Anerkennung: Zahnärzte

Approbationserteilung ab sofort in NRW durch die Bezirksregierung Münster

Bezirksregierung MünsterAb dem 1. Juli 2020 ist die Bezirksregierung Münster für alle Approbationsverfahren zuständig, soweit der Abschluss innerhalb der Europäischen Union oder der Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums oder in Drittländern erworben wurde.

Für alle Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Apothekerinnen und Apotheker, Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -therapeuten, die im Ausland ihren Abschluss erworben haben und ihren Beruf in Nordrhein-Westfalen ausüben möchten, ist ab sofort ausschließlich die Bezirksregierung Münster zuständig.

Wenn bereits vor diesem Datum bei einer anderen Bezirksregierung in Nordrhein-Westfalen der Antrag gestellt worden ist, wird die Akte mit allen eingereichten Unterlagen an die Bezirksregierung Münster übersandt.

Bei entsprechenden Rückfragen wendet man sich ab sofort an die zuständige Bezirksregierung in Münster. Die Bezirksregierung Münster ist über folgende Kontaktdaten erreichbar:

Bezirksregierung Münster
Dezernat 24 / Approbation
Domplatz 1–4
48143 Münster
Tel.: 0251-411 2400
E-Mail: zag@brm.nrw.de

Bundesgesundheitsministerium regelt die Approbationsordnung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker während der Pandemie neu

Das Bundesministerium für Gesundheit hat einen Referentenentwurf vorgelegt: die Verordnung zur Regelung abweichender Vorschriften von den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker bei Vorliegen einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Abweichungsverordnung zu den Approbationsordnungen für Ärzte, Zahnärzte und Apotheker, kurz AbwZÄPrO, bei uns im Institut auch »Gute-Kenntnisprüfung-Gesetz« genannt 😉 ).

Die Verordnung soll demnach die Möglichkeit eröffnen, dass ärztliche Eignungs- und Kenntnisprüfungen nach der Approbationsordnung nun auch mit Simulationspatienten, Simulatorenmodellen oder Medien als Prüfungsmittel durchgeführt werden können, sofern dies die epidemische Lage von nationaler Tragweite erfordert (s. Bezug zur Verordnung vom 30. März 2020, § 12).

Die Handhabung der Kenntnisprüfung in der Zahnmedizin und der Pharmazie wird im Referentenentwurf nicht eigens thematisiert.

Neue Regelung zur Kenntnisprüfung für Zahnärzt/innen aus Drittstaaten

Am 1. Oktober 2020 tritt die neue Approbationsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (ZApprO) in Kraft. Die neue Approbationsordnung wird auch wichtige Änderungen in Bezug auf die Kenntnisprüfung von Zahnärztinnen und Zahnärzten mit sich bringen, die ihr Studium im Ausland absolviert haben und in Deutschland ihre Approbation beantragen.

Zahnärztliche Kenntnisprüfungen wurden bislang in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt, da keine präzise und auch rechtlich verbindliche Regelung zum Ablauf der Kenntnisprüfung vorgegeben war. So gab es in den Bundesländern eine unterschiedliche Anzahl von Prüfungsversuchen. Ebenso waren die Prüfungsthemen sehr unterschiedlich.

Die neue Approbationsordnung, die ab dem 1. Oktober 2020 verbindlich ist, wurde am 11. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Folgende Eckpunkte sind für aus dem Ausland kommende Zahnärztinnen und Zahnärzte wichtig:

  • In der Kenntnisprüfung haben die Anerkennungssuchenden zu zeigen, dass sie über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, auch in der zahnärztlichen Gesprächsführung, verfügen, die zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs erforderlich sind.
  • Die Kenntnisprüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Abschnitt.
  • Der mündliche und praktische Teil der Kenntnisprüfung können nur abgelegt werden, wenn der jeweils vorangehende Abschnitt bestanden wurde.
  • Der schriftliche Abschnitt der Kenntnisprüfung fordert die Niederschrift einer Behandlungsplanung für eine vorgegebene Befundsituation. Dabei werden Modellunterlagen, der Parodontalstatus und ein Röntgenbefund zur Verfügung gestellt. Innerhalb von 45 Minuten müssen zwei Behandlungsvorschläge schriftlich entwickelt und begründet werden.
  • Der mündliche Abschnitt der Kenntnisprüfung dauert zwischen 60 und 90 Minuten und enthält Fragen aus den Bereichen Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Zahnerhaltung. Es können Fragen gestellt werden zur Endodontologie, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre, Prävention, Restauration,  Kinderzahnheilkunde, Notfallmedizin, klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, Hygiene und zu Rechtsfragen.
  • Es ist möglich, dass die Kenntnisprüfung ein zusätzliches Fach oder einen weiteren Querschnittsbereich umfasst.
  • Die praktische Prüfung hat eine Gesamtdauer von fünf Stunden, dabei sind zwei Stunden zur Prothetik vorgesehen, zwei zur Zahnerhaltung und eine Stunde zur Oralchirurgie / Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.
  • Für jeden Abschnitt der zahnärztlichen Kenntnisprüfung gibt es drei Prüfungsversuche.
  • Wenn man einen Abschnitt nicht bestanden hat, so muss nicht die Gesamtkenntnisprüfung über alle drei Abschnitte wiederholt werden, sondern nur der nicht bestandene Teil.

