Düsseldorfer Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher: NRW will Hürden für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse abbauen

Die Bezirksregierung Düsseldorf, zuständig für die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse von Gesundheitsfachkräften in Nordrhein-Westfalen, will Verfahren der beruflichen Anerkennung von Antragstellern mit ausländischen Berufsabschlüssen vereinfachen. Die Regierungspräsidentin der Bezirksregierung Düsseldorf Brigitta Radermacher gab bekannt, dass ab Juli 2018 vereinfachte Antragsverfahren die Anerkennung erleichtern sollen.

»Konkret heißt das: Seit dem 1. Juni 2018 werden nur noch die Unterlagen, die den Ausbildungsabschluss im Ausland belegen, in beglaubigter Form benötigt. Papiere zum Umfang und Lehrinhalt werden unbeglaubigt akzeptiert. Dass alle Dokumente auch in englischer Sprache eingereicht werden können, ist ebenfalls eine erhebliche Entlastung für die Bewerberinnen und Bewerber: Teure und aufwändige Beglaubigungen und Übersetzungen entfallen.«

In den Augen der Regierungspräsidentin ist das eine gute Entwicklung: »Es ist eine Herausforderung für ausländische Bewerber, alle geforderten Unterlagen aus ihrem Heimatland vorzulegen. Dass wir das jetzt unkomplizierter organisieren, ist ein wichtiger Schritt, um gut qualifizierte Menschen für die Pflegeberufe zu gewinnen«, betont Birgitta Radermacher. »Wir senken die formalen Hürden, machen aber keine Abstriche bei unserem Anspruch an die Ausbildung.«

Das gleiche Ziel hat ein zweite Verfahrensänderung: Antragstellende können sich direkt für eine Kenntnis- oder Eignungsprüfung entscheiden. Der aufwändige und zeitintensive Vergleich der Ausbildungen im Ausland mit dem deutschen Berufsprofil entfällt in diesem Fall. »Wir setzen darauf, dass das Anerkennungsverfahren dadurch erheblich beschleunigt werden kann«, sagt Birgitta Radermacher. »Dieser Vorstoß ist einmalig in der Bundesrepublik.«

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