Bundesgesundheitsministerium regelt die Approbationsordnung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker während der Pandemie neu

Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf vorgelegt: die Verordnung zur Regelung abweichender Vorschriften von den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Abweichungsverordnung zu den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, kurz AbwZÄPrO, bei uns im Institut auch »Gute-Kenntnisprüfung-Gesetz« genannt 😉 ).

Die Verordnung soll demnach die Möglichkeit eröffnen, dass ärztliche Eignungs- und Kenntnisprüfungen nach der Approbationsordnung nun auch mit Simulationspatienten, Simulatorenmodellen oder Medien als Prüfungsmittel durchgeführt werden können, sofern dies die epidemische Lage von nationaler Tragweite erfordert (s. Bezug zur Verordnung vom 30. März 2020, § 12).

Die Handhabung der Kenntnisprüfung in der Zahnmedizin und der Pharmazie wird im Referentenentwurf nicht eigens thematisiert.