Anerkennung: Berufliche Anerkennung

Kenntnisprüfung Pflege zu 100 Prozent bestanden!

Praxisseminar Pflege des mibeg-Instituts Medizin in Kooperation mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe EssenEine großartige Leistung! Wir gratulieren ganz herzlich allen Absolvent/innen des Praxisseminars Pflege, die erfolgreich die Anerkennungsqualifizierung des mibeg-Instituts in Kooperation mit der Katholischen Schule für Pflegeberufe KKS Essen abgeschlossen haben.

Heute haben die letzten Kandidaten ihren Prüfungstermin gehabt und die praktischen und mündlichen Prüfungen erfolgreich absolviert. 21 anerkannte Pflegefachfrauen und -männer stehen für die Krankenpflege in Kliniken und Altenpflegeeinrichtungen mit Berufszulassung zur Verfügung.

Und selbstverständlich haben alle unsere Absolvent/innen einen Arbeitsplatz in Nordrhein-Westfalen erhalten!

Das Praxisseminar Pflege hat die Teilnehmer/innen gezielt in einer dreimonatigen Theoriephase und einer dreimonatigen Praxisphase auf die Kenntnisprüfung vor dem Landesprüfungsamt vorbereitet, und sie haben alle mit Bravour bestanden.

In unsere herzlichen Glückwünsche beziehen wir die engagierten Pflegepädagogen der KKS Essen ein, die es mit klugem Sachverstand und herzlicher Zugewandtheit geschafft haben, alle Pflegefachkräfte auf die anspruchsvolle Prüfung gut vorzubereiten.

Unser ganz besonderer Dank gilt Manuela Bellarosa und Reinhard Dummler, die von Seiten der KKS Essen das Projekt leiten: Sie haben das wieder mit all ihren Kolleg/innen ganz wunderbar gemacht!

Berufliche Beratung durch die Regionalagentur Region Aachen

Eine umfassende Beratung zur beruflichen Qualifizierung, Weiterentwicklung, Anerkennung und Integration bieten die Beratungsprofis der Regionalagentur Region Aachen. Aktuell verweisen sie auf die erfolgreiche Integrationsgeschichte und das Interview, das das mibeg-Institut mit einem Chefarzt in NRW geführt hat.

Regionalagentur Region Aachen

Gemeinsam Grenzen überwinden: RKW Kompetenzzentrum berichtet über das erfolgreiche Physiotherapieprojekt im Programm IQuaMed

Das RKW Kompetenzzentrum widmet sich mit vielfacher Unterstützung mittelständischen Unternehmen, die Initiative zeigen, und stellt die aus ihrer Sicht gelungenen Beispiele als Praxisprojekte vor.

Screenshot RKW Kompetenzzentrum Praxisseminar PhysiotherapieNeuestes RKW-Praxisbeispiel ist das Seminarprojekt Praxisseminar Physiotherapie, eine Anerkennungsqualifizierung, die das mibeg-Institut gemeinsam mit den Physiotherapieexperten von bene+ entwickelt hat und, abgestimmt mit dem Landesprüfungsamt NRW und mit Unterstützung durch die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter, durchführt.

Physiotherapeuten, die in Deutschland leben und arbeiten wollen, werden mithilfe des Praxisseminars Physiotherapie geradlinig auf die Berufszulassung in Deutschland vorbereitet. Der Erfolg der Absolvent/innen besteht nicht nur in der erfolgreichen Berufszulassung, sondern auch in ihrer 100-prozentigen Arbeitsmarktintegration.

Das RKW Kompetenzzentrum wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages gefördert.

Leitfaden für die Beratung zu § 16d Aufenthaltsgesetz

Leitfaden für die Beratung zu § 16d AufenthGEine Hilfe für Beraterinnen und Berater haben die IQ Fachstelle Beratung und Qualifizierung und die IQ Fachstelle Einwanderung zusammengestellt und herausgegeben. Der Leitfaden für die Beratung zu § 16d Aufenthaltsgesetz gibt den Anerkennungsberater:innen, die an der Schnittstelle Einwanderung und Anerkennungsberatung und -qualifizierung arbeiten, wichtige Informationen an die Hand.

Zahlreiche Bundesministerien und die Bundesagentur für Arbeit haben die Erstellung des Leitfadens beratend begleitet.

§ 16d AufenthG regelt die Bedingungen der Möglichkeit des Aufenthalts in Deutschland für Einreisende, die noch eine Qualifizierung absolvieren müssen, um ihre Berufsqualifizierung anerkennen zu lassen.

Anerkennung zunächst versagt: Finanzielle Einbußen für Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte auf Covid-19-Stationen

Aktuell berichtet die Badische Zeitung über Klinikbeschäftigte, die sich wehren, da sie finanzielle Einbußen aufgrund ihrer Tätigkeit auf Covid-19-Stationen hinnehmen mussten. Der Personalrat der betroffenen Klinik dringt in Gesprächen mit der Klinikleitung auf einen raschen finanziellen Ausgleich, die Klinikleitung selbst zeigte Verständnis für die Unzufriedenheit der Betroffenen und sucht einvernehmliche und rechtskonforme Lösungen.

In der sog. ersten Welle der Corona-Pandemie hatte die hier betroffene Uniklinik wegen des erwarteten Patientenaufkommens spezielle Covid-19-Stationen eingerichtet, die im Schichtbetrieb geführt wurden. Durch diese Regelung entfielen die Bereitschaftsdienste und die damit verbundenen Zulagen. Für eine Intensivpflegekraft bedeutete dies teilweise eine Einbuße von über 400 € pro Monat, bei Ärzten konnte dies ein Minus von 800 bis über 1500 € des normalen Bruttolohns ausmachen.

Pflegekräfte und Ärztinnen und Ärzte haben sich bei der Behandlung von Covid-19-Patienten einem hohen Berufsrisiko ausgesetzt. Dieses Engagement kann wohl kaum durch finanzielle Einbußen konterkariert werden. Von daher ist es mehr als wünschenswert, wenn sich Klinikleitung und Personalrat rasch auf einen entsprechenden Ausgleich verständigen.