Die Ausbildung zum Facharzt, d. h. zum medizinischen Spezialisten nennt man in Deutschland Weiterbildung, z.B. zum Arzt für Innere Medizin, Arzt für Chirurgie etc. Wenn Sie aus dem Ausland zu uns kommen und die Facharztausbildung, die Sie im Heimatland absolviert haben, anerkennen lassen möchten, müssen Sie sich an Ihre Landesärztekammer wenden. In Nordrhein-Westfalen gibt es zwei Landesärztekammern, die Ärztekammer Nordrhein und die Ärztekammer Westfalen-Lippe. Welche der beiden Ärztekammern für Sie zuständig ist, hängt von Ihrem Wohnort ab. Weiterlesen
Anerkennung: Ärzte
Ärztekammer Westfalen-Lippe : »Kollegiale Integration der ausländischen Ärzte – Willkommen in der deutschen Gesundheitsversorgung«

Dr. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe: »Unser Gesundheitswesen sucht gut ausgebildete und motivierte Menschen.«
Die Ärztekammer Westfalen-Lippe und die Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe haben in einer gemeinsamen Presseerklärung Ärztinnen und Ärzte, die aus dem Ausland nach NRW kommen, willkommen geheißen. »Als Ärztinnen und Ärzte wollen wir helfen, wo immer unsere medizinische Hilfe gebraucht wird. Aber wir wollen auch das Potenzial der Menschen nutzen, die zu uns kommen und den Kolleginnen und Kollegen helfen, sich in unsere Patientenversorgung zu integrieren«, betonten der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. Theodor Windhorst, und der 2. Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, Dr. Gerhard Nordmann. Weiterlesen
Was ist eine Kenntnisprüfung?
Die Kenntnisprüfung bezieht sich auf den Inhalt des deutschen Studiums. Ausländische Ärztinnen und Ärzte müssen nachweisen, dass sie über das gleiche Wissen verfügen, das von deutschen Absolvent/innen medizinischer Hochschulen verlangt wird. Seit dem Inkrafttreten einer neuen Rechtsverordnung am 1. Januar 2014 liegt der Schwerpunkt der Prüfung auf den Fächern Innere Medizin und Chirurgie.
Die Fragestellungen sollen ergänzend folgende Aspekte berücksichtigen: Notfallmedizin, Klinische Pharmakologie / Pharmakotherapie, Bildgebende Verfahren, Strahlenschutz, Rechtsfragen der ärztlichen Berufsausübung. Zusätzlich kann die zuständige Behörde im Vorfeld der Prüfung ein Fach oder einen Querschnittsbereich als prüfungsrelevant festlegen, indem sie wesentliche Unterschiede zwischen der ärztlichen Ausbildung in Deutschland und der Ausbildung des Antragstellers festgestellt hat.
Die Kenntnisprüfung ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung. Sie kann maximal zwei Mal wiederholt werden. Ausführlich informiert hierzu unser Artikel mit dem Fokus auf die Kenntnisprüfung für Ärztinnen und Ärzte in Nordrhein-Westfalen.
mibeg-Institut Medizin: Praxisseminar Humanmedizin startet in Ostwestfalen-Lippe

Im St. Josef Hospital in Bad Driburg ist am 18. Mai 2015 das Praxisseminar Humanmedizin zur Vorbereitung auf die Anerkennungsprüfungen für Ärztinnen und Ärzte gestartet
Ärztinnen und Ärzte bereiten sich seit Mai 2015 in Bad Driburg mit dem Praxisseminar Humanmedizin auf die Prüfungen vor, die sie im Kontext ihrer beruflichen Anerkennung in NRW absolvieren müssen, um ihre Approbation zu erhalten. In Zusammenarbeit mit der Katholischen Hospitalvereinigung Weser-Egge, die mit großem Engagement das Seminarprojekt unterstützt, qualifizieren sich die Ärztinnen und Ärzte vor allem im Bereich der medizinischen Terminologie und in grundlegenden medizinischen Fachgebieten wie der Inneren Medizin und der Chirurgie. Weiterlesen
Ärztekammer Nordrhein informiert über den Ablauf der Fachsprachprüfung: Video
Die Ärztekammer Nordrhein hat ein informatives Video über den Ablauf der Fachsprachprüfung veröffentlicht. Ärztinnen und Ärzte, die ihren Abschluss im Ausland an einer nicht-deutschsprachlichen Universität erworben haben und in NRW in ihrem Beruf arbeiten möchten, müssen zuvor diese Fachsprachprüfung bei ihrer zuständigen Ärztekammer absolvieren.
» Wenn Sie das Video hier nicht sehen können, folgen Sie bitte diesem Link zu Youtube.
» The video is also available in English.
