Anerkennung: Ärzte

Ärztin im Programm IQuaMed erhält erfolgreich Approbation in NRW

Wir gratulieren herzlich: Die Bezirksregierung Köln hat mit Wirkung vom heutigen Tage unserer Teilnehmerin Alena K. die Approbationsurkunde ausgestellt. Die Ärztin, die aus Kasachstan nach Nordrhein-Westfalen gekommen ist und das Praxisseminar Humanmedizin des mibeg-Instituts Medizin im Programm IQuaMed erfolgreich absolviert hat, hat die notwendige Prüfung bestanden. Die Ärztin wurde mit Unterstützung der Abteilung für Gynäkologie und Geburtshilfe des Ev. Krankenhauses Bergisch Gladbach erfolgreich auf ihre Prüfung zur Erlangung der Approbation vorbereitet. Wir freuen uns über den Erfolg unserer Teilnehmerin und wünschen einen guten Start und eine erfolgreiche Arbeit als Ärztin in einer nordrhein-westfälischen Klinik.

Welche Unterlagen muss ich einreichen, wenn ich die Approbation beantragen möchte?

Wenn Sie als Arzt oder Ärztin in Deutschland arbeiten möchten, benötigen Sie eine Approbation oder eine Berufserlaubnis. Um die Approbation zu beantragen, müssen Sie bestimmte Unterlagen vorlegen, mit denen Sie Ihren Sudienabschluss und Ihre bisherige ärztliche Tätigkeit nachweisen.

In einem Flyer informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) darüber:

»Bei der Beantragung der Approbation müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Antragsformular (zu finden auf der Internetseite Ihrer Approbationsbehörde)
  • Identitätsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
  • Tabellarische Übersicht über Ausbildungen und bisherige Berufstätigkeit
  • Ausbildungsnachweise sowie gegebenenfalls weitere Befähigungsnachweise
  • Nachweise über einschlägige Berufserfahrung und Weiterbildungen
  • Bescheinigung über die Berechtigung zur Berufsausübung im Herkunftsstaat
  • Erklärung, dass Sie den Beruf in Deutschland ausüben wollen (entfällt für Abschlüsse der EU / EWR / Schweiz)

Im Laufe des Verfahrens müssen Sie noch diese Unterlagen vorlegen, um nachzuweisen, dass Sie die sonstigen Voraussetzungen der Approbation erfüllen:

  • aktuelle ärztliche Bescheinigung der gesundheitlichen Eignung
  • aktuelles amtliches Führungszeugnis
  • Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren anhängig ist
  • Sprachnachweis

In der Regel müssen Sie die Unterlagen in deutscher Übersetzung vorlegen. Die Approbationsbehörde informiert Sie darüber, ob Übersetzungen von einem öffentlich bestellten Übersetzer erstellt werden müssen und Kopien zu beglaubigen sind. Außerdem können Sie dort nachfragen, welche Unterlagen Sie darüber hinaus brauchen. Der Antrag wird erst bearbeitet, wenn alle erforderlichen Unterlagen eingereicht wurden.

Sie haben außerhalb Deutschlands eine Spezialisierung erworben und möchten in Deutschland als Facharzt/ärztin, Fachzahnarzt/ärztin, Fachtierarzt/ärztin oder Fachapotheker/in tätig sein? Dann benötigen Sie neben der Approbation auch die Anerkennung zum Führen Ihrer Fachbezeichnung. Diese beantragen Sie bei der zuständigen Landesärzte-, Landeszahnärzte-, Landestierärzte- oder Apothekerkammer in dem Bundesland, in dem Sie Ihre Tätigkeit ausüben wollen. In einigen Bundesländern können Sie diese Genehmigung bereits beantragen, wenn Sie eine befristete Berufserlaubnis besitzen.«

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge informiert über Anerkennungsverfahren für akademische Heilberufe

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge fasst in einem neuen Flyer sehr übersichtlich das Anerkennungsverfahren für Angehörige akademischer Heilberufe zusammen, die ihren Abschluss im Ausland erworben haben und in Deutschland in ihrem angestammten Beruf arbeiten möchten.

Personen mit einem akademischen Heilberuf (hierzu gehören u.a. Ärztinnen und Ärzte, Zahnärztinnen und Zahnärzte, Tierärztinnen und Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten) erfahren in diesem Flyer, wie das Anerkennungsverfahren für sie aussieht. Daneben erhalten sie noch wichtige Hinweise zur Einreise nach Deutschland.

» Flyer Anerkennungsverfahren für akademische Heilberufe des BAMF

Wichtige Regelungen für Ärztinnen und Ärzte

Die wichtigsten Regelungen für Ärztinnen und Ärzte in Deutschland finden Sie hier:

» Bundesärzteordnung (BundesärzteO)
» (Muster-) Berufsordnung für die deutschen Ärztinnen und Ärzte der Bundesärztekammer
» (Muster-)Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Ärztekammern)
» Verordnung über den Schutz vor Schäden durch Röntgenstrahlen (Röntgenverordnung – RöV)

Wie finde ich in Nordrhein-Westfalen eine Stelle als Arzt oder Ärztin?

Wenn Sie aus dem Ausland kommen und in NRW als Arzt oder Ärztin arbeiten möchten, nachdem Sie Ihre Prüfungen zur Anerkennung absolviert haben, gibt es viele erste Websites, die Ihnen weiterhelfen: