Anerkennung: Gleichwertigkeit

Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich die Approbation beantragen möchte?

Wenn Sie als Arzt oder Ärztin in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Approbation oder eine Berufserlaubnis. Um die Approbation zu beantragen, müssen Sie bestimmte Unterlagen vorlegen, mit denen Sie Ihren Sudienabschluss und Ihre bisherige ärztliche Tätigkeit nachweisen.

In einem Flyer informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) darüber:

»Bei der Beantragung der Approbation müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Antragsformular (zu finden auf der Internetseite Ihrer Approbationsbehörde)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Tabellarische Übersicht über Ausbildungen und bisherige Berufstätigkeit
  • Ausbildungsnachweise sowie gegebenenfalls weitere Befähigungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildungen
  • Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsstaat
  • Erklärung, dass Sie den Beruf in Deutschland ausüben wollen (entfällt für Abschlüsse der EU / EWR / Schweiz)

Im Laufe des Verfahrens müssen Sie noch diese Unterlagen vorlegen, um nachzuweisen, dass Sie die sonstigen Voraussetzungen der Approbation erfüllen:

  • aktuelle ärztliche Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung
  • aktuelles amtliches Führungszeugnis
  • Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist
  • Sprachnachweis

In der Regel müssen Sie die Unterlagen in deutscher Übersetzung vorlegen. Die Approbationsbehörde informiert Sie darüber, ob Übersetzungen von einem öffentlich bestellten Übersetzer erstellt werden müssen und Kopien zu beglaubigen sind. Außerdem können Sie dort nachfragen, welche Unterlagen Sie darüber hinaus brauchen. Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.

Sie haben außerhalb Deutschlands eine Spezialisierung erworben und möchten in Deutschland als Facharzt/ärztin, Fachzahnarzt/ärztin, Fachtierarzt/ärztin oder Fachapotheker/in tätig sein? Dann benötigen Sie neben der Approbation auch die Anerkennung zum Führen Ihrer Fachbezeichnung. Diese beantragen Sie bei der zuständigen Landesärzte-, Landeszahnärzte-, Landestierärzte- oder Apothekerkammer in dem Bundesland, in dem Sie Ihre Tätigkeit ausüben wollen. In einigen Bundesländern können Sie diese Genehmigung bereits beantragen, wenn Sie eine befristete Berufserlaubnis besitzen.«

Video: Wie funktioniert berufliche Anerkennung in NRW?

Im Rahmen des IQ Netzwerks NRW hat das Bonner Bildungswerk für Friedensarbeit ein  leicht verständliches Video zum Thema Anerkennung erstellt und über das Webportal migra-info.de freigeschaltet. Die Videos können mit türkischen, spanischen, englischen, französischen, russischen, polnischen und arabischen Untertiteln abgerufen werden:

» Special auf Migra-Info: Anerkennung in NRW – wie funktioniert das?

IQ Netzwerk NRW: Wo kann ich mich in NRW zur Anerkennung meines Berufs beraten lassen?

Zahlreiche Anerkennungs- und Qualifizierungsberater in Nordrhein-Westfalen helfen mit einer persönlichen Beratung, den richtigen Referenzberuf im Gesundheitswesen zu finden und den richtigen Antrag auf die Anerkennung des Berufs zu stellen.

Eine fortlaufend aktualisierte Liste mit Adressen in ganz Nordrhein-Westfalen finden Sie hier:

» Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung im IQ Netzwerk NRW

Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Seminars des mibeg-Instituts Medizin zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung, Foto: Martin Füg

Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung und die Fachsprachprüfung: Programm IQuaMed erfolgreich gestartet

Das mibeg-Institut Medizin hat das Programm IQuaMed erfolgreich gestartet. Über 100 Ärztinnen und Ärzte, Gesundheits- und Krankenpflegefachkräfte sowie Angehörige weiterer reglementierter Gesundheitsberufe, die im Ausland studiert oder ihren Berufsabschluss erworben haben, konnten bereits erreicht werden und Unterstützung erhalten bei ihrem Weg zur Anerkennung ihres Abschlusses in NRW. Weiterlesen