Archiv des Autors: Barbara Rosenthal

Anerkennungsqualifizierungen für die Pflege

Das mibeg-Institut und die Kath. Schule für Pflegeberufe starten erneut ein Praxisseminar Pflege zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung für Pflegefachkräfte

Das mibeg-Institut und die Kath. Schule für Pflegeberufe starten erneut ein Praxisseminar Pflege zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung für Pflegefachkräfte

23 muntere und engagierte Pflegefachkräfte starteten heute ihre Qualifizierung in Essen, natürlich unter den strengen Hygienerichtlinien, die die Corona-Pandemie uns allen abverlangt. Gemeinsam mit der Kath. Schule für Pflegeberufe bereitet das mibeg-Institut die Pflegefachkräfte gezielt auf die Kenntnisprüfung vor. Drei Monate Theorie und drei Monate Praktikum umfasst das erfolgreiche Seminarkonzept. Dann steht die Prüfung, die durch das Landesprüfungsamt abgenommen wird, an.

Pflegeschulleiter Reinhard Dummler und Institutsleiterin Barbara Rosenthal sind zuversichtlich, dass auch dieses Seminarprojekt an die bisherigen Erfolge in Essen anknüpft. Dr. Shermineh Shahi, Seminarleiterin am mibeg-Institut, freut sich über die große Internationalität der Gruppe: »Unter den 23 teilnehmenden Pflegefachkräften sind 12 Nationen vertreten.« Was alle miteinander vereint, ist die Kurssprache Deutsch – alle Teilnehmenden verfügen über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 – und die Liebe zum Beruf. Die Teilnehmenden sind schon unterschiedlich lange in Deutschland, zum Teil haben sie bereits als Pflegehilfskräfte gearbeitet. Nach erfolgreichem Kursdurchlauf haben sie alle eine hervorragende Arbeitsperspektive im Bereich der Krankenpflege und der Altenhilfe in Deutschland.

Die Katholische Schule für Pflegeberufe Essen, die zur Contilia Gruppe gehört, und das mibeg-Institut haben einen langfristigen Kooperationsvertrag abgeschlossen, um dauerhaft Pflegekräfte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und ihren Beruf hier anerkennen lassen möchten, zu unterstützen.

Die Teilnahme wird zu 100% über die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter mittels Bildungsgutschein gefördert. Interessent/innen für den nächsten Seminartermin wenden sich an das mibeg-Institut.

Innovativ, unabhängig, sicher: Uniklinik Köln stellt eigene Schutzmasken her

Die Uniklinik Köln hat einen alten OP-Saal umgerüstet und produziert ab sofort Mund-Nasen-Schutzmasken selbst. Eine wegweisende Idee, und die Uniklinik Köln ist die erste und bislang einzige Klinik in Deutschland, die eigene Schutzmasken produziert, so gegenüber dem KSTA der Ärztliche Direktor Prof. Dr. Edgar Schömig. »De Schnüsslapp« wie der Mund-Nasen-Schutz in Köln liebevoll genannt wird, ist dabei nicht nur für medizinisches und pflegerisches Handeln wichtig, sondern auch im Alltag der Stadtbevölkerung. Schutzmasken, Abstand halten und Befolgung aller weiteren wichtigen Hygieneregeln sind für die Eindämmung der Corona-Pandemie unabdingbar.

Berufliche Anerkennung für Physiotherapeuten: Nächste Qualifizierung startet am 5. Oktober 2020

Praxisseminar Physiotherapie zur Vorbereitung auf die Anerkennung als PhysiotherapeutDie Qualifizierung »Praxisseminar Physiotherapie« bereitet zielgerichtet auf die Berufszulassung als Physiotherapeut vor und richtet sich an alle, die einen entsprechenden Berufsabschluss oder ein entsprechendes Studium im Ausland erfolgreich absolviert haben und nun in Deutschland arbeiten möchten. Das nächste Praxisseminar Physiotherapie startet am 5. Oktober 2020 in Herne und wird gemeinsam  mit den Physio­therapie­experten von bene+ durchgeführt. Es kann zu 100% öffentlich gefördert werden.

Eine viermonatige Theoriephase umfasst alle wichtigen Themen, die zur Anerkennung benötigt werden. Im Anschluss kann optional entweder ein dreimonatiges oder ein sechsmonatiges Praktikum gewählt werden, das durch erfahrene Physiotherapeut/innen begleitet wird. Die Dauer des Praktikums hängt von dem im Anerkennungsbescheid gefassten Zeitraum des individuellen Anpassungslehrgangs ab. Nach erfolgreichem Abschluss des Seminars findet ein Abschlussgespräch nach der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Physiotherapeuten statt. Nach Abschluss des Seminars haben die Teilnehmer/innen die wesentlichen Voraussetzungen für die Berufszulassung als Physiotherapeut/in erreicht.

Wenn Sie am Seminar teilnehmen wollen, nehmen Sie bitte mit dem mibeg-Institut Medizin Kontakt auf.

