Das Kölner Magazin »renk.« gibt es seit 2013, es erscheint online und wurde ursprünglich als deutsch-türkisches Kulturmagazin auf den Weg gebracht. Aktuell versteht sich das Magazin als Forum für People of Color. Renk bedeutet übersetzt aus dem Türkischen Farbe. Die Podcasts des Magazins greifen Themen auf, die für unser gesellschaftliches Zusammenleben bedeutsam sind. Hier geht’s zum »renk.«-Podcast »Kahvehane«.
Archiv des Autors: Barbara Rosenthal
Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte wird in NRW durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführt
Wie wir bereits berichteten, hat das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) des Landes NRW die Zuständigkeit für die ärztliche Kenntnisprüfung und die ärztliche Eignungsprüfung in Nordrhein-Westfalen auf die Ärztekammern übertragen.
Bereits im Januar 2020 hat der nordrhein-westfälische Landtag mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes beschlossen, dass zukünftig das zuständige Fachministerium ermächtigt wird, »durch Rechtsverordnung den Kammern die Durchführung von Kenntnis- und Eignungsprüfungen, Anpassungslehrgängen, Prüfungen zur Feststellung der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen als Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 zu übertragen«.
Während im Bereich der Zahnheilkunde die zuständigen Kammern bereits mit der Durchführung der Kenntnisprüfung beauftragt waren, stand diese Regelung für den Bereich des ärztlichen Heilberufs noch aus. Zum 5. Februar 2021 hat nun das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes NRW die Ärztekammer Westfalen-Lippe beauftragt, Kenntnis- und Eignungsprüfungen durchzuführen.
Kenntnis- und Eignungsprüfungen werden durchgeführt, wenn die zuständigen Stellen – in Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Münster zuständig – einen Antrag auf Approbation prüfen und im Vergleich zum hiesigen Studien- und Ausbildungsstand Unterschiede bzw. Defizite feststellen, die durch den Nachweis von Kenntnissen in einer Prüfung geheilt werden können.
Von einer Kenntnisprüfung wird regelmäßig bei Ärztinnen und Ärzte gesprochen, wenn das in einem Drittstaat absolvierte Medizinstudium Unterschiede zum hiesigen Studium aufweist, die auch nicht durch eine dokumentierte Berufserfahrung ausgleichbar erscheinen. Die Kenntnisprüfung ist auch regelmäßig Mittel der Wahl, wenn ein Antragsteller keine entsprechenden Dokumente vorweisen kann.
Die Eignungsprüfung wird gewählt, wenn bestimmte Defizite festgestellt werden, deren nachträglicher Wissenserwerb in einer Prüfung nachgewiesen werden kann. Die Eignungsprüfung ist selten erforderlich. Sie bezieht sich nur auf Antragsteller aus dem europäischen Raum, bei denen die Anerkennung aufgrund von bestimmten Defiziten nicht auf Grundlage der europäischen Harmonisierungsgrundlage anerkannt wird.
Die Kenntnisprüfung wird durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe als mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung durchgeführt. Die Prüfung umfasst die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Hinzu kommen Fragen, die sich auf die Notfallmedizin, die klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, auf bildgebende Verfahren, den Strahlenschutz sowie auf Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung beziehen. Die Prüfung umfasst somit immer die Patientenvorstellung und das Prüfungsgespräch.
Gut zu wissen:
- Eine Anmeldung zur Kenntnisprüfung erfolgt immer über die Zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Gesundheitsberufe ZAG.
- Die Prüfungsgebühr muss überwiesen sein.
- Es erfolgt eine Terminabstimmung und die Ladung zur Prüfung.
- Der mitgeteilte Prüfungstermin ist unbedingt wahrzunehmen. Nur im Ausnahmefall kann von diesem Termin abgewichen werden, über die möglichen Gründe einer akzeptablen Entschuldigung sollte man sich gut vorher informieren.
- Eine gute und rechtzeitige Vorbereitung auf die Kenntnis- oder Eignungsprüfung ist unerlässlich. Das mibeg-Institut Medizin bereitet auf diese Prüfungen zielgerichtet vor und hat eine Reihe von passgenauen Seminaren hierzu entwickelt.
Die Ärztekammer ist sehr erfahren in der Durchführung von Prüfungen für Ärztinnen und Ärzte und nimmt regelmäßig Fachsprachprüfungen und Facharztprüfungen ab.
Dass die Ärztekammer Nordrhein derzeit keine Kenntnis- und Eignungsprüfungen abnimmt, beruht auf einer entsprechenden Arbeitsteilung der Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen.
