche Regelungen für diese beiden Berufe. Die Regeln sollen zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Damit wird die seit langem bestehende unklare und uneinheitliche Ausbildungsstruktur in Deutschland beendet und den Forderungen der Berufsverbände, die sich für die weitere Etablierung dieser Berufsbilder eingesetzt hatten, entsprochen.

Die jeweils dreijährige Ausbildung wird als theoretischer und praktischer Unterricht in Krankenhäusern und ambulanten Einrichtungen vermittelt und mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen.

Die abschließende staatliche Prüfung kann dann selbstverständlich Grundlage sein für Gleichwertigkeitsprüfungen. Bei vergleichbaren Ausbildungsinhalten und unter Einbeziehung einer eventuell vorhandenen berufspraktischen Erfahrung können entsprechende Anerkennungsverfahren ausländischer Fachkräfte sich nun auf den staatlichen Abschluss mit entsprechendem Curriculum beziehen.

»Mit diesem Gesetz gehen wir jetzt an, was Berufsverbände und Bundesländer seit längerem fordern: Wir schaffen bundesweit einheitliche Regelungen für die Ausbildung in der Anästhesie- und Operationstechnischen Assistenz. Damit stärken wir auch die Patientensicherheit«, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.

Hebammenausbildung in Deutschland wird akademisiert: Chance für ausländische Bewerberinnen und Bewerber

Gute Nachrichten auch für viele Hebammen, die aus dem Ausland kommen und ihre berufliche Anerkennung suchen: Der Bundesgesundheitsminister setzt eine EU-Richtlinie um, die spätestens 2020 erfüllt sein muss. Der Ausbildungsstandard von Hebammen wird gehoben, und im Rahmen eines dualen Studiums können theoretische und praktische Studieninhalte miteinander verknüpft werden.

Bislang zeichnete sich die Ausbildung in Deutschland durch einen besonders geringen Umfang an Theoriestunden in der Ausbildung aus. Aus dem Ausland kommende Bewerberinnen hatten da oft deutliche Vorsprünge durch eine akademische Vorbildung. Allerdings fehlte im Vergleich zur deutschen Ausbildung oft der Nachweis der erforderlichen praktischen Kompetenz. Die Folge: Eine Gleichwertigkeit konnte nicht konstatiert werden, viele Stunden praktischer Assistenz mussten nachgeholt werden. Da der Hebammenberuf in Deutschland überwiegend freiberuflich und in Teilzeit ausgeübt wird, war es nahezu unmöglich, eine zugelassene Praxisanleiterin zu finden, die bereit war, eine ausländische Kollegin (oder einen Kollegen) zur Anerkennung zu begleiten. Weiterlesen