Christian Drosten: Vorbereitung auf die zweite Welle der Corona-Pandemie

Prof. Dr. Christian Drosten, Direktor des Instituts für Virologie an der Charité – Universitätsmedizin Berlin, Campus Charité Mitte, hat aus aktuellem Anlass ein wegweisendes Konzept zur Eindämmung der Corona-Pandemie vorgestellt. Die Wochenzeitung »Die Zeit« hat den Gastbeitrag von Prof. Drosten zur Infektionseindämmung veröffentlicht: »Zweite Corona-Welle: Ein Plan für den Herbst. Die Treiber der Epidemie aufspüren, die Quarantäne verkürzen, die Tests genauer auswerten – mit dieser Strategie können wir in einer zweiten Welle verhindern, dass es zu einem erneuten Lockdown kommt.«

Wie kann ich einen akademischen Grad, den ich im Ausland erworben habe, in Deutschland führen?

Wenn Sie an einer ausländischen Hochschule einen Doktortitel oder einen akademischen Grad zum Abschluss Ihres Studiums erworben haben (z.B. »Diplom-Chemikerin [Dipl.-Chem.]«, »Bachelor of Arts [BA]«, »Master of Science [MSc]«, »Doctor Medicinae [Dr. med.]«), können Sie diesen Grad in Deutschland führen. Allerdings sind dabei besondere landesrechtliche Regelungen zu befolgen.

Für Nordrhein-Westfalen hat das Ministerium für Kultur und Wissenschaft Hinweise zur Führung ausländischer Hochschulabschlüsse und Grade veröffentlicht. Zwischen der Führung eines akademischen Titels oder Grades, der an einer zugelassenen und anerkannten Hochschule im Ausland erworbenen wurde, und der beruflichen Anerkennung ist grundsätzlich zu unterscheiden. Unser Artikel geht hier nur auf das Führen eines akademischen Titels oder Grades ein.

Wenn es eine geschützte Berufsbezeichnung oder ein reglementierter Beruf ist, kann die Berufsbezeichnung nur nach Anerkennung geführt werden, beispielsweise Arzt oder Ärztin. Für die berufliche Anerkennung ist in Nordrhein-Westfalen bei Gesundheitsberufen die Bezirksregierung zuständig.

Ein Hochschulgrad aber kann geführt werden, ohne dass ein Zustimmungsverfahren durchlaufen wird. D.h. nicht das Ministerium entscheidet, ob der Titel, beispielsweise »Chemiker B.A.« geführt wird, sondern der Titelinhaber selbst.

»Die Inhaberin oder der Inhaber eines Grades muss selbst entscheiden und dies in jeder Hinsicht verantworten, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Führung eines Grades in der von der Inhaberin/dem Inhaber des Grades gewünschten Form erfüllt sind.

Für die Führbarkeit eines Grades, Hochschultitels und einer Hochschultätigkeitsbezeichnung sind im Wesentlichen folgende Grundsätze zu beachten:

  • Die verleihende Institution muss nach dem Recht des Herkunftslandes eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule sein.
  • Der Grad muss aufgrund einer Prüfung im Anschluss an ein tatsächlich absolviertes Studium von der Hochschule verliehen worden sein. Damit ist insbesondere die Führung von Graden unzulässig, die als Gegenleistung für eine finanzielle Zuwendung verliehen wurden, sogenannter Titelkauf.
  • Bei der Führung des ausländischen Grades muss grundsätzlich die verleihende Institution in Klammern angegeben werden, zum Beispiel ›Master of Arts (Harvard University)‹, ›kandydat medycnych nauk (Nationale Universität für Medizin Charkiw)‹.
  • Bei Abschlüssen aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union und bei einigen ausgewählten Doktorgraden aus anderen Staaten kann der Klammerzusatz mit dem Namen der verleihenden Hochschule / Institution entfallen. Einzelheiten finden Sie hierzu in der Verordnung über die Führung von akademischen Graden und von Bezeichnungen im Hochschulbereich (Doktorverordnung) vom 31. März 2008 (GV. NRW. 2008, S. 375), zuletzt geändert durch Verordnung vom 2. Februar 2015 (GV. NRW. 2015, S. 223).
  • Grade aus fremden Schriftarten wie Griechisch, Arabisch, Chinesisch etc. dürfen in die lateinische Schrift übertragen werden. Es darf die im Herkunftsland zugelassene oder – soweit keine solche besteht – dort nachweislich allgemein übliche Abkürzung geführt sowie eine wörtliche Übersetzung in Klammern hinzugefügt werden.
  • Informationen zu staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen, ausländischen Abschlüssen und Graden, Hochschultiteln und -tätigkeitsbezeichnungen, deren Übersetzungen und Abkürzungen finden Sie in der Datenbank Anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen beim Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder der Bundesrepublik Deutschland.
  • Die Umwandlung eines ausländischen Grades in einen entsprechenden inländischen Grad ist nach § 69 Abs. 2 Satz 5 HG nicht zulässig. Dieses gilt auch für Abkürzungen.«

Titelmissbrauch ist strafbar. Ein Missbrauch liegt auch dann vor, wenn beispielsweise bei einem medizinischen Doktorentitel die verleihende Universität des Auslandes nicht mitgeführt, sondern einfach die Abkürzung »Dr. med.« verwandt wird.

Insgesamt sollte der Titelinhaber äußerst sorgfältig mit der Führung des Titels umgehen, gerade als Kennzeichen seiner akademischen Qualifikation.

Unseriöser Umgang mit Titeln zu Werbezwecken kommt immer wieder vor, auch in sogenannten »Grauzonen«, wenn sich jemand als »Prof. Dr. med.« vorstellt, aber nicht als Professor in Lehre und Forschung an einer medizinischen Fakultät einer hiesigen Universität ein medizinisches Fachgebiet vertritt.