Archiv der Kategorie: News

Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis startet erneut

Das 95. Seminar Qualifizierung für Klinik und Praxis des mibeg-Instituts startet am 1. März 2021. Aus dem Ausland kommende Ärztinnen und Ärzte werden auf ihre Berufsausübung in Deutschland gut vorbereitet sowie auf die Fachsprachprüfung und die Kenntnisprüfung.

Mit der erfolgreichen Seminarreihe wurden bislang kollegial mehr als 2000 Ärztinnen und Ärzte auf ihre Berufstätigkeit in deutschen Krankenhäusern vorbereitet. Das Seminar kann zu 100 % öffentlich gefördert werden.

Das Seminar wurde in Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern entwickelt und bietet eine Fülle von medizinischen Fortbildungskursen, die auch hiesige Medizinerinnen und Mediziner regelmäßig absolvieren:

  • Aufbau und Struktur des Gesundheitswesens
  • Diagnostik und Therapie innerer Erkrankungen
  • Chirurgisches Kolloquium
  • Notfallmedizin
  • Pharmakologie
  • Radiologische Diagnostik
  • Ultraschalldiagnostik
  • Medizinische Fachsprache für Diagnostik und Therapie
  • Erstellung von Arztbriefen
  • Gesprächsführung in klinischen Tätigkeitsfeldern
  • Sozialmedizin
  • Kardiologische Diagnostik und Therapie
  • Neurologische Diagnostik
  • Psychiatrie / Psychosomatik
  • Allgemeinmedizin
  • Rechtsgrundlagen ärztlichen Handelns
  • Erstellung von Gutachten
  • Einführung in die Krankenhausbetriebswirtschaft
  • Qualitätssicherung

Weitere Informationen zum Seminar finden Sie hier.

 

Bericht der Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit

»Deutschland hat sich in Europa zum mit Abstand wichtigsten Zielland für Migration entwickelt; weltweit liegt es nach den USA auf Platz 2. Damit ist es de facto ein Einwanderungsland. Migration ist ein integraler Bestandteil der deutschen Gesellschaft.«

Mit diesen Sätzen beginnt der Bericht der Fachkommission der Bundesregierung zu den Rahmenbedingungen der Integrationsfähigkeit »Gemeinsam die Einwanderungsgesellschaft gestalten«.

Fachkommission Integrationsfähigkeit übergibt Bericht

Fachkommission Integrationsfähigkeit übergibt Bericht; © Quelle: Bundesregierung / Bergmann

Der Abschlussbericht wurde am 20. Januar 2021 Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel übergeben. Er enthält eine Bestandsaufnahme der wirtschaftlichen, arbeitsmarktpolitischen, gesellschaftlichen und demografischen Rahmenbedingungen für Integration sowie Impulse und Empfehlungen, wie diese weiterentwickelt werden können. Der Bericht ist ein Auftrag des Koalitionsvertrages. Der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Horst Seehofer, der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, und die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, Staatsministerin Annette Widmann-Mauz, haben die Fachkommission federführend begleitet.

Die Kernaussagen des Berichts:

  1. Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland
  2. Migration bietet Chancen, wenn Integration gelingt
  3. Zielkonflikte zwischen Asyl-und Integrationspolitik müssen anerkannt und so weit wie möglich reduziert werden
  4. Integration ist eine Daueraufgabe, die alle betrifft
  5. Integration bedeutet Teilhabe, Repräsentanz und Anerkennung
  6. Aktive Unterbindung von Diskriminierung und ein respektvoller Umgang miteinander sind Voraussetzungen für Teilhabe und Teilnahme
  7. Gängige Begriffe müssen hinterfragt werden
  8. Chancengleichheit in der Bildung ist unabdingbar
  9. Die Fähigkeiten von Eingewanderten sollten besser genutzt, ihre Kompetenzen gestärkt werden
  10. Eine vorausschauende Einwanderungspolitik kann die Integration in den Arbeitsmarkt verbessern
  11. Integration erfordert eine nachhaltige Stadtentwicklungs- und eine soziale Wohnungspolitik
  12. Gleiche Gesundheitschancen sind eine Voraussetzung für erfolgreiche Integration
  13. Rassismus, Hasskriminalität und Terrorismus gefährden die Substanz der Gesellschaft
  14. Integration ist eine Investition in die Zukunft

Hier finden Sie den Bericht in deutscher und englischer Sprache.

