Anerkennung: Medizinische Technologin

Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe: Zur Reform der medizinisch-technischen Assistenzberufe

Eine Reihe von Gesundheitsfachberufen erfahren eine grundlegende Reform. Die Ausbildungsziele in den jeweiligen spezialisierten Fachrichtungen werden modernisiert und kompetenzorientiert ausgestaltet. Bisher nur allgemein gehaltene Ausbildungsvorhaben werden konkretisiert und neu strukturiert. Die praktische Ausbildung nimmt einen hören Stellenwert ein und wird im Umfang ausgeweitet.

Unter der neuen Berufsbezeichnung Medizinische Technologin oder Medizinscher Technologe firmieren zukünftig Gesundheitsspezialisten, die jeweils ihren Schwerpunkt mit in ihrer Berufsbezeichnung führen.

  • Medizinische/r Technolog/in für Laboratoriumsanalytik
  • Medizinische/r Technolog/in für Radiologie
  • Medizinische/r Technolog/in für Funktionsdiagnostik
  • Medizinische/r Technolog/in für Veterinärmedizin

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Reform technischer Assistenzberufe in der Medizin, das sogenannte MTA-Reformgesetz, beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Zum 1. Januar 2023 soll das Gesetz in Kraft treten.

Besonders bedeutsam ist, dass eine angemessene Ausbildungsvergütung verbindlich vorgesehen ist und dass das Schulgeld für die Ausbildung nicht mehr erhoben werden darf.

Im Rahmen dieser Reformbestrebungen wird auch das Notfallsanitätergesetz aktualisiert, damit bei besonderen Einsatzsituationen für diese Berufsgruppe mehr Rechtssicherheit geschaffen wird.

Entwurf des MTA-Reform-Gesetz (Bundestag)

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Gesetzentwurf