Dürfen ausländische Ärztinnen und Ärzte, die noch nicht über eine Approbation verfügen, entgeltfrei in Krankenhäusern oder Arztpraxen hospitieren? Über die Ärztekammer Bremen ist eine wichtige Information hierzu erstellt worden.
Die Präsidentin der Ärztekammer Bremen, Dr. med. Heidrun Gitter, hatte sich an den Bremer Wirtschaftssenator Martin Günthner gewandt, um eine Klärung herbeizuführen. Der Wirtschaftssenator führte aus, dass Hospitantinnen und Hospitanten, die rein beobachtend und begleitend am beruflichen Geschehen teilnehmen, ohne selbst Arbeitsleistungen zu erbringen, dies tun können, ohne Praktikant/in im Sinne des Mindestlohngesetzes zu sein. Es handelt sich also um Hospitationen, die Einblick geben in die fachliche Arbeitswelt von Ärztinnen und Ärzten in Deutschland und Unterstützung geben können beim Erwerb der medizinischen Terminologie.
Die Ärztekammer Bremen weist in ihrem Bericht darauf hin, dass es wichtig ist, über die Hospitation eine Vereinbarung zu treffen, die auch über den zeitlichen Rahmen Auskunft gibt und den Charakter der Hospitation herausstellt.
Eine Hospitation sollte immer einen kurzen Lernzeitraum umfassen. Eine ärztliche Handlung, die ohne Approbation oder ärztliche Berufserlaubnis vorgenommen wird, ist keinesfalls erlaubt. Sie kann sowohl strafrechtlich als auch zivilrechtlich geahndet werden, da jeder Eingriff am Patienten, der unberechtigt vorgenommen wird, eine Körperverletzung darstellt.