Sechs MTLAs haben ihren Anpassungslehrgang zur Anerkennung gestartet
Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte sich bereits früh engagiert, um Interessierten, die einen im Ausland erworbenen MTLA-Abschluss haben, eine Anerkennung zu ermöglichen. Zuvor war bereits eine ganze Reihe von Projekten angedacht worden, die aber aufgrund der von den Laborschulen geforderten Weiterbildungskosten schlussendlich nicht realisiert wurden.
Nun fand sich eine Fördermöglichkeit für sechs Teilnehmende über das IQ Netzwerk in Nordrhein-Westfalen. Der Anpassungslehrgang wird berufsbegleitend durchgeführt über zweitägige Module. Der Lehrgang, der im Juli 2020 startete, hat bereits zwei erfolgreiche Lerntage realisiert, wie eine Veröffentlichung des Trägers DIW-MTA, Deutsches Institut zur Weiterbildung für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin e.V. mit Sitz in Berlin, aufzeigt. Die Kosten können durch ein Förderprogramm übernommen werden, ansonsten belaufen sich die Kosten laut Veranstalter »zum Beispiel auf wenige Tausend bis maximal 8.100 Euro (bei maximal 440 Stunden, ohne Praktikumsvermittlung und-betreuung)«.
Der bundesweite Bedarf an Ausbildungsmöglichkeiten zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse für die zukünftigen Medizinischen Technolog/innen für Laboratoriumsanalytik besteht nach wie vor, aber die Interessent/innen sind bundesweit gestreut, und ein kompakter Kurs etwa nach dem Muster der Praxisseminare des mibeg-Instituts Medizin besteht nicht.
Arbeitgeber haben häufig die Erwartung, dass die Kosten vom Anerkennungssuchenden selbst oder durch die öffentliche Hand übernommen werden. Laborschulen wiederum argumentieren, dass, insbesondere nach Kenntnis gut dotierter Förderungen wie dem IQ-Förderprogramm, eine Fortbildung über Bildungsgutscheine nicht attraktiv erscheint.
Hier müssen also noch langfristig wirkende Fortbildungskonzepte entwickelt werden. Der Anpassungslehrgang dieser Initiative, die Lehr-MTLAs nun in Zusammenarbeit mit großen Laboren und entsprechend praktischer Expertise auf den Weg gebracht haben, ist ein guter Start.
Medizinische Technologin / Medizinischer Technologe: Zur Reform der medizinisch-technischen Assistenzberufe
Eine Reihe von Gesundheitsfachberufen erfahren eine grundlegende Reform. Die Ausbildungsziele in den jeweiligen spezialisierten Fachrichtungen werden modernisiert und kompetenzorientiert ausgestaltet. Bisher nur allgemein gehaltene Ausbildungsvorhaben werden konkretisiert und neu strukturiert. Die praktische Ausbildung nimmt einen hören Stellenwert ein und wird im Umfang ausgeweitet.
Unter der neuen Berufsbezeichnung Medizinische Technologin oder Medizinscher Technologe firmieren zukünftig Gesundheitsspezialisten, die jeweils ihren Schwerpunkt mit in ihrer Berufsbezeichnung führen.
- Medizinische/r Technolog/in für Laboratoriumsanalytik
- Medizinische/r Technolog/in für Radiologie
- Medizinische/r Technolog/in für Funktionsdiagnostik
- Medizinische/r Technolog/in für Veterinärmedizin
Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Reform technischer Assistenzberufe in der Medizin, das sogenannte MTA-Reformgesetz, beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates. Zum 1. Januar 2023 soll das Gesetz in Kraft treten.
Besonders bedeutsam ist, dass eine angemessene Ausbildungsvergütung verbindlich vorgesehen ist und dass das Schulgeld für die Ausbildung nicht mehr erhoben werden darf.
Im Rahmen dieser Reformbestrebungen wird auch das Notfallsanitätergesetz aktualisiert, damit bei besonderen Einsatzsituationen für diese Berufsgruppe mehr Rechtssicherheit geschaffen wird.
Entwurf des MTA-Reform-Gesetz (Bundestag)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit zum Gesetzentwurf
#YesToNoCovid: Podcast zur Strategie mit Uwe Janssens, Melanie Brinkmann und Michael Hallek
Wissenschaftler:innen verschiedener Disziplinen haben ein Positionspapier zur #NoCovid-Strategie entworfen, das sich von den sonstigen Empfehlungen durch »Expertenräte« der Politikberatung durch hohe Sachkompetenz abhebt.
In dem Video »No-Covid-Strategie Webcast« stellen Prof. Dr. Uwe Janssens, St. Antonius Hospital Eschweiler, Prof. Dr. Melanie Brinkmann, Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung, Braunschweig und Prof. Dr. Michael Hallek, Uniklinik Köln, die Strategie vor.