Magazin »renk.« debattiert neuerdings auch im Podcast

Das Kölner Magazin »renk.« gibt es seit 2013, es erscheint online und wurde ursprünglich als deutsch-türkisches Kulturmagazin auf den Weg gebracht. Aktuell versteht sich das Magazin als Forum für People of Color. Renk bedeutet übersetzt aus dem Türkischen Farbe. Die Podcasts des Magazins greifen Themen auf, die für unser gesellschaftliches Zusammenleben bedeutsam sind. Hier geht’s zum »renk.«-Podcast »Kahvehane«.

Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte wird in NRW durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe durchgeführt

Wie wir bereits berichteten, hat das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales (MAGS) des Landes NRW die Zuständigkeit für die ärztliche Kenntnisprüfung und die ärztliche Eignungsprüfung in Nordrhein-Westfalen auf die Ärztekammern übertragen.

Bereits im Januar 2020 hat der nordrhein-westfälische Landtag mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes beschlossen, dass zukünftig das zuständige Fachministerium ermächtigt wird, »durch Rechtsverordnung den Kammern die Durchführung von Kenntnis- und Eignungsprüfungen, Anpassungslehrgängen, Prüfungen zur Feststellung der für die Ausübung der Berufstätigkeit erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache sowie die Überprüfung der Gleichwertigkeit von Kenntnissen als Aufgaben im Sinne des Absatzes 1 zu übertragen«.

Während im Bereich der Zahnheilkunde die zuständigen Kammern bereits mit der Durchführung der Kenntnisprüfung beauftragt waren, stand diese Regelung für den Bereich des ärztlichen Heilberufs noch aus. Zum 5. Februar 2021 hat nun das Ministerium für Gesundheit, Arbeit und Soziales des Landes NRW die Ärztekammer Westfalen-Lippe beauftragt, Kenntnis- und Eignungsprüfungen durchzuführen.

Kenntnis- und Eignungsprüfungen werden durchgeführt, wenn die zuständigen Stellen – in Nordrhein-Westfalen ist die Bezirksregierung Münster zuständig – einen Antrag auf Approbation prüfen und im Vergleich zum hiesigen Studien- und Ausbildungsstand Unterschiede bzw. Defizite feststellen, die durch den Nachweis von Kenntnissen in einer Prüfung geheilt werden können.

Von einer Kenntnisprüfung wird regelmäßig bei Ärztinnen und Ärzte gesprochen, wenn das in einem Drittstaat absolvierte Medizinstudium Unterschiede zum hiesigen Studium aufweist, die auch nicht durch eine dokumentierte Berufserfahrung ausgleichbar erscheinen. Die Kenntnisprüfung ist auch regelmäßig Mittel der Wahl, wenn ein Antragsteller keine entsprechenden Dokumente vorweisen kann.

Die Eignungsprüfung wird gewählt, wenn bestimmte Defizite festgestellt werden, deren nachträglicher Wissenserwerb in einer Prüfung nachgewiesen werden kann. Die Eignungsprüfung ist selten erforderlich. Sie bezieht sich nur auf Antragsteller aus dem europäischen Raum, bei denen die Anerkennung aufgrund von bestimmten Defiziten nicht auf Grundlage der europäischen Harmonisierungsgrundlage anerkannt wird.

Die Kenntnisprüfung wird durch die Ärztekammer Westfalen-Lippe als mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung durchgeführt. Die Prüfung umfasst die Fächer Innere Medizin und Chirurgie. Hinzu kommen Fragen, die sich auf die Notfallmedizin, die klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, auf bildgebende Verfahren, den Strahlenschutz sowie auf Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung beziehen. Die Prüfung umfasst somit immer die Patientenvorstellung und das Prüfungsgespräch.

