Anerkennung: LPA

Anerkennungsqualifizierungen für die Pflege

Das mibeg-Institut und die Kath. Schule für Pflegeberufe starten erneut ein Praxisseminar Pflege zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung für Pflegefachkräfte

Das mibeg-Institut und die Kath. Schule für Pflegeberufe starten erneut ein Praxisseminar Pflege zur Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung für Pflegefachkräfte

23 muntere und engagierte Pflegefachkräfte starteten heute ihre Qualifizierung in Essen, natürlich unter den strengen Hygienerichtlinien, die die Corona-Pandemie uns allen abverlangt. Gemeinsam mit der Kath. Schule für Pflegeberufe bereitet das mibeg-Institut die Pflegefachkräfte gezielt auf die Kenntnisprüfung vor. Drei Monate Theorie und drei Monate Praktikum umfasst das erfolgreiche Seminarkonzept. Dann steht die Prüfung, die durch das Landesprüfungsamt abgenommen wird, an.

Pflegeschulleiter Reinhard Dummler und Institutsleiterin Barbara Rosenthal sind zuversichtlich, dass auch dieses Seminarprojekt an die bisherigen Erfolge in Essen anknüpft. Dr. Shermineh Shahi, Seminarleiterin am mibeg-Institut, freut sich über die große Internationalität der Gruppe: »Unter den 23 teilnehmenden Pflegefachkräften sind 12 Nationen vertreten.« Was alle miteinander vereint, ist die Kurssprache Deutsch – alle Teilnehmenden verfügen über sehr gute deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B2 – und die Liebe zum Beruf. Die Teilnehmenden sind schon unterschiedlich lange in Deutschland, zum Teil haben sie bereits als Pflegehilfskräfte gearbeitet. Nach erfolgreichem Kursdurchlauf haben sie alle eine hervorragende Arbeitsperspektive im Bereich der Krankenpflege und der Altenhilfe in Deutschland.

Die Katholische Schule für Pflegeberufe Essen, die zur Contilia Gruppe gehört, und das mibeg-Institut haben einen langfristigen Kooperationsvertrag abgeschlossen, um dauerhaft Pflegekräfte, die aus dem Ausland nach Deutschland kommen und ihren Beruf hier anerkennen lassen möchten, zu unterstützen.

Die Teilnahme wird zu 100% über die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter mittels Bildungsgutschein gefördert. Interessent/innen für den nächsten Seminartermin wenden sich an das mibeg-Institut.

Ausländische Pflegefachkräfte herzlich willkommen: Gezielte Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung in NRW

Verstärkung für die Krankenpflege in NRW: Ausländische Gesundheitsfachkräfte herzlich willkommen

Verstärkung für die Krankenpflege in NRW: Ausländische Gesundheitsfachkräfte herzlich willkommen

Reinhard Dummler, Geschäftsführer der Katholischen Schule für Pflegeberufe Essen, sowie Dr. Shermineh Shahi und Carina Schmidt vom mibeg-Institut begrüßten sehr herzlich in der KKS Essen die zahlreichen Interessent/innen, die sich auf die Berufszulassung als Pflegefachmann oder Pflegefachfrau vorbereiten.

Mit Unterstützung des öffentlich geförderten Seminars Praxisseminar Pflege werden die aus dem Ausland kommenden Pflegefachkräfte in drei Monaten Theorie und drei Monaten Praxis auf die Berufsausübung in Deutschland vorbereitet. Die Katholische Schule für Pflegeberufe Essen und das mibeg-Institut arbeiten schon seit längerem sehr gut zusammen und haben einen Kooperationsvertrag geschlossen. Ziel der Kooperation ist es, viele Gesundheitsfachkräfte, die ihren Beruf im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege in Nordrhein-Westfalen ausüben möchten, schnell und gut bei der beruflichen Anerkennung zu unterstützen. Weiterlesen

Wie geht es mit den Kenntnisprüfungen? BIBB-Anerkennungsmonitoring bei akademischen Heilberufen

BIBB-Fachbeitrag über Anerkennungsverfahren in den akademischen HeilberufenDas Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB hat ein Monitoring zur Kenntnisprüfung im Rahmen der Anerkennungsverfahren bei den akademischen Heilberufen durchgeführt und dabei einen besonderen Schwerpunkt auf die Humanmedizin gelegt. Die Ergebnisse des Anerkennungsmonitorings zu diesem Thema haben Dr. Rebecca Atanassov, Dr. Jessica Erbe und Robert Koch als Autoren zusammengefasst. Das Ergebnis bezieht sich auf eine Erhebung, bei der die zuständigen Stellen zu den von ihnen durchgeführten Kenntnisprüfungen und Erfolgsquoten befragt wurden. Der Zeitraum umfasst die Jahre 2014 bis 2017.

Zunächst wird die amtliche Statistik zu den Kenntnisprüfungen referiert. Das Ergebnis ist ermutigend: In diesen Jahren konnte bei mehr als der Hälfte aller Gleichwertigkeitsprüfungen die volle Gleichwertigkeit bescheinigt werden, allerdings sank der Anteil der Bescheide auf volle Gleichwertigkeit von fast 80 Prozent im Jahr 2014 auf 60 Prozent 2017.

Bei den Anerkennungsverfahren im Jahr 2017 zum deutschen Referenzberuf Humanmedizin bei Drittstaatlern wurden insgesamt 4.287 Verfahren beschieden. Davon erreichten 60 Prozent die volle Gleichwertigkeit, davon wiederum 45 Prozent nach erfolgreicher Kenntnisprüfung und 55 Prozent nach ausschließlicher Dokumentenprüfung, besagt die amtliche Statistik.

Zum Verfahren: Grundlage für die Erstellung eines Bescheids ist die inhaltliche Dokumentenprüfung. Werden keine wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und dem deutschen Referenzberuf festgestellt, kann die Gleichwertigkeit bescheinigt werden. Werden Unterschiede festgestellt, kann eine Ausgleichsmaßnahme erfolgen, bei Ärztinnen und Ärzten, die aus einem sog. Drittstaat kommen, ist dies regelmäßig das Absolvieren einer Kenntnisprüfung.

Die amtliche Statistik referiert keine Daten zu den Erfolgsquoten oder der Anzahl von benötigten Prüfungsversuchen für die Kenntnisprüfung. Hier setzt die Befragung im Rahmen des Anerkennungsmonitorings ein. Es ist von Interesse, ob Kenntnisprüfungen direkt bestanden werden oder erst nach mehrmaligem Versuch. Kenntnisprüfungen können der Regel nach maximal dreimal abgelegt werden. Allerdings gibt es immer noch einen »Approbationstourismus«, der dadurch möglich ist, dass Prüfungsversuche in anderen Bundesländern erneut gestartet werden. Es gibt kein einheitlich verbindliches System einer Registratur, in dem Approbationen oder Versuche, die Approbation zu erlangen, zentral geführt werden, sondern nur die gute Verwaltungspraxis zuständiger Stellen im Austausch. Die Antragsteller werden befragt und müssen Auskunft geben, ob sie ggf. schon in einem anderen Bundesland einen Antrag auf Approbation gestellt haben. Weiterlesen