Anerkennung: Digitalisierung im Gesundheitswesen

Karl-Josef Laumann: »Die Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem ist eine traurige Veranstaltung«

In einem Interview mit der Zeitschrift »G+G Gesundheit und Gesellschaft« äußert sich Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister des Landes NRW, zum Stand der Digitalisierung:

Die Digitalisierung im deutschen Gesundheitssystem ist eine traurige Veranstaltung. Ich bin 2023 50 Jahre Mitglied derselben Krankenkasse. Die einzige Innovation meiner Versichertenkarte, die ich erlebt habe, ist das Passbild. Die Defizite im Digitalsektor betreffen etwa die mangelnde Vernetzung von Schwerpunktkrankenhäusern mit Kliniken in den Regionen. Telekonsile gibt es zu wenig und sie müssen regelfinanziert werden. Krankenhäuser und Arztpraxen sind heute hochdigitalisiert. Das System ist aber nicht zum Patienten hin digitalisiert, und sektorübergreifend auch nicht. Immerhin müssen wir Radiologieaufnahmen heute nicht mehr in großen Mappen transportieren.

Dazu ergänzen wir: Das stimmt. Heute müssen Patienten solche Aufnahmen auf CD-ROM selbst aus der Radiologiepraxis abholen und quer durch die ganze Stadt transportieren. . 😉

Krankenhauszukunftsgesetz soll im Oktober 2020 in Kraft treten

Bundesministerium für GesundheitDem Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums, den der Gesundheitsminister dem Bundeskabinett vorlegte, wurde zugestimmt. Mit diesem Gesetz will der Bund den Krankenhäusern 3 Milliarden Euro bereitstellen, damit diese in verbesserte Notfallkapazitäten, in die Digitalisierung und in die IT-Sicherheit investieren können. Weitere 1,3 Milliarden Euro Investitionsmittel sollen von den Bundesländern bereitgestellt werden. Anteilig werden auch Krankenhausträger zur Übernahme von Investitionskosten einbezogen. Förderanträge an das Bundesamt für Soziale Sicherung können von den Bundesländern ab sofort gestellt werden. Für die Universitätsklinika gelten besondere Regelungen.

Der bestehende Krankenhausstrukturfonds wird bis 2024 verlängert, und Corona-Pandemie-bedingte Erlösrückgänge sollen in Verhandlung mit den Kostenträgern krankenhausindividuell ermittelt und ausgeglichen werden. Zudem soll es Zuschläge zu Schutzausrüstungen geben, die aufgrund der Corona-Pandemie gebraucht werden.

Speziell für den Bereich der Pflege sollen bislang befristete Regelungen zur finanziellen Entlastung und Unterstützung verlängert werden.