Am 1. Oktober 2020 tritt die neue Approbationsordnung für Zahnärztinnen und Zahnärzte (ZApprO) in Kraft. Die neue Approbationsordnung wird auch wichtige Änderungen in Bezug auf die Kenntnisprüfung von Zahnärztinnen und Zahnärzten mit sich bringen, die ihr Studium im Ausland absolviert haben und in Deutschland ihre Approbation beantragen.
Zahnärztliche Kenntnisprüfungen wurden bislang in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt, da keine präzise und auch rechtlich verbindliche Regelung zum Ablauf der Kenntnisprüfung vorgegeben war. So gab es in den Bundesländern eine unterschiedliche Anzahl von Prüfungsversuchen. Ebenso waren die Prüfungsthemen sehr unterschiedlich.
Die neue Approbationsordnung, die ab dem 1. Oktober 2020 verbindlich ist, wurde am 11. Juli 2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Folgende Eckpunkte sind für aus dem Ausland kommende Zahnärztinnen und Zahnärzte wichtig:
- In der Kenntnisprüfung haben die Anerkennungssuchenden zu zeigen, dass sie über die Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, auch in der zahnärztlichen Gesprächsführung, verfügen, die zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs erforderlich sind.
- Die Kenntnisprüfung besteht aus einem schriftlichen, mündlichen und praktischen Abschnitt.
- Der mündliche und praktische Teil der Kenntnisprüfung können nur abgelegt werden, wenn der jeweils vorangehende Abschnitt bestanden wurde.
- Der schriftliche Abschnitt der Kenntnisprüfung fordert die Niederschrift einer Behandlungsplanung für eine vorgegebene Befundsituation. Dabei werden Modellunterlagen, der Parodontalstatus und ein Röntgenbefund zur Verfügung gestellt. Innerhalb von 45 Minuten müssen zwei Behandlungsvorschläge schriftlich entwickelt und begründet werden.
- Der mündliche Abschnitt der Kenntnisprüfung dauert zwischen 60 und 90 Minuten und enthält Fragen aus den Bereichen Prothetik, Kieferorthopädie, Oralchirurgie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie und Zahnerhaltung. Es können Fragen gestellt werden zur Endodontologie, Parodontologie, Zahnhartsubstanzlehre, Prävention, Restauration, Kinderzahnheilkunde, Notfallmedizin, klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, Hygiene und zu Rechtsfragen.
- Es ist möglich, dass die Kenntnisprüfung ein zusätzliches Fach oder einen weiteren Querschnittsbereich umfasst.
- Die praktische Prüfung hat eine Gesamtdauer von fünf Stunden, dabei sind zwei Stunden zur Prothetik vorgesehen, zwei zur Zahnerhaltung und eine Stunde zur Oralchirurgie / Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie.
- Für jeden Abschnitt der zahnärztlichen Kenntnisprüfung gibt es drei Prüfungsversuche.
- Wenn man einen Abschnitt nicht bestanden hat, so muss nicht die Gesamtkenntnisprüfung über alle drei Abschnitte wiederholt werden, sondern nur der nicht bestandene Teil.
Eine intensive Vorbereitung auf die zahnärztliche Kenntnisprüfung ist dringend zu empfehlen. Aus der langjährigen Erfahrung des mibeg-Instituts mit hunderten von aus dem Ausland kommenden Zahnärztinnen und Zahnärzten, die wir in Bezug auf die Approbation beraten und qualifiziert haben, empfehlen wir folgenden Weg: Erwerb sehr guter Deutschkenntnisse, Intensivseminar Fachsprache Zahnmedizin zur Vorbereitung auf die Fachsprachprüfung, Beantragung einer zahnärztlichen Berufserlaubnis nach § 13 ZHG, Mitarbeit in einer Zahnklinik oder Zahnarztpraxis, spezieller Vorbereitungskurs auf die Kenntnisprüfung, Ablegung der Kenntnisprüfung und Erwerb der Approbation.