Gut zu wissen:

  1. Eine Anmeldung zur Kenntnisprüfung erfolgt immer über die Zentrale Anerkennungsstelle für approbierte Gesundheitsberufe ZAG.
  2. Die Prüfungsgebühr muss überwiesen sein.
  3. Es erfolgt eine Terminabstimmung und die Ladung zur Prüfung.
  4. Der mitgeteilte Prüfungstermin ist unbedingt wahrzunehmen. Nur im Ausnahmefall kann von diesem Termin abgewichen werden, über die möglichen Gründe einer akzeptablen Entschuldigung sollte man sich gut vorher informieren.
  5. Eine gute und rechtzeitige Vorbereitung auf die Kenntnis- oder Eignungsprüfung ist unerlässlich. Das mibeg-Institut Medizin bereitet auf diese Prüfungen zielgerichtet vor und hat eine Reihe von passgenauen Seminaren hierzu entwickelt.

Die Ärztekammer ist sehr erfahren in der Durchführung von Prüfungen für Ärztinnen und Ärzte und nimmt regelmäßig Fachsprachprüfungen und Facharztprüfungen ab.

Dass die Ärztekammer Nordrhein derzeit keine Kenntnis- und Eignungsprüfungen abnimmt, beruht auf einer entsprechenden Arbeitsteilung der Ärztekammern in Nordrhein-Westfalen.

 

Sechs MTLAs haben ihren Anpassungslehrgang zur Anerkennung gestartet

Die Bezirksregierung Düsseldorf hatte sich bereits früh engagiert, um Interessierten, die einen im Ausland erworbenen MTLA-Abschluss haben, eine Anerkennung zu ermöglichen. Zuvor war bereits eine ganze Reihe von Projekten angedacht worden, die aber aufgrund der von den Laborschulen geforderten Weiterbildungskosten schlussendlich nicht realisiert wurden.

Nun fand sich eine Fördermöglichkeit für sechs Teilnehmende über das IQ Netzwerk in Nordrhein-Westfalen. Der Anpassungslehrgang wird berufsbegleitend durchgeführt über zweitägige Module. Der Lehrgang, der im Juli 2020 startete, hat bereits zwei erfolgreiche Lerntage realisiert, wie eine Veröffentlichung des Trägers DIW-MTA, Deutsches Institut zur Weiterbildung für Technologen/-innen und Analytiker/-innen in der Medizin e.V. mit Sitz in Berlin, aufzeigt. Die Kosten können durch ein Förderprogramm übernommen werden, ansonsten belaufen sich die Kosten laut Veranstalter »zum Beispiel auf wenige Tausend bis maximal 8.100 Euro (bei maximal 440 Stunden, ohne Praktikumsvermittlung und-betreuung)«.

Der bundesweite Bedarf an Ausbildungsmöglichkeiten zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse für die zukünftigen Medizinischen Technolog/innen für Laboratoriumsanalytik besteht nach wie vor, aber die Interessent/innen sind bundesweit gestreut, und ein kompakter Kurs etwa nach dem Muster der Praxisseminare des mibeg-Instituts Medizin besteht nicht.

Arbeitgeber haben häufig die Erwartung, dass die Kosten vom Anerkennungssuchenden selbst oder durch die öffentliche Hand übernommen werden. Laborschulen wiederum argumentieren, dass, insbesondere nach Kenntnis gut dotierter Förderungen wie dem IQ-Förderprogramm, eine Fortbildung über Bildungsgutscheine nicht attraktiv erscheint.

Hier müssen also noch langfristig wirkende Fortbildungskonzepte entwickelt werden. Der Anpassungslehrgang dieser Initiative, die Lehr-MTLAs nun in Zusammenarbeit mit großen Laboren und entsprechend praktischer Expertise auf den Weg gebracht haben, ist ein guter Start.