Eine intensive Vorbereitung auf die zahnärztliche Kenntnisprüfung ist dringend zu empfehlen. Aus der langjährigen Erfahrung des mibeg-Instituts mit hunderten von aus dem Ausland kommenden Zahnärztinnen und Zahnärzten, die wir in Bezug auf die Approbation beraten und qualifiziert haben, empfehlen wir folgenden Weg: Erwerb sehr guter Deutschkenntnisse, Intensivseminar Fachsprache Zahnmedizin zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung, Beantragung einer zahnärztlichen Berufserlaubnis nach § 13 ZHG, Mitarbeit in einer Zahnklinik oder Zahnarztpraxis, spezieller Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung, Ablegung der Kenntnisprüfung und Erwerb der Approbation.

Fachsprache Zahnmedizin: Neue Vorbereitungskurse starten im mibeg-Institut

Intensivkurs Fachsprache Zahnmedizin zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung

Intensivkurs Fachsprache Zahnmedizin zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung

Dr. Luisa Heinrichs, mibeg-Institut, begrüßte zum heutigen Kursstart sehr herzlich Zahnärztinnen und Zahnärzte, die sich vertieft der zahnmedizinischen Fachsprache widmen wollen.

Der vierwöchige Intensivkurs Fachsprache Zahnmedizin trainiert gezielt die Kommunikation mit den zahnärztlichen Patienten, aber auch die kollegiale Kommunikation, die mündlich wie schriftlich im Rahmen der zahnmedizinischen Versorgung geführt wird. Zugleich bereitet das Seminar gezielt auf die anspruchsvolle Fachsprachprüfung vor, der sich aus dem Ausland kommende Zahnärztinnen und Zahnärzte vor ihrer jeweils zuständigen Zahnärztekammer stellen müssen.

Von den europäischen Kollegen aus Ländern der EU kann nach dem erfolgreichen Bestehen der Fachsprachprüfung, wenn die übrigen Voraussetzungen gegeben sind, die Approbation beantragt werden. Zahnärztinnen und Zahnärzte aus sogenannten Drittstaaten arbeiten nach erfolgreich bestandener Fachsprachprüfung in der Regel zunächst mit einer zahnärztlichen Berufserlaubnis und bereiten sich so sehr praxisorientiert auf eine mögliche Kenntnisprüfung vor. Für die erforderliche theoretische Fundierung vor einer Kenntnisprüfung kann ein entsprechender Intensivkurs Zahnmedizin im mibeg-Institut belegt werden.

Wir wünschen allen Zahnärztinnen und Zahnärzten herzlich einen guten Start und eine erfolgreiche Berufstätigkeit in Deutschland.

Zahnärzte und Zahnärztinnen bereiten sich auf die Erlangung der Approbation vor

Intensivkurs Fachsprache Zahnmedizin

Intensivkurs Fachsprache Zahnmedizin

Zum 12. Mal in dichter Folge starten wir einen Intensivkurs Fachsprache Zahnmedizin in guter Zusammenarbeit mit Arbeitsagenturen und Jobcentern, die die Teilnehmer über Bildungsgutscheine unterstützen können. Zahnärztliche Dozentinnen und Dozenten unterrichten und gestalten das Training, um einen guten Start in die Berufstätigkeit als Zahnarzt zu ermöglichen. Das erste Ziel aller Teilnehmer: das Bestehen der Fachsprachprüfung vor der jeweils zuständigen Zahnärztekammer in Deutschland.

Das Bild zeigt einige unserer Teilnehmer, die es geschafft haben, sich in das Seminar einzuschreiben. Dr. Luisa Heinrichs, Seminarleiterin des mibeg-Instituts, zeigte sich begeistert vom Engagement, das die Teilnehmer/innen bereits am ersten Kurstag zeigten.

Wir wünschen allen ein angenehmes und lernintensives Seminar.