Anerkennung: Medizinstudium im Ausland

Über 10.000 Deutsche studieren Medizin im Ausland

Auf rund 10.000 Studierende wird die Anzahl derjenigen geschätzt, die ein deutsches Abitur haben und in Deutschland keinen Medizin-Studienplatz bekommen haben. Es gibt sehr viele Informationen für aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte in Bezug auf ihre Anerkennung in Deutschland, aber nur wenig Informationen für diese Zielgruppe. Selbstverständlich möchten viele Studierende wissen, ob sie nach einem erfolgreich absolvierten Studium in Deutschland arbeiten können und ob der Abschluss anerkannt wird.

Als Faustregel kann in jedem Fall gelten, dass ein etabliertes Medizinstudium an einer zugelassenen Universität in Gänze absolviert werden muss, das heißt, unter Einbeziehung aller Theorie- und Praxisphasen, die bis zur Berufszulassung im jeweiligen Studienland gelten. Kann eine Berufszulassung im Studienland als Arzt oder Ärztin erreicht werden, bestehen gute Voraussetzungen zur Anerkennung auch in Deutschland.

Bei einem deutschsprachigen Abitur (und bei Deutsch als Muttersprache) muss bei der Anerkennung in Deutschland keine Fachsprachprüfung mehr absolviert werden, aber unter Umständen eine Kenntnisprüfung.

Im Bereich der Europäischen Union gibt es sehr weitreichende Regelungen der Anerkennung der Medizin-Studiengänge. Eine Qualifikation wird auf Antrag automatisch anerkannt, wenn die Qualifikation in der entsprechenden Europäischen Anerkennungsrichtlinie gelistet ist, nach der Richtlinie studiert und das Studium nach einem bestimmten Stichtag begonnen wurde. Entspricht das in der Europäischen Union absolvierte Medizin-Studium diesen Kriterien, ist bei einer vollständigen Ableistung keine Kenntnisprüfung erforderlich.

Anders sieht das in sogenannten Drittstaaten aus, also den Ländern, die nicht zur Europäischen Union gehören. Auch hier sollte man sich im Einzelfall gut beraten lassen und eine rechtssichere Auskunft einholen, bevor man eine Entscheidung zu einem, teilweise auch mit hohen Kosten verbundenen, Auslandsstudium trifft.

Eine kostenlose Beratung bietet beispielsweise das Auslandsreferat des Marburger Bundes an. Dessen Leiterin Ruth Wichmann ist Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats des Programms IQuaMed des mibeg-Instituts Medizin.

Ärztliche Berufserlaubnis nach § 10 BÄO für Studierende aus Polen

Medizinstudierende, die ein abgeschlossenes Studium der Humanmedizin absolviert haben, denen aber noch der Nachweis der praktischen 13-monatigen Assistenzzeit fehlt, die sog. STAZ, können in Nordrhein-Westfalen eine Berufserlaubnis beantragen und ihr »Praktisches Jahr« somit in diesem Bundesland absolvieren.

Die noch ausstehenden Prüfungen am Ende dieser Lernzeit aber müssen in Polen absolviert werden, ebenso muss diese Lernzeit nach der Maßgabe der polnischen Studienordnung gestaltet und dokumentiert werden. Den Studierenden wird angeraten, sich frühzeitig mit ihrer Universität und den polnischen Approbationsbehörden in Verbindung zu setzen.

Eine Reihe von deutschen Medizinstudierenden war in eine Problemlage geraten, Ärztekammer und Landes- und Bundesministerien intervenierten, wir berichteten.

Nun regelt nach entsprechendem Gutachten der Gutachtenstelle für Gesundheitsberufe GfG ein Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales die Möglichkeit, in Deutschland den praktischen Teil des Studiums zu absolvieren. Eine vergleichbare Entscheidung hat das Land Brandenburg getroffen.

Update: Die NRW-Landesregierung hat die Fragestellung erneut geprüft. Der Erlass vom 11. Mai 2020 sieht nun vor, dass für Medizinstudierende die Berufserlaubnis erteilt werden kann für ein Jahr, ggf. für 13 Monate. Dabei können bis zu sechs Monate bereits auf eine Weiterbildung angerechnet werden. Dieses Anerkennungsjahr wird dann mit einer Kenntnisprüfung abgeschlossen, welches die Voraussetzung für die Erteilung der Approbation für in Nordrhein-Westfalen tätige Absolventinnen und Absolventen ist.